Publikationsservice

Herzlich Willkommen im Portal "Publikationsservice", einer Dienstleistung der Universitätsbibliothek Paderborn zur Unterstützung von Forschung, Lehre und Studium an der Universität Paderborn.

Die Universitätsbibliothek bietet mit diesem Service Mitgliedern und Angehörigen sowie Einrichtungen der Universität die Möglichkeit, elektronische Dokumente als Open Access-Publikation zu veröffentlichen.

Für Fragen rund um das Thema Open Access-Publikationen und unserem Publikationsservice steht Ihnen unser Team Publikationsservice zur Verfügung.

Was möchten Sie publizieren?

Bitte beachten Sie u.a. Hinweise "Wer kann publizieren und was kann publiziert werden?".

* Anmeldung mit IMT-Kennung erforderlich.

Wer kann publizieren und was kann publiziert werden?

Publizieren können Mitglieder und Angehörige sowie Einrichtungen der Universität, außerdem mit der Universität assoziierte Personen und Einrichtungen.

Publiziert werden können als Erst- wie auch als Zweitveröffentlichungen

  • einzelne Dokumente wie wissenschaftliche Aufsätze oder Monographien inkl. Habilitationen,
  • Dokumente, deren Veröffentlichung durch Prüfungsordnungen der Universität vorgeschrieben ist (E-Dissertationen),
  • weitere hochschulrelevante Veröffentlichungen wie z.B. die Amtlichen Mitteilungen der Universität, Jahresberichte u.ä.,
  • Publikationsreihen mit wissenschaftlichen Inhalten inkl. Sammelwerke, Kongressbände, Forschungsberichte, Zeitschriften (E-Journals) u.ä.,
  • studentische Abschlussarbeiten (Bachelor-, Diplom-, Master-, Magister- und Examensarbeiten), wenn die Veröffentlichung auf Empfehlung durch ein Mitglied des Lehrkörpers erfolgt.

Ein zu veröffentlichendes elektronisches Dokument erfüllt folgende Bedingungen:

  • Es ist zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt.
  • Es stellt kein dynamisches Dokument dar. Sind Veränderungen notwendig, wird das geänderte elektronische Dokument als neue Version gespeichert.
  • Es entspricht den von der Universitätsbibliothek vorgegebenen technischen Parametern. Bei der Festlegung der technischen Parameter orientiert sich die UB primär an den Vorgaben der Deutschen Nationalbibliothek, der sie einen Teil ihrer Dokumente meldet resp. liefert.

Autorinnen und Autoren bzw. Einrichtungen übertragen der Universität das nicht-ausschließliche Recht, ein Dokument über den Publikationsservice der Universitätsbibliothek (UB) zu veröffentlichen, zu Publikations- und Archivierungszwecken an dritte Institutionen weiterzugeben (z.B. Open Archive Initiative, Deutsche Nationalbibliothek) und ggf. zur Erhaltung der Zugänglichkeit in andere Darstellungsformate zu konvertieren. Autorinnen und Autoren bzw. Einrichtungen behalten das Verwertungsrecht und somit das uneingeschränkte Recht, das Dokument anderweitig zu veröffentlichen und weiterzugeben.

Alle über den Publikationsservice veröffentlichten Dokumente unterliegen einer technischen Qualitätskontrolle durch die Bibliothek. Die Dokumente werden dauerhaft archiviert und dazu ggf. auch in andere Formate konvertiert oder an Archivierungseinrichtungen weitergegeben. Alle Dokumente werden über Schnittstellen wie die der Open Archives Initiative weltweit publiziert und verbreitet. Änderungen sind nur möglich, solange ein Dokument noch nicht durch die UB freigegeben ist, danach muss eine neue Version als neues Dokument angelegt werden.

Die Verbreitung der Dokumente kann, etwa aus urheberrechtlichen Gründen, räumlich eingeschränkt werden, z.B. auf das Campusnetz der Universität.

Alle über den Publikationsservice veröffentlichten Dokumente werden mit einer URN und einer DOI versehen. Dies ermöglicht eine dauerhafte und zitierfähige Archivierung.

Die UB strebt eine Langzeitverfügbarkeit der über ihren Publikationsservice veröffentlichten Dokumente über die LZV-Infrastruktur des hbz an.

Für eine Veröffentlichung werden benötigt (*):

  1. Das zu veröffentlichende Dokument in der für die Veröffentlichung zulässigen Version in elektronischer Form als PDF-Datei. Die Datei darf keinen Kennwortschutz enthalten und alle Funktionen müssen erlaubt sein, da ansonsten keine Langzeitarchivierung möglich ist.
  2. Eine unterschriebene Erklärung, durch die (1.) rechtsverbindlich bekundet wird, dass einer Veröffentlichung keine rechtlichen Gründe (auch keine Embargofristen o.ä.) entgegenstehen und (2.) der Universitätsbibliothek Paderborn, der Deutschen Nationalbibliothek und allen anderen öffentlich zugänglichen Bibliotheken im In- und Ausland das nicht-ausschließliche Recht übertragen wird, das Werk zu speichern und via Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine gleichzeitige oder spätere anderweitige Publikation in gedruckter Form in einem Verlag ist grundsätzlich möglich, sofern der Verlag die auf jeden Fall weiterbestehende allgemeine Verfügbarkeit in elektronischer Form (und das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht der UB auch für die Printausgabe) akzeptiert.

* Für die Veröffentlichung von E-Dissertationen gelten gesonderte Bedingungen.