Cautio Criminalis. Seu De Processibus Contra Sagas Liber. Das ist/ Peinliche Warschawung von Anstell: und Führung deß Processes gegen die angegebene Zauberer/ [...] : An die Obrigkeit Teutscher Nation/ So wohl auch Deroselben Rhäten/ Beichtvättern/ Commissarien/ Inquisitoren, Richteren/ Advocaten, Priestern und Predigern/ [...] / Durch einen unbenahmpten Römisch: Catholischen an Tag gegeben/ Nunmehr Dem Gemeinen Vatterland/ und männiglich zum besten ins Teutsch trewlich ubersetzt/ sampt einem ordentlichen Register. Durch H. S. S. Franckfurt am Mayn : Humm, 1649
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PDF Dem Hochgebornen Graffen vnd Herren/ Herren Johann Motritzen/ Graffen zu Nassaw Catzenelenbogen/ Vianden vnd Dietz Herren zu Beilstein [et]c. Generall Lieutenant vber die Cavallerie, in Diensten der Vereinigten Niederlanden/ Gouverneurn zu Wesell [et]c. Vnd Churfürstlicher Durchl. zu Brandenburgk geheimbden Raht vnd hochbesteltem Statthalter/ vber deroselben Fürstenthumb Cleve/ vnd Graffschafften Marck vnd Ravensberg/ Meinem gnädigsten Herren.
PDF Vorrede deß Lateinischen Authoris.
PDF Register. Der Fragen so in diesem Tractat begriffen seind.
PDF 1 1. Ob auch in Warheit Zauberer oder Hexen seyen?
PDF 2 2. Ob es dann deren in Teutschland mehr alß anderstwo gebe?
PDF 4 3. Was für ein Laster die Zauberey sey?
PDF 4 4. Ob diß Laster vnder die excepta zu rechnen?
PDF 5 5. Ob dann der Process in diesem Laster nach belieben deß Richters angestellet werden könne?
PDF 6 6. Ob die Obrigkeit in Teutschland recht daran thue/ daß sie gegen diß Laster so hefftig inquiriren lassen?
PDF 7 7. Ob dann kein ander Mittel obhanden diß Laster außzurotten/ alß dergleichen geschwind procediren.
PDF 8 8. Wie fürsichtig man bey diesem Laster verfahren solle?
PDF 13 9. Ob auch Fürsten vnd Herren dieser Sachen sich selbst an zu nehmen/ oder ob sie solche blößlich ihren Räthen vnnd officianten, mit gutem Gewissen heimbgeben können?
PDF 21 10. Obs glaublich, daß bißweilen auch vnschuldige dieses Lasters halben herhalten müssen?
PDF 24 11. Ob deren auch wohl dieses Lasters halben hingerichtet seyen?
PDF 28 12. Ob man dann mit dem Hexen-Process auffhalten solle/ da man weiß/ daß viel vnschuldige mit vnderlauffen?
PDF 30 13. Auch alßdann wann ohne deß Richters verschulden der vnschuldig mit herhalten muß?
PDF 33 14. Obs gut sey Fürsten vnd Herren zum Hexen Process an zutreiben?
PDF 35 15. Was es für Leuthe seyen/ welche die Obrigkeiten darzu antreiben?
PDF 39 16. Wie man ohne Gefahr der frommen den Hexen Process führen könne
PDF 45 17. Ob man auch den Beklagten bey diesem Laster ihre defension vnnd defensores zuzulassen?
PDF 49 18. Was auß obigem allem für corollaria vnd Zusätz zu nehmen?
PDF 55 19. Ob man die jenige welche dieses Lasters halben eingezogen werden/ stracks vor Zauberer halten solle?
PDF 60 20. Was von der Tortur oder Folter zu halten/ vnd ob auch wohl dem vnschuldigen dadurch zu kurtz geschehen könne?
