amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 49.19 vom 14. Juni 2019 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den masterstudiengang musikwissenschaft der fakultät für kulturwissenschaften an der universität paderborn vom 14. Juni 2019 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 14. Juni 2019 Aufgrund des§ 2 Abs. 4 und des§ 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014(GV.NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017(GV. NRW. S. 806), hat die Universität Paderborn folgende Prüfungsordnung erlassen: Inhalt § 31 Allgemeine und Besondere Bestimmungen............................................................................. 3 § 32 Erwerb von Kompetenzen........................................................................................................ 3 § 33 Studienbeginn.......................................................................................................................... 4 § 34 Zugangsvoraussetzungen........................................................................................................ 4 § 35 Gliederung, Studieninhalte, Module......................................................................................... 4 § 36 Teilnahmevoraussetzungen, Zulassung................................................................................... 5 § 37 Leistungen in den Modulen...................................................................................................... 5 § 37a Sonderregeln zu Anmeldung und Abmeldung, Wiederholung................................................ 5 § 38 Masterarbeit............................................................................................................................. 6 § 39 Gesamtnote.............................................................................................................................. 6 § 40 Übergangsbestimmungen........................................................................................................ 6 § 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung................................................................ 6 Anhang 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan............................................................................... 8 Anhang 2: Modulbeschreibungen..................................................................................................... 12 3 § 31 Allgemeine und Besondere Bestimmungen Diese Besonderen Bestimmungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn mit Ausnahme des Masterstudiengangs„Kultur und Gesellschaft“ in der jeweils geltenden Fassung(Allgemeine Bestimmungen). Für einen sachgerechten Aufbau des Studiums befindet sich im Anhang ein Studienverlaufsplan. Einzelheiten zu den Modulen können den Modulbeschreibungen im Anhang entnommen werden, die Teil dieser Besonderen Bestimmungen sind. § 32 Erwerb von Kompetenzen (1) Der Masterstudiengang„Musikwissenschaft“ zielt auf den Ausbau der musikwissenschaftlichen wie berufsfeldbezogenen Kompetenzen. Das Studium soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt tiefer gehende fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Methoden und weitreichende Schlüsselqualifikationen so vermitteln, dass sie zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, Kommunikation und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Das Masterstudium vermittelt insbesondere die Fähigkeit, wissenschaftliche Probleme selbstständig zu analysieren und wissenschaftliche Methoden zu ihrer Beschreibung zu erarbeiten. Diese forschungsnahe Studienphase hat ihre Schwerpunkte in theoriebezogenen und vertiefenden Veranstaltungen, die die Fähigkeit zu selbstständiger wissenschaftlicher Tätigkeit vermitteln. Das eröffnet einerseits den Zugang zum Berufsfeld Wissenschaft(evtl. über den Weg eines anschließenden Promotionsstudiums), andererseits befähigt das Studium zu beruflichen Tätigkeiten in verschiedensten kultur- und kommunikationsbezogenen Bereichen und fachspezifischen Themengebieten. Neben der Vertiefung musikwissenschaftlicher Forschung mit Blick auf die Musik in ihrer Gesamtheit, in ihren ästhetischen Dimensionen und in ihrer historischen und gegenwärtigen kulturellen Einbettung, zielt das Studium auf die Bildung eines Kompetenzschwerpunktes wahlweise entweder Schwerpunktbildung im Feld Musik/Kultur/Wissenschaft, in Bezug auf Digitale Edition oder in Form einer Künstlerisch-musikalischen Ausbildung. Musikwissenschaft erforscht und vermittelt als ein Teil der Kultur- und Sozialwissenschaften die Entstehungsprozesse, Funktionen und Bedeutungen von Musik. Das Studium fördert interdisziplinäre Denk- und Arbeitsweisen in besonderem Maße. Der Studiengang zeichnet sich zudem durch einen hohen Anteil berufsfeldbezogener Praxis aus. Der Masterabschluss beinhaltet die Masterprüfung und die Anfertigung einer Masterarbeit. (2) Innerhalb des Studiums sind Veranstaltungen zu absolvieren, in denen der Erwerb von Schlüsselqualifikationen ein integraler Bestandteil ist. Als Schlüsselqualifikationen werden Kommunikations- und Teamfähigkeit, Präsentations- und Moderationskompetenzen, didaktischmethodische Kompetenzen sowie Fähigkeiten zur Nutzung moderner Informationstechnologien vermittelt. 4 § 33 Studienbeginn Es bestehen keine Ausnahmen zum Studienbeginn. Es gilt§ 4 der Allgemeinen Bestimmungen. § 34 Zugangsvoraussetzungen Das Studium setzt in Umsetzung des§ 5 der Allgemeinen Bestimmungen einen Studienabschluss voraus, der nachfolgend beschriebene Kompetenzen beinhaltet:  Grundlegendes Fachwissen der Musikgeschichte und der kulturellen Kontextualisierung der Musik kennen und anwenden.  Grundlegendes Fachwissen der Satzlehre und der Musikanalyse kennen und anwenden.  Methodenkompetenzen in Bezug auf das musikwissenschaftliche Arbeiten und Forschen. § 35 Gliederung, Studieninhalte, Module Im Masterstudiengang Musikwissenschaft sind die folgenden Module zu absolvieren: - M1: Vermittlung von Wissenschaft(8 LP),(Pflichtmodul) - M2: Aktuelle Forschung(13 LP),(Pflichtmodul) Wahlpflichtbereich:  M3A: Berufsbezogene Praxis: Projekt(9 LP),(Wahlpflichtmodul) oder  Modul M3B: Praktikum(9 LP),(Wahlpflichtmodul) oder  Modul M3C: Studium Internationale(9 LP),(Wahlpflichtmodul) - Modul M4: Methoden der Musikwissenschaft(12 LP),(Pflichtmodul) - Modul M5: Musikhistorische Forschung(15 LP),(Pflichtmodul) - Modul M6: Studium Generale(9 LP),(Pflichtmodul) Schwerpunktbereich: - Schwerpunkt A: Musik – Kultur- Wissenschaft  Modul M7A: Musikkultur und Historiographie(12 LP),(Wahlpflichtmodul)  Modul M8A: Vertiefung Musik – Kultur – Wissenschaft(12 LP),(Wahlpflichtmodul)  Modul M9A: Angewandtes musikwissenschaftliches Schreiben(6LP),(Wahlpflichtmodul) oder - Schwerpunkt B: Digitale Edition  Modul M7B: Grundlagen der Musikedition(9 LP),(Wahlpflichtmodul)  Modul M8B: Grundlagen der Informatik(9LP),(Wahlpflichtmodul) 5  Modul M9B: Digitale Editionspraxis(12 LP),(Wahlpflichtmodul) oder - Schwerpunkt C: Künstlerisch-musikalische Ausbildung  Modul M7C: Instrumental- bzw. Vokalausbildung(30 LP)(Wahlpflichtmodul) - Modul M10: Abschlussmodul(24 LP),(Pflichtmodul) § 36 Teilnahmevoraussetzungen, Zulassung (1) Teilnahmevoraussetzungen für ein Modul gemäߧ 7 Absatz 2 der Allgemeinen Bestimmungen regeln die Modulbeschreibungen. (2) Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung bereits mindestens 66 Leistungspunkte im Studiengang erworben hat und im Falle der Einschreibung mit Auflagen gemäߧ 5 der Allgemeinen Bestimmungen das Bestehen der zugehörigen Prüfungen nachgewiesen hat. (3) Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen gemäߧ 12 Absatz 2 der Allgemeinen Bestimmungen werden in den Modulbeschreibungen geregelt. § 37 Leistungen in den Modulen (1) In den Modulen sind Leistungen nach Maßgabe der Modulbeschreibungen zu erbringen. (2) Prüfungsleistungen werden gemäߧ 15 der Allgemeinen Bestimmungen erbracht. Folgende andere Formen sind insbesondere vorgesehen: 1. künstlerisch-praktische Darbietung: Die künstlerisch-musikalische Ausbildung wird in einer künstlerisch-praktischen Darbietung am Ende des 3. Studiensemesters nachgewiesen. Die Dauer der Prüfung beträgt ca. 30 Minuten. 