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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs[...]
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 44 Bildung der Fachnote
Teil I
Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen
§ 35 Studienbeginn
§ 36 Studienumfang
§ 37 Erwerb von Kompetenzen
§ 38 Module
§ 39 Praxissemester
§ 40 Profilbildung
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
§ 44 Bildung der Fachnote
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Übergangsbestimmungen
(1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2017/2018 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Informatik an der Universität Paderborn eingeschrieben werden.
(2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2017/2018 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Informatik eingeschrieben worden sind, legen ihre Masterprüfung einschließlich Wieder...
(3) Studierende können auf Antrag in diese Besonderen Bestimmungen wechseln. Studierende können nicht zurückwechseln.
§ 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung
Anhang
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