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Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für die Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Chemieingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen [...] : vom 22. April 2016. Paderborn : Präsidium der Universität, 2016
Inhalt
Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für die Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Chemieingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Paderborn
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), hat die Universität Paderborn die folgende Ordnung erlassen:
§ 1
Ziele und Geltungsbereich
§ 2
Allgemeines Verfahren
§ 3
Feststellung bei Studienbewerberinnen und -bewerbern mit schulischer Fachhochschulreife
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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