2. Aufführung einer eigenen Komposition mit anschließendem 20-minütigem Kolloquium. 3. Digitale Edition: Die Digitale Edition besteht in einer editionswissenschaftlichen Aufarbeitung eines überschaubaren Beispiels, z. B. eines kurzen Musikstückes oder eines Einzelsatzes aus einem größeren Musikwerk, mit digitalen Erfassungs- und Darstellungsmethoden(Kodierung; digitale Editionsplattform), oder aus einem entsprechenden Anteil an einem von mehreren Studierenden bearbeiteten Gegenstand. § 37a Sonderregeln zu Anmeldung und Abmeldung, Wiederholung (1) Bei Veranstaltungen der Musikhochschule Detmold kommen bei Anmeldung und Abmeldung die Regelungen der Musikhochschule Detmold zur Anwendung. (2) Abweichend von§ 22 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Modulprüfung im Modul Vermittlung von Wissenschaft unbegrenzt wiederholt werden. 6 § 38 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit soll einen Umfang von ca. 150.000 bis 200.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt vier Monate. (2) Eine mündliche Verteidigung gemäߧ 19 der Allgemeinen Bestimmungen ist erforderlich. Die mündliche Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Masterarbeit und mündliche Verteidigung haben eine Gewichtung von 20:4 bei der Bildung der Note für das Abschlussmodul. § 39 Gesamtnote (1) Die Module Projekt, Praktikum und Studium Generale werden ohne Modulprüfung durch qualifizierte Teilnahmen abgeschlossen und sind infolgedessen nicht endnotenrelevant. Darüber hinaus ist das Modul Studium Internationale nicht endnotenrelevant. (2) Abweichend von§ 21 Absatz 2 der Allgemeinen Bestimmungen ist die Modulnote des Moduls Vermittlung von Wissenschaft nicht endnotenrelevant. Im Übrigen wird die Gesamtnote gemäߧ 21 der Allgemeinen Bestimmungen gebildet. § 40 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2019/2020 erstmalig für den Masterstudiengang Musikwissenschaft an der Universität Paderborn eingeschrieben werden. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2019/2020 an der Universität Paderborn für den Masterstudiengang Musikwissenschaft eingeschrieben worden sind, können ihre Masterprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen letztmalig im Sommersemester 2022 nach der Prüfungsordnung vom 29. Mai 2012(AM.Uni.Pb. 21/12), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2015 (AM.Uni.Pb. 96.15) ablegen. Danach wird die Masterprüfung einschließlich Wiederholungsprüfungen nach diesen Besonderen Bestimmungen abgelegt. (3) Auf Antrag kann in diese Besonderen Bestimmungen gewechselt werden. Der Antrag ist unwiderruflich. § 41 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung (1) Die Besonderen Bestimmungen treten am 01. Oktober 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft vom 29. Mai 2012(AM.Uni.Pb. 21/12), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2015(AM.Uni.Pb. 96.15) außer Kraft.§ 40 bleibt unberührt. (2) Diese Besonderen Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.) veröffentlicht. 7 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 11. Juli 2018 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 18. Juli 2018. Paderborn, den 14. Juni 2019 Die Präsidentin der Universität Paderborn Professorin Dr. Birgitt Riegraf 8 Anhang 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan 1 A) Bei Belegung des Schwerpunktes A: Semester Modul Lehrveranstaltung 1 M1 Vermittlung von Wissenschaft a) W b) T M2 Aktuelle Forschung a) KQ M4 Methoden der Musikwissenschaft a) HS oder S b) HS M7A Musikkultur und Historiographie a) HS oder S M9A Angewandtes musikwissenschaftliches Schreiben Summe a) Semester Modul Lehrveranstaltung 2 M2 Aktuelle Forschung b) KQ M3A Projekt a) P Teil I M5 Musikhistorische Forschung M6 Studium Generale a) HS oder S b) HS oder S a) LV 1 b) LV 2 M7A Musikkultur und Historiographie b) M9A Angewandtes musikwissenschaftliches Schreiben Summe b) Semester Modul Lehrveranstaltung LP Workload(h) 240 60 360 180 90 31 930 LP Workload(h) 60 90 270 210 180 90 30 900 LP Workload(h) 1 hier unter Berücksichtigung der Modulwahl-Variante 3A 9 3 M2 Aktuelle Forschung c) KQ M3A Projekt b) P Teil II M5 Musikhistorische Forschung M8A Vertiefung Musik – Kultur – Wissenschaft M6 Studium Generale c) HS a) HS oder S b) HS c) LV 3 Summe 90 180 180 360 60 29 870 Semester 4 Modul M2 Aktuelle Forschung M10 Abschlussmodul Summe Lehrveranstaltung d) KQ Masterarbeit und Verteidigung LP Workload(h) 180 720 30 900 B) Bei Belegung des Schwerpunktes B: Semester Modul Lehrveranstaltung 1 M1 Vermittlung von Wissenschaft a) W b) T M2 Aktuelle Forschung a) KQ M4 Methoden der Musikwissenschaft a) HS oder S b) HS M7B Grundlagen der Musikedition a) V b) Ü Summe LP Workload(h) 240 60 360 270 31 930 Semester Modul 10 Lehrveranstaltung LP Workload(h) 2 M2 Aktuelle Forschung M3A Projekt M5 Musikhistorische Forschung M6 Studium Generale M8B Grundlagen der Informatik Summe Semester Modul b) KQ a) P Teil I a) HS oder S b) HS oder S a) LV 1 b) LV 2 a) V b) Ü Lehrveranstaltung 60 90 270 210 270 30 900 LP Workload(h) 3 M2 Aktuelle Forschung M3A Projekt M5 Musikhistorische Forschung M9B Digitale Editionspraxis M6 Studium Generale Summe Semester Nr. Modul c) KQ b) P Teil II c) HS a) S b) S c) Ü c) LV 3 Lehrveranstaltung 90 180 180 360 60 29 870 LP Workload(h) 4 1 M2 Aktuelle Forschung 2 M10 Abschlussmodul Summe d) KQ Masterarbeit und Verteidigung 30 180 720 900 C) Bei Belegung des Schwerpunktes C: Semester Modul 11 Lehrveranstaltung 1 M1 Vermittlung von Wissenschaft a) W b) T M2 Aktuelle Forschung a) KQ M4 Methoden der Musikwissenschaft a) HS oder S b) HS M7C Instrumental-, Vokal- oder Kompositionsausbildung Summe a) Künstl. Unterr. Semester Modul Lehrveranstaltung 2 M2 Aktuelle Forschung M3A Projekt M5 Musikhistorische Forschung M6 Studium Generale M7C Instrumental-, Vokal- oder Kompositionsausbildung Summe Semester Modul b) KQ a) P Teil I a) HS oder S b) HS oder S a) LV 1 b) LV 2 b) Künstl. Unterr. Lehrveranstaltung 3 M2 Aktuelle Forschung c) KQ M3A Projekt b) P Teil II M5 Musikhistorische Forschung M7C Instrumental-, Vokal- oder Kompositionsausbildung M6 Studium Generale c) HS c) Künstl. Unterr. c) LV 3 LP Workload(h) 240 60 360 270 31 930 LP Workload(h) 60 90 270 210 270 30. 