Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung mit dem Lernbereich Mathematische Grundbildung [...] : vom 24. Juni 2014. Paderborn : Präsidium der Univ., 2014
Inhalt
- § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen
- § 35 Studienbeginn
- Für das Studium des Lernbereichs mathematische Grundbildung ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen.
- .§ 36 Studienumfang
- § 37 Erwerb von Kompetenzen
- § 38 Module
- § 39 Praxisphasen
- § 40 Profilbildung
- Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
- § 41 Zulassung zu den Bachelorprüfungen
- § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
- § 43 Bachelorarbeit
- § 44 Bildung der Fachnote
- Teil III Schlussbestimmungen
- Anhang: Studienverlaufsplan Bachelor
- Anhang
