amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 24.15 vom 20. April 2015 vierte satzung zur änderung der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang maschinenbau der fakultät für maschinenbau an der universität paderborn vom 20. april 2015 herausgeber: präsidium der universität paderborn 2 Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau der Fakultät für Maschinenbau an der Universität Paderborn vom 20. April 2015 Aufgrund des§ 2 Absatz 4 und des§ 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen(Hochschulgesetz ­ HG) vom 16. September 2014(GV.NRW. S. 547) hat die Universität Paderborn die folgende Satzung erlassen: 3 Artikel I Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau der Fakultät für Maschinenbau an der Universität Paderborn vom 10. August 2005(AM.Uni.PB 27/05), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. März 2010(AM.Uni.PB 24/10), wird wie folgt geändert: In§ 4 wird folgender neuer Absatz 12 eingefügt: ,,Zusätzlich zu den Prüfungsleistungen können Teilleistungen erbracht werden. Teilleistungen sind Nachweise qualifizierter Teilnahme oder Studienleistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer konkreten Veranstaltung erbracht werden. Teilleistungen werden in der Regel studienbegleitend und freiwillig erbracht. Als Erbringungsformen sind Präsenz- oder Hausaufgaben, Testate oder Projektarbeit zulässig. Diese Teilleistungen sollen die Studierenden schrittweise auf nachfolgende Prüfungsleistungen vorbereiten. Die Teilleistungen können bewertet werden und die Modulnote nach einem vorher festgelegten Schlüssel verbessern(Bonussystem). Die Modulabschlussprüfung muss unabhängig vom Bonussystem bestanden werden. Das Bonussystem kann die Modulnote um maximal eine Note verbessern. Artikel II Diese Satzung tritt zum 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Maschinenbau vom 26. Februar 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 21. Mai 2014. Paderborn, den 20. April 2015 Der Präsident der Universität Paderborn Professor Dr. Wilhelm Schäfer herausgeber präsidium der universität paderborn warburger str. 100 33098 paderborn http://www.uni-paderborn.de Issn 2199-2819