900 LP Workload(h) 90 . 180 180 360 60 Summe Semester Modul 4 M2 Aktuelle Forschung M10 Abschlussmodul Summe 12 Lehrveranstaltung 29 LP 870 Workload(h) d) KQ Masterarbeit und Verteidigung 30 180 720 900 Anhang 2: Modulbeschreibungen Vermittlung von Wissenschaft Academic Tutorials Modulnummer: M1 Workload(h): LP: Studiensemester: 240 h 8 1. Turnus: Jedes Semester Dauer(in Sem.): 1 Sprache: de P/WP: P 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehr- Kontakt- Selbst- Status Gruppenform zeit(h) studium(h)(P/WP) größe(TN) a) Didaktischer Vorbereitungskurs (Workshop Tutorienprogramm) S 30 60 WP 20 b) Tutorium zur Vorlesung Musikgeschichte I oder II T 45 105 P 20 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: 3 Teilnahmevoraussetzungen: k eine 4 Inhalte: Die MA- Studierenden leiten ein Tutorium zur Vorlesung„Musikgeschichte I“ oder„Musikgeschichte II“. Dabei leiten sie Studienanfänger dazu an, das in der Vorlesung vermittelte musikgeschichtliche Wissen zu vertiefen, zu sichern und zu ergänzen. Die Tutoren erwerben Vermittlungskompetenzen in einem hochschuldidaktischen Vorbereitungskurs(Workshop) des Tutorienprogramms und werden von den Lehrenden, die die Vorlesung leiten, beraten, planen jedoch Inhalte und Vermittlungsformen weitgehend selbstständig im Team mit anderen Tutoren. Pro Woche steht eine Stunde für Vorbereitung und Nachbesprechung des Tutoriums mit den Betreuenden zur Verfügung. 13 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden orientieren sich sicher mit Hilfe des erworbenen Überblickswissens in der europäischen Musikgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart; sind fähig, Erkenntnisse über historische und empirische Bedingungen des Zusammenhangs von Musik, Kultur und Gesellschaft auf andere musikgeschichtliche Phänomene kompetent zu übertragen; erkennen musikhistoriographische Ansätze und können diese historisch einordnen und bewerten; verfügen über die Fähigkeit, musikgeschichtliche Zusammenhänge verständlich und kompetent zu erläutern. Spezifische Schlüsselkompetenzen: - Inhaltliche und sprachliche Vermittlungskompetenzen - Unterrichtsplanung - Erwerb von didaktischen und methodischen Planungs- und Handlungskompetenzen - Verständnis für die Historizität von Wissenschaft - Reflexionsfähigkeit im Hinblick auf tradiertes Wissen - Entwicklung eigener Positionen im wissenschaftlichen Diskurs 6 Prüfungsleistung: [x] Modulabschlussprüfung(MAP)[] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) zu Prüfungsform Dauer bzw. Umfang Gewichtung für die Modulnote b) Tutoriumsbericht 20.000-25.000 Zeichen 100% 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: keine 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden ist. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Nicht endnotenrelevant. 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: Das Modul wird auch im Masterstudiengang Kultur und Gesellschaft, Anteilsfach Musikwissenschaft verwendet. 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: keine 14 Aktuelle Forschung Current Academic Research Modulnummer: M2 Workload(h): 390 LP: Studiensemester: 13 1.-4. Turnus: Jedes Semester Dauer(in Sem.): 4 Sprache: de P/WP: P 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehr- Kontakt- Selbstform zeit(h) studium (h) Status (P/WP) Gruppengröße(TN) a) Kolloquium zu aktueller musikwissenschaftlicher Forschung KQ 15 WP 30 b) Kolloquium zu aktueller musikwissenschaftlicher Forschung c) Kolloquium zu aktueller musikwissenschaftlicher Forschung KQ 15 KQ 15 WP 330 WP 30 30 d) Kolloquium zu aktueller musikwissenschaftlicher Forschung KQ 15 WP 30 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Es stehen die verschiedenen Forschungskolloquien der Professor_innen im Musikwissenschaftlichen Seminar zur Wahl. 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: Lektüre und Bewertung aktueller musik- bzw. kulturwissenschaftlicher Literatur; Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsthemen, die im Kolloquium vorgestellt werden; Vorstellung eigener Forschungsprojekte. Im 4. Semester stellen die Studierenden im Rahmen einer Präsentation ihr Masterarbeitsprojekt vor. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage, sich mit methodologischen Fragestellungen des Faches Musikwissenschaft auseinanderzusetzen. verfügen über die Fähigkeit, aktiv am Diskurs der Disziplin teilzunehmen. sind fähig, die eigene Arbeit in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen zusammenfassend vorzustellen, zu erläutern und zu verteidigen. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Anwendung fach- und berufsrelevanter Arbeitstechniken Kompetenz zur Beurteilung wissenschaftlicher Arbeitsweisen Entwicklung eigener Ideen und Themen Kommunikative Kompetenzen Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken 15 6 Prüfungsleistung: [x] Modulabschlussprüfung(MAP) zu Prüfungsform a)- d) Mündliche Prüfung [] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) Dauer bzw. Gewichtung für die Umfang Modulnote ca. 30 Min 100% 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: keine 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: keine 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden ist. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Die mündliche Prüfung umfasst zwei oder drei Themengebiete und findet im zeitlichen Zusammenhang mit der Verteidigung der Masterarbeit statt. 16 Berufsbezogene Praxis: Projekt Project Modulnummer: M3A Workload(h): 270 LP: Studiensemester: 9 2./3. 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform a) Vertiefung Projekt I b) Vertiefung Projekt II S S Turnus: SoSe Kontaktzeit(h) 30 30 Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 2 de WP Selbststudium (h) 60 150 Status (P/WP) P P Gruppengröße(TN) 10 10 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: Gemeinsam mit fortgeschrittenen Studierenden des BA-Studiengangs konzipieren, erarbeiten und präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wissenschaftliche oder künstlerisch-wissenschaftliche Projekte zu einem selbst gewählten Thema. Dabei sollen sie im Sinne einer vertieften Auseinandersetzung mit der Arbeitsform Projekt eine Art Tutorfunktion für die teilnehmenden Kommilitoninnen und Kommilitonen des BA-Studiengangs übernehmen. Die Ergebnisse der Projekte werden in der Regel öffentlich präsentiert bzw. dokumentiert. Dabei kann mit außeruniversitären Institutionen oder Wirtschaftsunternehmen kooperiert werden. Die Studierenden erarbeiten die Projekte weitgehend selbstständig im Team und nutzen dabei Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der Universität. Der/die Lehrende, der/die das Projekt anbietet, moderiert die Arbeitsschritte, berät die Studierenden bei der Ermittlung von Informationsquellen und Präsentationsformen und unterstützt sie bei der Herstellung von Kontakten zu kooperierenden Personen, Institutionen und Unternehmen. