Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Spanisch [...] : vom 29. Juli 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Inhalt
- Teil I
- Allgemeines
- § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen
- Das Studium des Unterrichtsfachs Spanisch setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus keine weiteren voraus. Spanisch ist eine der beiden in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen geforderten Fremdsprachen.
- § 35 Studienbeginn
- § 36 Studienumfang
- § 37 Erwerb von Kompetenzen
- § 38 Module
- Abkürzungen:
- Teil II
- Art und Umfang der Prüfungsleistungen
- § 41 Zulassung zur Masterprüfung
- § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
- § 43 Masterarbeit
- § 44 Bildung der Fachnote
- Teil III
- Schlussbestimmungen
- Simone Probst
- Anhang
- Abkürzungen
- Anmerkungen
- Hinweis
- Leere Seite
- Leere Seite
- Leere Seite
