Bestimmungen über die Anwendung gleichmässiger Signaturen für topographische und geometrische Karten, Pläne und Risse : laut Beschluss des Zentraldirektoriums der Vermessungen im Preussischen Staate vom 20. Dezember 1879 mit Berücksichtigung der durch die Beschlüsse vom 16. Dezember 1882 und 21. Dezember 1887 herbeigeführten Abänderungen