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden können ein anspruchsvolles musikbezogenes Arbeitsprojekt im Team konzipieren, planen und durchführen; kennen wichtige Methoden der Projekt- und Zeitplanung und können sie anwenden; können Teams leiten und beraten; nutzen ihre musikwissenschaftlichen Arbeitskompetenzen für die Projektarbeit; kennen wichtige Methoden der Drittmittelakquise; sind in der Lage, Projektergebnisse adäquat und zielgruppenorientiert zu präsentieren; können mit außeruniversitären Personen, Institutionen und Organisationen im Bereich der praktischen Musikausübung, der Musikwissenschaft und der Kulturarbeit kooperieren; kennen Strukturen und Arbeitsweisen der Öffentlichkeitsarbeit; können die gesellschaftliche Relevanz musikwissenschaftlicher Arbeit einschätzen und vermitteln. Spezifische Schlüsselkompetenzen: Kenntnis und Anwendung zielgruppenspezifischer Vermittlungs- und Präsentationsformen Verantwortungsbewusstsein und Konfliktlösungsfähigkeiten in der Teamarbeit Fähigkeit zur realistischen Einschätzung eigener Kompetenzen Vertiefung der individuellen Organisations- und Planungskompetenzen Weiterentwicklung des eigenen professionellen Selbstverständnisses 17 6 Prüfungsleistung: keine 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: Die Qualifizierte Teilnahme wird durch eine Projektdarstellung in Form einer in der Regel öffentlichen Veranstaltung (z. B. Gesprächskonzert, Vortrag, Ausstellung) oder in Form einer in der Regel der Öffentlichkeit zugänglichen kurzen Dokumentation nachgewiesen. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die qualifizierte Teilnahme nachgewiesen ist. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Nicht endnotenrelevant 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: Das Modul wird auch im Masterstudiengang Kultur und Gesellschaft, Fach Musikwissenschaft, verwendet, sowie in ähnlicher Form im Bachelorstudiengang Musikwissenschaft. 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Alternativ kann Modul M3B oder M3C gewählt werden. 18 Praktikum Internship Modulnummer: M3B Workload(h): 270 LP: Studiensemester: Turnus: Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 9 3. Jedes 1 Semester de WP 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehr- Kontakt- Selbstform zeit(h) studium (h) Status (P/WP) Gruppengröße(TN) a) ein sechswöchiges Praktikum oder P 10 260 P 1 b) ein vierwöchiges Praktikum und ein frei P/S 40 230 P 40 wählbares Seminar 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: a) oder b) 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: Das Praktikum in einer Einrichtung des Musiklebens bzw. des kulturellen Lebens des In- oder Auslands dient der Professionalisierung und Intensivierung vornehmlich im Blick auf den Erwerb berufspraktischer, ggf. auch sprachlicher Kompetenzen. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden sind auf der Basis der im Praktikum gemachten beruflichen Erfahrungen in der Lage, ihr eigenes professionelles Selbstverständnis als Musikwissenschaftler/in zu reflektieren. haben Einblicke in die Funktionsweisen von Institutionen und Organisationen im Bereich der Musikwissenschaft erhalten und können ihre praktischen Erfahrungen in musikwissenschaftlichen Handlungs- und Arbeitsfeldern analysieren. können ihre im Studium erworbenen Lernergebnisse im Blick auf den Nutzen für musikwissenschaftliche Handlungs- und Arbeitsfelder einschätzen. reflektieren ihre Fachkompetenzen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Wissenskulturen. Spezifische Schlüsselkompetenzen Vertiefung der berufspraktischen Kompetenzen Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen Weiterentwicklung kommunikativer Kompetenzen Weiterentwicklung des eigenen professionellen Selbstverständnisses 6 Prüfungsleistung: [] Modulabschlussprüfung(MAP)[] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) zu Prüfungsform Dauer bzw. Gewichtung für die Umfang Modulnote 19 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: a) Praktikumsbericht(10.000-15.000 Zeichen) oder b) Praktikumsbericht(5.000-10.000 Zeichen) und qualifizierte Teilnahme zu gewähltem Seminar gemäߧ 15 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: keine 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn das Praktikum und die qualifizierte Teilnahme in den Lehrveranstaltungen nachgewiesen sind. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Nicht endnotenrelevant 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: Das Modul wird auch im Masterstudiengang Kultur und Gesellschaft, Fach Musikwissenschaft, verwendet. 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Alternativ kann Modul M3A oder M3C gewählt werden. Im Praktikumsbericht ist die besuchte Institution/Einrichtung/Firma näher zu beschreiben sowie die eigenen Tätigkeitsfelder und Erfahrungen während der Dauer des Aufenthaltes darzustellen. Beizufügen ist eine Bescheinigung der entsprechenden Institution/Einrichtung/Firma über die erfolgreiche Durchführung des Praktikums. 20 Studium internationale Studium internationale Modulnummer: M3C Workload(h): 270 LP: Studiensemester: 9 3. 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform a) Frei wählbare Lehrveranstaltungen der aufnehmenden Hochschule mit einem Workload von insgesamt 270h Turnus: Jedes Semester Kontaktzeit(h) Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 1 de WP Selbststudium (h) Status (P/WP) WP Gruppengröße(TN) 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Frei wählbare LV der aufnehmenden Hochschule 3 Teilnahmevoraussetzungen: 4 Inhalte: Das Wahlpflichtmodul dient ggf. der Intensivierung und Verbreiterung des Auslandsstudiums. In diesem Sinne ist es inhaltlich offen für ein individuelles und interessegeleitetes musikwissenschaftsbezogenes Studium im Rahmen eines Studienaufenthalts im Ausland, insbesondere auch über die regulären Möglichkeiten der Anrechnung von Auslandsstudienleistungen auf die sonstigen Module dieser Prüfungsordnung hinaus.(Im Falle eines Auslandsstudiums kann demnach das Modul Studium Internationale belegt werden, muss jedoch nicht belegt werden.) Zur Vorbereitung des Studium Internationale ausdrücklich empfohlen wird(mindestens) ein Beratungstermin mit der oder dem Erasmus-Programmbeauftragten im musikwissenschaftlichen Seminar und/oder bei der Fachstudienberatung. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden reflektieren ihre Fachkompetenzen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Wissenskulturen. erwerben in thematischen und/oder methodischen Lehrveranstaltungen spezifische Fachkenntnisse. Spezifische Schlüsselkompetenzen Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen Weiterentwicklung kommunikativer Kompetenzen Weiterentwicklung des eigenen professionellen Selbstverständnisses 6 Prüfungsleistung: [] Modulabschlussprüfung(MAP)[] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 21 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Über den Studienaufenthalt im Ausland sind Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben der gastgebenden Universität im Umfang von insgesamt 9 Credits sowie eine Bescheinigung über die erworbenen Credits vorzulegen. 10 Gewichtung für Gesamtnote: nicht endnotenrelevant 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: Dieses Modul wird in ähnlicher Form auch im Bachelorstudiengang Musikwissenschaft verwendet. 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Alternativ kann Modul M3A oder M3B gewählt werden. 