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Kurze Darstellung der Meyerrechtlichen Verfassung in der Grafschaft Lippe
V. Abschnitt. Enthält verschiedene, in das allgemeine Meyerrecht einschlagende Nachrichten[...]
5. Capitel.
§. 236. Die Einwilligung der Ehefrau ist zur Verbürgung des Mannes, mit dem sie in[...]
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