Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung in den Bachelorstudiengängen Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst, Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst, Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Kunst, Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Unterrichtsfach Kunst, Zwei-Fach-Bachelorstudiengang mit dem Anteilsfach Kunst und Kunstvermittlung an der Universität Paderborn : vom 16. März 2022