22 Methoden der Musikwissenschaft Methods of Musicology Modulnummer: M4 Workload(h): 360 LP: Studiensemester: 12 1. 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform Turnus: Jedes Semester Kontaktzeit(h) a) Seminar oder Hauptseminar S oder 30 HS b) Hauptseminar HS 30 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 1 de P Selbststudium (h) 300 Status (P/WP) WP WP Gruppengröße(TN) 40 40 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: Lehrveranstaltungen aus den unterschiedlichen Arbeitsgebieten und Teildisziplinen der Musikwissenschaft: Populäre Musik, Musikethnologie, Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft, Musikalische Akustik und Instrumentenkunde, Musiktheorie und Analyse. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden sind auf der Basis umfassender Kenntnisse in der Lage, musikwissenschaftliche Phänomene aus verschiedenen Gebieten(Populäre Musik, Musikethnologie, Historische Musikwissenschaft, Systematische Musikwissenschaft, Gender Studies oder Instrumentenkunde) einzuordnen und zu kontextualisieren. verfügen über ein breites Repertoire wissenschaftlicher Methoden aus den unterschiedlichen Teilbereichen des Faches(Analyse, Sozialgeschichte, Ästhetik, Musiktheorie etc.) und setzen diese adäquat ein. sind fähig, musikwissenschaftliche Zusammenhänge inner- und interdisziplinär zu kontextualisieren. Spezifische Schlüsselkompetenzen: adäquater Umgang mit Fachliteratur Transfer-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken Weitere Schulung der Vermittlungsfähigkeit Weiterentwicklung kommunikativer Kompetenzen Verbesserung der eigenen wissenschaftlichen Schreibkompetenz 6 Prüfungsleistung: [] Modulabschlussprüfung(MAP)[X] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) zu Prüfungsform Dauer bzw. Umfang Gewichtung für die Modulnote a) oder b) Hausarbeit 30.000-40.000 Zeichen 100% 23 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: Qualifizierte Teilnahme zu jeder Lehrveranstaltung gemäߧ 15 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulprüfung bestanden ist und die qualifizierte Teilnahme in den Lehrveranstaltungen nachgewiesen wurde. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: 24 Musikhistorische Forschung Historical Research on Music Modulnummer: M5 Workload(h): 450 LP: 15 Studiensemester: 2./3. 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform a) Seminar oder Hauptseminar b) Seminar oder Hauptseminar c) Hauptseminar 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: S/HS S/HS HS Turnus: Jedes Semester Kontaktzeit(h) 30 30 30 Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 2 de P Selbststudium (h) 360 Status (P/WP) WP WP WP Gruppengröße(TN) 40 40 40 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: Lehrveranstaltungen zur Geschichte der musikalischen Gattungen sowie zu Themen, die Musik in den Kontext kultureller, mentalitätsgeschichtlicher, sozialer oder politischer Entwicklungen stellen. Insbesondere werden folgende Aspekte thematisiert: Analyse musikalischer Werke Gattungstheorie und-ästhetik Repertoire- und interpretationsgeschichtliche Aspekte Musik und Literatur, Theater, bildende Kunst oder Architektur Musikästhetik und Philosophie der Musik Musik und Religion/Theologie Musik und Gender Musikalische Sozial-, Regional- und Alltagsgeschichte Biografieforschung, Konzepte musikalischen Künstlertums Methoden der historischen Musikwissenschaft 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden sind auf der Basis umfassender musikgeschichtlicher Kenntnisse in der Lage, musikhistorische Phänomene einzuordnen und zu kontextualisieren. sind in der Lage, eigene wissenschaftliche Interessenschwerpunkte zu entwickeln. erkennen selbstständig Forschungsdesiderata. können musikwissenschaftliche Fachliteratur und Forschungsarbeiten systematisch analysieren, interpretieren und kritisch reflektieren. können Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit angemessen präsentieren und schriftlich darstellen. beherrschen ein umfassendes Repertoire musikhistorischer Methoden und setzen diese adäquat ein (Quellenkritik, Analyse, Sozialgeschichte, Ästhetik, Musiktheorie etc.). 25 Spezifische Schlüsselkompetenzen adäquater und kritischer Umgang mit Fachliteratur und Forschungsarbeiten Transfer-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken Weitere Schulung der Vermittlungsfähigkeit Weiterentwicklung kommunikativer Kompetenzen Verbesserung der eigenen wissenschaftlichen Schreibkompetenz 6 Prüfungsleistung: [] Modulabschlussprüfung(MAP)[X] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) zu Prüfungsform Dauer bzw. Gewichtung für die Umfang Modulnote a), b) Hausarbeit oder c) 30.000-40.000 100% Zeichen 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: Qualifizierte Teilnahme zu jeder Lehrveranstaltung gemäߧ 15 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulprüfung bestanden ist und die qualifizierte Teilnahme in den Lehrveranstaltungen nachgewiesen wurde. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: 26 Studium Generale Studium generale Modulnummer: M6 Workload(h): 270 LP: Studiensemester: Turnus: Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 9 2./3. Jedes 2 Semester de P 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform Kontakt- Selbst- Status Gruppenzeit(h) studium(h)(P/WP) größe(TN) a) Lehrveranstaltung 1 S/HS/V/Ü/P 30 etc. 180 WP 40 b) Lehrveranstaltung 2 S/HS/V/Ü/P 30 etc. WP 40 c) Lehrveranstaltung 3 S/HS/V/Ü/P 30 etc. WP 40 Lehrveranstaltungen nach Wahl. Kontaktzeit und Selbststudium nach Maßgabe der gewählten Fächer. Gesamtstundenaufwand Aufteilung je nach Fach/Veranstaltung. 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: LV nach Wahl aus dem Angebot der der Universität Paderborn, der Hochschule für Musik Detmold, der Hochschule Ostwestfalen-Lippe oder einer anderen Hochschule außerhalb des eigenen Studiengangs. 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: Das Studium generale fördert ein selbstbestimmtes, interessengeleitetes Studium und gibt Einblick insbesondere in Methoden, Fragestellungen und Erkenntnisse benachbarter Disziplinen. In diesem Modul stehen den Studierenden sämtliche verfügbaren und frei zugänglichen Lehrveranstaltungen außerhalb des eigenen Studiengangs offen. Diese Wahlfreiheit ermöglicht den Studierenden, hier ihren über das eigentliche Studienfach hinausgehenden Neigungen und Interessen nachzugehen, und individuelle Schwerpunkte für die angestrebte Berufsqualifikation zu setzen. Ggf. sind Zugangsbeschränkungen und Teilnahmevoraussetzungen zu beachten und zu erfüllen. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Dozentin bzw. dem Dozenten. Lehrveranstaltungen, die für das Studium generale besonders geeignet und allgemein geöffnet sind, sind im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis der Universität(PAUL) entsprechend gekennzeichnet. Die Fachstudienberatung unterstützt die Studierenden bei der individuellen Wahl geeigneter Lehrangebote. Des Weiteren dient das Modul dem Erwerb und Ausbau von Schlüsselqualifikationen. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Inhaltsbezogene und methodische Kompetenzen nach Maßgabe der belegten Lehrveranstaltungen Interdisziplinäres Denken und Arbeiten Transfer-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit 6 Prüfungsleistung: Keine 27 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: Qualifizierte Teilnahme zu jeder Lehrveranstaltung in der Regel gemäߧ 15 Absatz 2 der Allgemeinen Bestimmungen. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die qualifizierte Teilnahme in den Lehrveranstaltungen nachgewiesen wurde. 10 Gewichtung für Gesamtnote: nicht endnotenrelevant 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: 28 Schwerpunkt A: Musik – Kultur – Wissenschaft Musikkultur und Historiographie Music Culture and Historiography Modulnummer: M7A Workload(h): 360 LP: Studiensemester: 12 1./2. 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform a) Seminar oder Hauptseminar b) Hauptseminar S/HS HS Turnus: Jedes Semester Kontaktzeit(h) 30 30 Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 2 de WP Selbststudium (h) 300 Status (P/WP) WP WP Gruppengröße(TN) 40 40 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: Lehrveranstaltungen zu Musikkulturen und ihrer Historiographie. Insbesondere werden folgende Aspekte thematisiert: Musik in ihren historischen und kulturellen Kontexten kulturwissenschaftliche Methoden der Erforschung von Musik musikalische Sozial-, Regional- und Alltagsgeschichte Musik und Gender Biografieforschung, Konzepte musikalischen Künstlertums Methoden der historischen Musikwissenschaft kompositions-, repertoire- und interpretationsgeschichtliche Aspekte Gattungstheorie und-ästhetik 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden verfügen über umfassende und sichere musikhistorische Kenntnisse; - sind in der Lage, in verschiedenen Themengebieten der Musikgeschichte am wissenschaftlichen Diskurs teilzunehmen; - wenden sicher und eigenständig verschiedene methodische Ansätze an; - sind fähig, historische Quellen auszuwerten und kritisch zu kontextualisieren; - können Fachpublikationen und Forschungsarbeiten aus verschiedenen Bereichen der Musikgeschichte systematisch analysieren und diese eigenständig interpretieren und bewerten; - entwickeln eigene wissenschaftliche Interessenschwerpunkte und Profile; - erkennen Forschungsdesiderata. 29 Spezifische Schlüsselkompetenzen - wissenschaftliche Planungskompetenzen - Transfer-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit - Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken - Diskursfähigkeit - Verbesserung der eigenen wissenschaftlichen Schreibkompetenzen 6 Prüfungsleistung: [] Modulabschlussprüfung(MAP)[X] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) zu Prüfungsform Dauer bzw. Gewichtung für die Umfang Modulnote a) oder Hausarbeit b) 30.000-40.000 100% Zeichen 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: Qualifizierte Teilnahme zu jeder Lehrveranstaltung gemäߧ 15 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulprüfung bestanden ist und die qualifizierte Teilnahme in den Lehrveranstaltungen nachgewiesen wurde. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: Das Modul wird auch im Masterstudiengang Kultur und Gesellschaft, Fach Musikwissenschaft, verwendet. 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Alternativ kann Schwerpunkt„B: Digitale Edition“ oder„C: Künstlerische- musikalische Ausbildung“ gewählt werden. 30 Schwerpunkt A: Musik – Kultur – Wissenschaft Vertiefung Musik – Kultur – Wissenschaft Specialisation on Music – Culture – Science Modulnummer: M8A Workload(h): 360 LP: Studiensemester: 12 3. 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform a) Seminar oder Hauptseminar b) Hauptseminar 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: S/ HS HS Turnus: Jedes Semester Kontaktzeit(h) 30 30 Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 1 de WP Selbststudium (h) 300 Status (P/WP) WP WP Gruppengröße(TN) 40 40 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: Lehrveranstaltungen zur musik- und kulturwissenschaftlichen Forschung, etwa in den Bereichen Historische Musikwissenschaft, Sozialgeschichte und Soziologie der Musik, Genderforschung, Musiktheater, Populäre Musik, Musikethnologie, Systematische Musikwissenschaft, Gattungstheorie, Ästhetik/Philosophie, Interpretationsforschung, Musik und Medien, Musik und Literatur, Musik und Bildende Kunst/Architektur, Musik und Religion/Theologie. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden - verfügen über umfassende und sichere musikhistorische und-kulturelle Kenntnisse; - sind auf der Basis umfassender Kenntnisse in der Lage, musikwissenschaftliche Phänomene aus verschiedenen Gebieten einzuordnen und zu kontextualisieren; - verfügen über ein breites Repertoire wissenschaftlicher Methoden und setzen diese adäquat und eigenständig ein; - sind fähig, musikwissenschaftliche Zusammenhänge inner- und interdisziplinär zu kontextualisieren; - sind in der Lage, in verschiedenen Themengebieten der Musikwissenschaft am wissenschaftlichen Diskurs teilzunehmen; - sind fähig historische und gegenwärtige Quellen auszuwerten und kritisch zu kontextualisieren; - können Fachpublikationen und Forschungsarbeiten aus verschiedenen Bereichen der Musikwissenschaft systematisch analysieren und diese eigenständig interpretieren und bewerten; - entwickeln eigene wissenschaftliche Interessenschwerpunkte und Profile; - erkennen Forschungsdesiderata. Spezifische Schlüsselkompetenzen - wissenschaftliche Planungskompetenzen - Transfer-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit - Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken - Diskursfähigkeit - Verbesserung der eigenen wissenschaftlichen Schreibkompetenzen 31 6 Prüfungsleistung: [] Modulabschlussprüfung(MAP) zu Prüfungsform a) oder Hausarbeit b) [X] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) Dauer bzw. Gewichtung für die Umfang Modulnote 30.000-40.000 100% Zeichen 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: Qualifizierte Teilnahme zu jeder Lehrveranstaltung gemäߧ 15 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: keine 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulprüfung bestanden ist und die qualifizierte Teilnahme in den Lehrveranstaltungen nachgewiesen wurde. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Alternativ kann Schwerpunkt„B: Digitale Edition“ oder„C: Künstlerische-musi kalische Ausbildung“ gewählt werden. 32 Schwerpunkt A: Musik – Kultur – Wissenschaft Angewandtes musikwissenschaftliches Schreiben Applied Musicological Writing Modulnummer: M9A Workload(h): 180 LP: Studiensemester: Turnus: 6 1./2. Jedes Semester 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehr- Kontaktform zeit(h) a) Schreibwerkstatt/ Erarbeitung eines Portfolios b) Schreibsprechstunde/ Erarbeitung eines Portfolios 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: K 15 Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 2 de WP Selbststudium (h) 75 Status (P/WP) P Gruppengröße(TN) 20 90 P 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: In einer ‚Schreibwerkstatt‘ erlernen die Studierenden das Verfassen verschiedener Textsorten, die für die berufliche Praxis wichtig sind. Im Folgesemester wenden die Studierenden das Erlernte an und erarbeiten weitgehend eigenständig ein Portfolio von Texten(z. B. Programmheftbeiträge, CD-Booklets, Rezensionen, Kritiken, Rundfunkmanuskripte, Drehbücher). Dabei werden sie in einer Schreibsprechstunde betreut. