Des Hochwürdigst-Hochgebohrnen Fürsten und Herrn/ Herrn Herman Wernern/ Bischoffen zu Paderborn ... Ernewerte Kirchen-Ordnung
Mit beygehendem gnädigstem Befehl/ an alle/ ... deroselben sich in allem zu conformiren/ und nachzuleben ...Newhauß : Todt, 1686
Die Provinzialrechte der Fürstenthümer Paderborn und Corvey in Westphalen
nebst ihrer rechtsgeschichtlichen Entwickelung und BegründungLeipzig : Brockhaus, 1832