PDF 74 21. Ob die Gefangenen wegen dieses Lasters/ mehr alß einmahl zu torquiren?
PDF 79 22. Was die Vrsache sey/ daß die Richter diejenige/ die sich dieses Lasters wegen mit der Tortur purgiret haben/ doch nicht loß lassen?
PDF 81 23. Vnder was schein etliche Richter die Tortur ohne newe indicia repetiren?
PDF 84 24. Wie man aber newe indicia finden solle?
PDF 86 25. Ob die verzauberte Verschwiegenheit ein newes indicium zur Tortur gebähre?
PDF 90 26. Auß was für Zeichen die Richter vermuthen/ daß eine sich zum schweigen verzaubert habe?
PDF 93 27. Ob die peinliche Frage ein dienlichs Mittel sey die Warheit zu erkündigen?
PDF 96 28. Was haben dann die jenige vor Gründe/ welche der peinlichen Frage so grosse Krafft zu schreiben?
PDF 102 29. Ob man dann die Folter wegen der grossen Gefahr gantz abschaffen solle?
PDF 103 30. Wessen sich die Beichtvätter von den Gefangenen zu verhalten?
PDF 116 31. Ob sichs gezieme die Gefangene durch den Hencker bescheren zu lassen?
PDF 118 32. Wie die indicia zur Folter beschaffen sein sollen?
PDF 120 33. Wer vber die genugsamb- oder vngenugsamkeit der indicien zu erkennen habe?
PDF 122 34. Ob das böß Gerücht für sich allein ein gnugsames indicium zur Folter sey?
PDF 129 35. Ob auch die Obrigkeit schuldig sey zu dieser Zeit ex officio vnd für sich selbst gegen die Lästermäuler zu procediren?
PDF 132 36. Ob nicht das gemeine Geschrey wans recht bewiesen wird in diesem vnd dergleichen Lastern/ ein gnugsames indicium zur Folter seye?
PDF 136 37. Ob der Beweiß welcher in andern Lastern vngnugsam/ in diesem vnd dergleichen excepten Lastern gnugsamb seye?
PDF 140 38. Ob dann der gemeine Spruch/ welcher sagt daß man in den excepte[n] Lastern/ eher vnd leichter alß in anderen zur Folter schreyten könne/ gantz keine statt mehr habe?
PDF 142 39. Ob auch eine welche auff der Folter nichts bekennet/ dennoch verdammet werden könne?
PDF 147 40. Ob die wiederruffung der Bekantnuß auff dem Justiz Platz etwas gelte?
PDF 155 41. Was von deren so im Gefängnuß Todt gefunden werden/ zu vermuthen?
PDF 158 42. Auß was indicien man schliessen könne/ daß einer sich selbst vmbbracht habe/ oder vom bösen Feind ermordet seye?
PDF 160 43. Von den Characteren oder Mahlzeichen der Hexen?
PDF 163 44. Ob/ vnd was auff die Besagungen in diesem Laster zu geben?
PDF 173 45. Ob man nicht den Besagungen der rewenden armen Sünder trawen solle?
PDF 177 46. Zum wenigsten alsdann wann man weiß daß die Besagende sich warhafftig bekehret habe?
PDF 180 47. Ob der Teuffel auch wohl einige vnschuldige auff den Zaubertäntzen præsentiren könne?
PDF 182 48. Auß was Gründen man solches mehr glauben solle?
PDF 191 49. Grund deren so auff die Besagungen so viel geben?
PDF 305 50. Welcher Meynung der Richter in diesem Fall wegen der Besagungen/ beyfallen könne?
PDF 307 51. Kurtzer Jnhalt dieses Buchs?
PDF 314 52. Anhang deß Buchs/ von Exempel deren so vnschuldiger Weise auff der Folter sich schuldig gegeben haben.
PDF Register deren Sachen so in den vorhergehenden 52. Fragen begriffen seind [et]c.
PDF Errata.
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