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden - sind in der Lage, Texte in verschiedenen Textsorten zu verfassen. - können musikwissenschaftliche Erkenntnisse zielgruppenorientiert darstellen. - beherrschen ein differenziertes Vokabular, um musikalische Phänomene zu beschreiben. Spezifische Schlüsselkompetenzen - Ausbau textsortenspezifischer und zielgruppenorientierter Schreibkompetenz - Vermittlungskompetenzen - Weiterentwicklung kommunikativer Kompetenzen - Vertiefte Transfer-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit 6 Prüfungsleistung: [x] Modulabschlussprüfung(MAP)[] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) zu Prüfungsform Dauer bzw. Umfang Gewichtung für die Modulnote a)& b) Portfolio 50.000-75.000 Zeichen 100% 33 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: Qualifizierte Teilnahme zu jeder Lehrveranstaltung gemäߧ 15 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: keine 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulprüfung bestanden ist und die qualifizierte Teilnahme in den Lehrveranstaltungen nachgewiesen wurde. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: Das Modul wird auch im Masterstudiengang Kultur und Gesellschaft, Anteilsfach Musikwissenschaft verwendet. 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Alternativ kann Schwerpunkt„B: Digitale Edition“ oder„C: Künstlerische- musikalische Ausbildung“ gewählt werden. 34 Schwerpunkt B: Digitale Edition Grundlagen der Musikedition Principles of Music Edition Modulnummer: M7B Workload(h): 270 LP: 9 Studiensemester: 1. 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform a) Seminar: Theorie der Edition b) Dazugehörige Übung S Ü Turnus: Jedes Semester Kontaktzeit(h) 30 30 Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 1 de WP Selbststudium (h) 210 Status (P/WP) P P Gruppengröße(TN) 40 40 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: keine 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: Im Zentrum des Moduls steht die Vermittlung der wissenschaftlichen Grundlagen(musik-)philologischer Arbeit. Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse zu verschiedenen Editionsverfahren sowie der Entwicklung der Musikphilologie. Anhand konkreter Beispiele analysieren sie die unterschiedlichen Zielsetzungen und die Leistungsfähigkeit traditioneller und neuerer Methoden. Gleichzeitig erwerben sie die Voraussetzungen zu einer kritischen Beurteilung von Editionen. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Qualifikationsziele Die Studierenden - besitzen umfassende Kenntnisse historischer Notationsformen und können Musik die entsprechend notiert ist, lesen und in moderne Notenschrift übertragen; - kennen unterschiedliche Ansätze und Methoden der musikbezogenen Editionsphilologie, insbesondere im Bereich Digitale Edition, und können diese anwenden; - sind in der Lage, die Qualität von Musikeditionen fundiert einzuschätzen; - kennen Standards und Verfahrensweisen, die eine nachhaltige Verfügbarkeit der Ergebnisse editorischer Arbeit absichern. Spezifische Schlüsselkompetenzen - Historische Medienkompetenz - Fähigkeiten im Umgang mit elektronischen Medien - Vertiefte Reflexions- und Urteilsfähigkeit, vor allem in Bezug auf den Bereich der Edition - Beherrschen unterschiedlicher musikwissenschaftlicher Arbeitstechniken 35 6 Prüfungsleistung: [x] Modulabschlussprüfung(MAP) zu Prüfungsform a) Klausur [] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) Dauer bzw. Gewichtung für die Umfang Modulnote 180 Min. 100% 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: Qualifizierte Teilnahme zu allen Veranstaltungen gemäߧ 15 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden ist und die qualifizierte Teilnahme in den Lehrveranstaltungen nachgewiesen wurde. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Alternativ kann Schwerpunkt„A: Musik – Kultur – Wissenschaft“ gewählt werden oder„C: Künstlerische musikalische Ausbildung“ gewählt werden. 36 Schwerpunkt B: Digitale Edition Grundlagen der Informatik Principles of Computer Sciences Modulnummer: M8B Workload(h): 270 LP: 9 Studiensemester: 2. 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform a) Vorlesung: Einführung in die Informatik V für Geisteswissenschaftler b) Dazugehörige Übung Ü 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Turnus: Jedes Semester Kontaktzeit(h) 60 30 Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 1 de WP Selbststudium (h) 120 Status (P/WP) P Gruppengröße(TN) 40 60 P 40 3 Teilnahmevoraussetzungen: keine 4 Inhalte: Die Studierenden erhalten einen Einblick in die verschiedenen Teilbereiche der Informatik. Wichtige Konzepte der Teilbereiche theoretische, praktische und angewandte Informatik werden vorgestellt und erläutert. Wo dies möglich und sinnvoll ist, werden die Inhalte anhand von praktischen Beispielen(z. B. zu HTML/ JavaScript) vertieft. Die Studierenden sollen damit ein Basisverständnis im Bereich Formalisierung und formale Sprachen ebenso erwerben wie die Fähigkeit, in Softwareentwicklungsprozessen zwischen Fachwissenschaft und Informatik zu vermitteln. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden - können sich mit Hilfe des erworbenen Überblickswissens in den verschiedenen Teilbereichen der theoretischen, praktischen und angewandten Informatik orientieren. - sind aufgrund ihres Einblicks in die Denk- und Arbeitsweisen der Informatik in der Lage, informatische Basiskonzepte und-begriffe zu verstehen. - sind fähig, durch Kenntnisse im Umgang mit grundlegenden informationstechnischen Konzepten, mit Formalisierung und Formalsprachen, Software nicht mehr von der Nutzer-, sondern von der Erstellerseite her zu verstehen. - sind sich der gesellschaftlichen Bedeutung der Informatik und der digitalen Medien bewusst. Spezifische Schlüsselkompetenzen  Aneignung fachfremder Konzepte  Transferkompetenz im Bereich Computergrundlagen  Fähigkeit, zwischen verschiedenen Fachsprachen und Fachkulturen zu moderieren 37 6 Prüfungsleistung: [X] Modulabschlussprüfung(MAP) zu Prüfungsform [] Modulprüfung(MP) a) Klausur 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: [] Modulteilprüfungen(MTP) Dauer bzw. Gewichtung für die Umfang Modulnote 120 Min. 100% 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden ist. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Alternativ kann Schwerpunkt„A: Musik – Kultur – Wissenschaft“ gewählt werden oder„C: Künstlerischemusikalische Ausbildung“ gewählt werden. 38 Schwerpunkt B: Digitale Edition Digitale Editionspraxis Digital Edition Tools Modulnummer: M9B Workload(h): 360 LP: Studiensemester: 12 3. 