Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische [...] : vom 31. Mai 2022. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2022
Inhalt
- § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen
- § 35 Studienbeginn
- § 36 Studienumfang
- § 37 Erwerb von Kompetenzen
- § 39 Praxisphasen
- § 40 Profilbildung
- § 41 Teilnahmevoraussetzungen
- § 42 Leistungen in den Modulen
- § 43 Bachelorarbeit
- § 44 Bildung der Fachnote
- § 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung
- Exemplarischer Studienverlaufsplan1
- 1 Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und Orientierung. Als Studienbeginn (1. Fachsemester) zugrunde gelegt wird das Wintersemester.
- 2 Im Zusammenhang mit einer der drei mit einer hochgestellten 2 versehenen Lehrveranstaltungen des Aufbaumoduls 2 wird im 6. Semester eine Prüfungsleistung erbracht. Alle drei Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren.
