Eine Dissertation veröffentlichen
Für die Fakultäten der Universität Paderborn ist - angeregt durch die Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen vom 29. April 1977 i. d. F. vom 30. Oktober 1997 der Kultusministerkonferenz (KMK) - die Veröffentlichung von Dissertationen in elektronischer Form in den Promotionsordnungen verankert:
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Promotionsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn vom 10. Juli 2020 und die Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn vom 24. April 2024.
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Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Paderborn vom 28. April 2017 und die Richtlinien zur Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Nr.01/17
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Promotionsordnung der Fakultät für Naturwissenschaften der Universität Paderborn vom 31. März 2021.
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Promotionsordnung der Fakultät für Maschinenbau vom 30. Mai 2017 und Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Maschinenbau an der Universität Paderborn vom 31. März 2021.
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Promotionsordnung der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn vom 26. Oktober 2010, Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn vom 27. August 2012, Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik an der Universität Paderborn vom 27. November 2017 und Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik an der Universität Paderborn vom 31. Mai 2021.
Was benötigt die Universitätsbibliothek für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation?
Die Universitätsbibliothek (UB) benötigt von Ihnen:
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Eine unterschriebene Erklärung, durch die Sie der Universitätsbibliothek Paderborn, der Deutschen Nationalbibliothek und allen anderen öffentlich zugänglichen Bibliotheken im In- und Ausland das Recht übertragen, das Werk zu speichern und via Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine gleichzeitige oder spätere anderweitige Publikation ist grundsätzlich möglich, sofern der Verlag die auf jeden Fall weiterbestehende allgemeine Verfügbarkeit in elektronischer Form (und das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht der UB auch für die Printausgabe) akzeptiert.
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Den Volltext Ihrer Dissertation in elektronischer Form als PDF-Datei. Die elektronische Dissertation soll i.d.R. in Form einer Datei vorliegen. Die elektronische Version Ihrer Dissertation wird aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne Vita veröffentlicht. Das bedeutet, dass in der zu veröffentlichenden PDF-Datei die entsprechende(n) Seite(n) nicht enthalten sein dürfen. Darüber hinaus darf die PDF-Datei keinen Kennwortschutz enthalten und alle Funktionen müssen erlaubt sein, da ansonsten keine Langzeitarchivierung möglich ist.
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Zusätzlich zur elektronischen Form ein Belegexemplar der Dissertation, das an die UB abzuliefern ist. Das Belegexemplar sollte auf alterungsbeständigem und säurefreiem Papier gedruckt und fest eingebunden sein (fester Pappeinband/-umschlag) und zu 100% mit der von Ihnen hochgeladenen elektronischen Version Ihrer Dissertation übereinstimmen. Das Belegexemplar wird als Archivexemplar in den Archivbestand der UB eingearbeitet.
Was müssen Sie tun?
Um Ihre Dissertation elektronisch über den Publikationsservice zu veröffentlichen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
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Klicken Sie hier, um eine Dissertation zu publizieren.
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Füllen Sie die Eingabemaske für die Dissertation aus. Hierbei ist wichtig, dass alle Pflichtfelder (mit (*) gekennzeichnet) vollständig ausgefüllt werden.
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Nach dem Ausfüllen der Eingabemaske klicken Sie auf Absenden. Damit ist der Vorgang des elektronischen Publizierens abgeschlossen.
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Abschließend sind die von Ihnen unterschriebene Erklärung und das Belegexemplar der Dissertation (s.o.) in der UB abzuliefern. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Publikationsservice oder senden Sie uns das gedruckte Exemplar und die unterschriebene Erklärung auf dem Postweg zu. Bei der persönlichen Abgabe erhalten Sie nach Prüfung der formalen Anforderungen eine Empfangsbestätigung zur Vorlage bei Ihrer Fakultät. Bei Zusendung des Belegexemplars und der Erklärung per Post leiten wir die Empfangsbestätigung an Ihre Fakultät weiter.
Bitte beachten Sie
Die eingestellte Dissertation wird nicht sofort via Publikationsservice veröffentlicht. Nach einer Bearbeitungszeit von in der Regel zwei Arbeitstagen wird der Eintrag freigeschaltet und ist dann öffentlich einsehbar. Das Dokument kann dann nicht mehr – auch nicht durch Sie als Autorin bzw. Autor – verändert werden.
Die Dissertation wird von der UB mit einem URN und einem DOI versehen. Dies ermöglicht eine dauerhafte und zitierfähige Archivierung. Darüber hinaus wird das Dokument in der DNB langzeitarchiviert und ebenfalls in elektronischer Form öffentlich zugänglich gemacht.