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform a) Seminar zur Musikcodierung b) Seminar zur Textcodierung c) Übung zu Digitaler Edition 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: S S Ü Turnus: Jedes Semester Kontaktzeit(h) 30 30 30 Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 1 de WP Selbststudium (h) 270 Status (P/WP) P P P Gruppengröße(TN) 40 40 40 3 Teilnahmevoraussetzungen: 4 Inhalte: In diesem Modul erlernen die Studierenden den Umgang mit verschiedenen fachbezogenen Codierungssprachen von Musik und Text, welche als Grundlage für digitale Editionsformen genutzt werden. Darüber hinaus erlernen sie den kritischen Umgang mit Software-Werkzeugen zur Erstellung und Präsentation code-basierter Editionen. Die Studierenden sollen durch begleitende praktische Übungen befähigt werden, eigenständig Modelle zur Codierung und Edition der relevanten Materialien zu entwerfen und umzusetzen. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden - sind in der Lage, eigenständig und sicher mit den Codierungsformaten in den Digital Humanities verwendeten Codierungsformaten TEI(Text Encoding Initiative) und MEI(Music Encoding Initiative) umzugehen. - können aufgrund ihrer Kenntnisse über digitale Editionsprojekte und Werkzeuge digitale Editionen eigenständig konzipieren und aufgrund ihrer Kompetenzen im Umgang mit verschiedenen Softwareprogrammen aus den Bereichen Notation und Edition(z.B. Oxygen, Edirom, eXist) selbstständig erstellen. Spezifische Schlüsselkompetenzen - Transferkompetenz zwischen den Disziplinen Musikwissenschaft und Informatik - Historische Medienkompetenz 39 6 Prüfungsleistung: [X] Modulabschlussprüfung(MAP) zu Prüfungsform a), b)& Digitale Edition c) [] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) Dauer bzw. Gewichtung für die Umfang Modulnote 100% 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: Qualifizierte Teilnahme zu jeder Lehrveranstaltung gemäߧ 15 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen. 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden ist und die qualifizierte Teilnahme in den Lehrveranstaltungen nachgewiesen wurde. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Alternativ kann Schwerpunkt„A: Musik – Kultur – Wissenschaft“ gewählt werden oder„C: Künstlerische musikalische Ausbildung“ gewählt werden. 40 Schwerpunkt C: Künstlerisch-musikalische Ausbildung Instrumental-, Vokal- oder Kompositionsausbildung Classes in Instrumental or Vocal Performance or Composition Modulnummer: M7C Workload(h): 900 LP: Studiensemester: Turnus: 30 1.-3. Jedes Semester 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehr- Kontaktform zeit(h) a) Künstlerischer Unterricht b) Künstlerischer Unterricht c) Künstlerischer Unterricht 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: 15 15 15 Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 3 de WP Selbststudium (h) 285 285 285 Status Gruppen-größe (P/WP)(TN) P Einzelunterricht P Einzelunterricht P Einzelunterricht 3 Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme am Modul ist ein abgeschlossenes künstlerisches Studium mit musikwissenschaftlichen Anteilen(z. B. BA muss mit Wahlfach Musikwissenschaft oder Lehramt Musik an Gymnasien und Gesamtschulen) oder ein abgeschlossenes musikwissenschaftliches Studium mit musikalischkünstlerischer Qualifikation(z. B. BA Musikwissenschaft mit künstlerisch-praktischer Zusatzqualifikation) 4 Inhalte: Unterricht in einem Instrument oder Gesang oder Komposition. Unterricht in Komposition: Während der drei Semester wird ein Portfolio von eigenen Kompositionen und Übungen erarbeitet, darunter ein Werk für größere Besetzung. Jedes Semester wird mindestens ein Bestandteil des Portfolios vorgelegt. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden - können musikalische Werke selbstständig erarbeiten. - sind in der Lage, Werke auf hohem technischen und interpretatorischen Niveau auszuführen. - können Übetechniken adäquat einsetzen. - beherrschen ein umfangreiches Repertoire von Werken aus unterschiedlichen Epochen und Stilistiken. - sind in der Lage, ihr musikalisches Repertoire selbstständig zu erweitern. - sind fähig, musikalische Werke auf hohem künstlerischen Niveau darzubieten. Spezifische Schlüsselkompetenzen - Künstlerische Ausdrucksfähigkeit - Vertiefte Interpretationskompetenz - Weitergehende musikwissenschaftliche Kompetenzen durch künstlerische Tätigkeit 41 6 Prüfungsleistung: [x] Modulabschlussprüfung(MAP)[] Modulprüfung(MP)[] Modulteilprüfungen(MTP) zu Prüfungsform Dauer bzw. Gewichtung für die Umfang Modulnote a), b)& künstlerisch-praktische Darbietung oder ca. 30 Min c) Aufführung einer eigenen Komposition mit anschließendem Kolloquium 20 min 100% 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn die Modulabschlussprüfung bestanden ist. 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Alternativ kann Schwerpunkt„A: Musik – Kultur – Wissenschaft“ oder„B: Digitale Edition“ gewählt werden. 42 Abschlussmodul Master Thesis and Disputation Modulnummer: M10 Workload(h): 720 LP: Studiensemester: 24 4. 1 Modulstruktur: Lehrveranstaltung Lehrform a) Masterarbeit b) Mündliche Verteidigung 2 Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls: Turnus: WS/SoSe Kontaktzeit(h) Dauer(in Sem.): Sprache: P/WP: 1 de P Selbststudium (h) 600 120 Status (P/WP) Gruppengröße(TN) 3 Teilnahmevoraussetzungen: gemäߧ 36 der Besonderen Bestimmungen 4 Inhalte: Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. In der Verteidigung soll der Kandidat bzw. die Kandidatin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, das eigene Forschungsprojekt zu präsentieren und wissenschaftlich fundiert zu vertreten. 5 Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen: Die Studierenden sind in der Lage, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Musikwissenschaft mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten. können musikwissenschaftliche Problemstellungen selbstständig entwickeln und systematisch erarbeiten wenden wissenschaftliche Recherche- und Arbeitstechniken adäquat an. können ein Exposé schreiben. können Vorgehen und Ergebnisse ihrer Arbeit sachgerecht in Form einer umfangreichen schriftlichen Hausarbeit darstellen. sind fähig, ihre Arbeit in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen mündlich zusammenfassend vorzustellen und mit angemessenem Medieneinsatz zu präsentieren. Spezifische Schlüsselkompetenzen Anwendung fach- und berufsrelevanter Arbeitstechniken Entwicklung eigener Ideen und Themen Wissenschaftliche Schreibkompetenzen Beherrschen wissenschaftlicher Arbeitstechniken Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken 43 6 Prüfungsleistung: [] Modulabschlussprüfung(MAP) zu Prüfungsform a) Masterarbeit b) Mündliche Verteidigung [] Modulprüfung(MP)[X] Modulteilprüfungen(MTP) Dauer bzw. Umfang Gewichtung für die Modulnote 150.000-200.000 Zeichen 83,33% ca. 30 Min. 16,67% 7 Studienleistung/ qualifizierte Teilnahme: 8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen: 9 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten: Bestehen der Masterarbeit und der mündlichen Verteidigung 10 Gewichtung für Gesamtnote: Das Modul wird mit der Anzahl seiner Leistungspunkte gewichtet(Faktor 1). 11 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen: 12 Modulbeauftragte/r: Modulbeauftragte bzw. Modulbeauftragter sind im Campus Management System der Universität Paderborn bekannt gegeben. 13 Sonstige Hinweise: Das Verhältnis von Masterarbeit und Verteidigung beträgt 20:4(20 LP MA-Arbeit, 4 LP Verteidigung). herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819