Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach, mit zwei beruflichen Fachrichtungen, mit zwei Unterrichtsfächern oder mit einer großen beruflichen Fachrichtung und einer kleinen beruflichen Fachrichtung für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium an der Universität Paderborn : vom 22. Juli 2016