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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien[...]
Teil I
Teil I
Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Das Studium des Unterrichtsfachs Englisch setzt über die in § 5 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus keine weiteren voraus. Englisch ist eine der beiden in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen geforderten Fremdsprachen.
§ 35 Studienbeginn
§ 36 Studienumfang
§ 37 Erwerb von Kompetenzen
§ 38 Module
§ 39 Praxissemester
§ 40 Profilbildung
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
§ 43 Masterarbeit
§ 44 Bildung der Fachnote
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Übergangsbestimmungen
§ 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung
Anhang
Studienverlaufsplan
Monographie
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Englisch an der Universität Paderborn : vom 31. August 2016
Entstehung
Paderborn
2016
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