Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.) Nr. 124/11 vom 17. Oktober 2011 Bestimmungen für die Bachelorarbeit zur Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn Vom 17. Oktober 2011 ISS UNIVERSITÄT PADERBORN Die Universität der Informationsgesellschaft 2 Bestimmungen für die Bachelorarbeit zur Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn Vom 17. Oktober 2011 Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. 2006 S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zum Aufbau der Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Nordrhein- Westfalen vom 08. Oktober 2009 (GV. NRW. 2009 S. 516). hat die Universität Paderborn folgende Bestimmungen erlassen: 3 Bachelorarbeit 1. Studienbeschreibung Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit, mit der der Bachelorstudiengang_abgeschlossen wird. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist. innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach ihres oder seines Studiengangs mit wissenschaftlichen oder - in den Studienfächern „Mode - Textil - Design" und „Kunst und Kunstvermittlung" - künstlerisch-gestalterischen Methoden (Näheres dazu regeln die fachspezifischen Bestimmungen) selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in einem der beiden Fächer verfasst werden. Sie soll einen Umfang von 40 Seiten ä 2.500 Zeichen (= 100.000 Zeichen) nicht überschreiten. Im Rahmen einer mündlichen Verteidigung wird dem Kandidaten/der Kandidaten nach Annahme der Arbeit die Gelegenheit gegebenen, seine/ihre Bachelorarbeit in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen kurz vorstellen und erläutern. Den Prüfenden ist Gelegenheit zur Nachfrage zu geben. Insgesamt sind im Modul „Bachelorarbeit" 12 LP zu erreichen: • Bachelorarbeit: 10 LP • Mündliche Verteidigung: 2 LP. 2. Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Bachelorprüfung im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang kann nur zugelassen werden, wer das Zeugnis der allgemeinen oder einschlägig fachgebundenen Hochschulreife besitzt oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt. Der Kandidat/die Kandidatin muß an der Universität Paderborn für den Zwei-Fach- Bachelor-Studiengang in den gewählten Fächer eingeschrieben oder nach § 71 Abs. 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen sein. Auch während der Prüfungen müssen diese Erfordernisse gegeben sein. (2) Für die Bachelorarbeit und ihre mündliche Verteidigung wird zugelassen, wer im Bachelorstudiengang mindestens 120 Leistungspunkte erworben hat. 4 3. Übergangsregelung, Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Bestimmungen der Prüfungsordnung des Zwei-Fach-Bachelor-Studienganges treten am Ol. Oktober 2011 in Kraft. Weiteres regeln die §§ 31, 32 der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Studiengang vom 17. Oktober 2011 (AM. Uni.Pb Nr. 111/11) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Bestimmungen werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 28. September 2011. Paderborn, den 17. Oktober 2011 Der Präsident der Universität Paderborn Professor Dr. Nikolaus Risch 5 Studienstruktur Module LP/ P Erbringungsform Zeitraum Workload der (Sem.) Prüfungsleistung Bachelorarbeit 10 LP Schriftliche oder 300 h künstlerisch- 6. gestalterische Arbeit Verteidigung der Bachelorarbeit 2 LP 60 h Mündliche Prüfung 6. Summe 12 LP 360 h Abkürzungen: LP Leistungspunkte; h Stunden; P Pflichtveranstaltun Studienverlaufsplan Semester Modul Workload (h) Workload gesamt 6. Sern.: Bachelorarbeit Bachelorarbeit 300 Bachelorarbeit Mündliche Verteidigung 60 360 Der Studienverlaufsplan gilt als Empfehlung und als Orientierung und kann individuell anders ausgestaltet werden. 6 Modulbeschreibung Bachelorarbeit Modulnummer Bachelorarbeit Workload 300 h Credits 12 Studiensemester 6. Sem. Häufigkeit des Angebots Dauer 1 Sem. 1 Lehrveranstaltungen a) Bachelorarbeit (an keine spezielle Lehrveranstaltung angebunden) b) mündliche Verteidigung Kontaktzeit 10h 0.5 h Selbststudium 290 h 59.5 h Kreditpunkte 10 LP 2 LP 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele: Die Studierenden sind in der Lage : • innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach ihres oder seines Studiengangs mit wissenschaftlichen oder - in den Studienfächern „Mode - Textil - Design" und ..Kunst und Kunstvermittlung" - künstlerisch-gestalterischen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen; • ihre Arbeit in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen zusammenfassend vorzustellen und zu erläutern. Spezifische Schlüsselkompetenzen: • Anwendung berufsrelevanter Arbeitstechniken • Entwicklung eigener Ideen und Themen sowie deren Umsetzung in schriftlicher Form • Anwendung von Software zur Textverarbeitung • Beherrschung der Form wissenschaftlichen und/oder künstlerisch-gestalterischen Arbeitens • Schriftliche Darstellung von Zusammenhängen • Kommunikative Kompetenzen 3 Inhalte • Mit der Bachelorarbeit wird der Bachelorstudiensang abgeschlossen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in einem der beiden Fächer verfasst werden. Thema und Aufgabenstellung sollten aus einem der forschungsrelevanten Felder des Wahlfaches stammen; die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von 40 Seiten ä 2.500 Zeichen (= 100.000 Zeichen), die mündliche Verteidigung 30 Minuten nicht überschreiten. 4 Lehrformen Selbststudium 5 Gruppengröße Einzelleitung 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen 7 Teilnahmevoraussetzungen: 120 Leistungspunkte 8 P rüfu ngsformen Schriftliche Erbringungsform gemäß PO 9 Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen bzw. die Vergabe von Kreditpunkte 120 Leistungspunkte 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Norbert Otto Eke hrsg: Präsidium der Universität Paderborn Warburger Str. 100 • 33098 Paderborn