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Universität Paderborn: Richtlinie der Universität Paderborn zur Vergabe der Deutschlandstipendien über die Stiftung Studienfonds OWL : vom 14. März 2024. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2024
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a) Für die Auswahl von Studieninteressierten sowie Studierenden, die sich in dem Wintersemester, in dem die Förderung beginnt, maximal im 3. Bachelor-Fachsemester befinden, wird eine zentrale Auswahlkommission gebildet, deren Mitglieder vom Präsidium...
b) Für die Auswahl von Studierenden, die sich in dem Wintersemester, in dem die Förderung beginnt, im 4. Bachelor-Fachsemester oder höher befinden, werden in den Fakultäten dezentrale Auswahlkommissionen gebildet, deren Mitglieder der jeweiligen Faku...
c) In beratender Funktion können Förderer in den Auswahlkommissionen mitwirken; sie dürfen nicht aktiv in das Auswahlverfahren eingreifen und haben kein Stimmrecht bei der Auswahlentscheidung.
d) Die Auswahlkommissionen bewerten die eingegangenen Bewerbungen hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit und legen dem Präsidium Empfehlungen vor. Aufgrund der Empfehlungen der Auswahlkommissionen entscheidet das Präsidium anschließend über die Verg...
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