Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Englisch an der Universität [...] : vom 31. August 2016. Paderborn : Präsidium der Universität Paderborn, 2016
Inhalt
- Teil I
- Allgemeines
- § 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen
- Das Studium des Unterrichtsfachs Englisch setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus keine weiteren voraus. Englisch ist eine der beiden in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen geforderten Fremdsprachen.
- § 35 Studienbeginn
- § 36 Studienumfang
- § 37 Erwerb von Kompetenzen
- § 38 Module
- § 39 Praxissemester
- § 40 Profilbildung
- Teil II
- Art und Umfang der Prüfungsleistungen
- § 41 Zulassung zur Masterprüfung
- § 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
- § 43 Masterarbeit
- § 44 Bildung der Fachnote
- Teil III Schlussbestimmungen
- Anhang
