PDF Worinnen enthalten, was vom Monath October Anno 1645. biß in den Monath Martium Ann. 1646. zwischen Jhro Römisch-Kayserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich und Schweden, ingleichen des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten und Ständen, zu Oßnabrück und Münster gehandelt worden
PDF Worinnen enthalten, was vom Jahr 1643. biß in den Monath October Anno 1645. zwischen Jhro Römisch-Käyserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich und Schweden, ingleichen des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten und Ständen, zu Oßnabrück und Münster gehandelt worden
PDF Front cover
PDF Endsheet
PDF Schmutztitel
PDF Frontispiz
PDF Title page
PDF Sallustius In Bello Catilinario.
PDF Erklärung des General-Kupffer-Titel-Blats.
PDF Dem Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Georg dem Andern, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützern des Glaubens, Hertzogen von Braunschweig und Lüneburg, ...
PDF Vorrede.
PDF Beylagen zur Vorrede.
PDF [Tafeln]
PDF Erstes Buch.
PDF Summarischer Jnhalt des Ersten Buchs.
PDF §. I. Absicht des gegenwärtigen Wercks.
PDF §.II. Bemerckung derer vornehmsten Sachen, welche vor der Friedens-Handlung sich begeben haben.
PDF §.III. Hierher gehörige Scriptores.
PDF §.IV. Haupt-Materien der gantzen Friedens-Handlung.
PDF §.V. Erste Hinderniß, nach denen geschlossenen Præliminar-Tractaten, entstehet bey Ausfertigung der Geleits-Brieffe.
PDF §.VI. Ultimus Terminus zu dem Congress wird auf den 1-11 Julii Anno 1643. fest gestellet.
PDF §.VII. Præliminar-Tractat zu Hamburg vom 15-25 Dec. Anno 1641. in forma. Frantzösische Accession zu diesem Præliminar-Tractat.
PDF §.VIII. Dancksagung des Schwedischen Legati Salvii an Dännemarck, vor die bey denen Præliminarien angewandte Bemühung.
PDF §.IX. Der Schwedische Legat Salvius invitiret die Reichs-Fürsten ad Congressum. Desselben geheimes Post Scriptum an Marggraff Christian zu Brandenburg-Culmbach, die Unterdrückung der Reichsfürsten betreffend.
PDF §.X. Marggraff Christians zu Brandenburg darauff ertheilte Antwort.
PDF §.XI. Käyserliche Anstalten zum würcklichen Congress, nach geschlossenen Præliminarien. Neutralitæts-Actus in beyden Congress-Städten.
PDF §. XII. Käyserliche Vollmacht vor Dero Gesandten, mit Franckreich zu tractiren.
PDF §.XIII. Käyserliche Vollmacht mit der Crone Schwedens zu tractieren.
PDF §.XIV. Fernere Behinderung zur Zusammenkunfft, wegen der Schwedischen Garnison zu Oßnabrück, und des hessischen Einfalls zu Münster.
PDF §.XV. Erste Käyserliche Instructio vor die Plenipotentiarios zu Münster. Jnnhalt: Sie sollen auf der Käyserlichen Majestät und des Reichs Hoheit, auch des Chrurfürstlichen Collegii Præeminentz Acht haben; Mit dem Päbstlichen Nuntio die Sachen überlegen; die Reciprocirte Inspection der Vollmachten beobachten; Daraus mit denen Churfürstlichen Gesandten communiciren; Locum intermedium zwischen den Congress-Städten ausmachen; Zuförderst der Cron Franckreich Absicht erkundigen; Mit der Proposition den Anfang ...
PDF §.XVI. Erste Käyserliche Instruction vor die Plenipotentiarios zu Oßnabrück. Jnnhalt: Sie sollen von des Käysers, des Reichs und des Churfürstlichen Collegii Præeminentz nichts vergeben; Ihre Credentiales den Dänischen Abgesandten zustellen; Des loci intermedii sich bald Anfangs vergleichen; Der Käyserlichen und Schwedischen Abgesandten reciproque legitimation vor die Dänische Bothschaffter; Bey selbigen zu forschen, was Schweden für Media Pacis vorschlagen möchte; Uber solche Vorschläge mit dem Chur...
PDF §. XVII. Ursachen der Hinderniß an dem fortgang derer Tractaten. Paß-Brief vor Chur-Pfaltz. Chur-Bayern bemühet sich, die Pfältzische Tractaten vom Congress abzuziehen. Zu reassumirung derselben wird am Käyserlichen Hoff ein Terminus angesetzet. Dänische Repræsentation dagegen, in faveur des Pfaltz-Grafens. Der Käyser bleibet bey der ersten Resolution.
PDF §.XVIII. Des Ersten Käyserlichen Gesandtens, Grafens von Nassau Empfang zu Münster. Käyserliche Inclination zu Beschleunigung derer Tractaten.
PDF §.XIX. Veränderung mit denen Personen der Käyserlichen Gesandtschafft. Vollmacht der Käyserlichen Gesandten zu Münster, des Grafens von Auersberg, und des Legati Cranens. Ursachen solcher Veränderung.
PDF §.XX. Die frembden Gesandten verweilen auf den Congress zu kommen. Derer Käyserlichen Gesandten Beschwehrung über der Frantzosen Aussenbleiben.
PDF §.XXI. Die Schweden urgiren derer Frantzosen Ankunfft zu dem Congress. Des Legati Salvii Schreiben an den Cardinal Mazarini.
PDF §.XXII. König von Dännemarck urgiret die Beförderung derer Interpositoren, des Pabsts und Venedig, Gesandten. Dessen Schreiben an den Käyser.
PDF §.XXIII. Erinnert ingleichen die Ankunfft der Frantzösischen Gesandten; Schreiben an den König; und die Königin in Franckreich, als Regentin.
PDF §.XXIV. Derer Dänischen Gesandten Ankunfft zu Oßnabrück, un deren Auffzug.
PDF §.XXV. Des Spannischen Gesandten Verzug auf den Congress zu kommen. Desselben Haß gegen die Protestenten.
PDF §.XXVI. Dännemarck schöpfft ombrage, der Käyser möchte particulariter mit Schweden tractiren.
PDF §.XXVII. Fortgesetzte Käyserliche Beschwehrung über des Spannischen Gesandtens Verzug.
PDF §.XXVIII. Frantzösische Entschuldigung des Verzugs, und Vorwand, die Käyserliche Legation selbst sey noch nicht complet.
PDF §. XXIX. Die Spanische Gesandten hingegen imputiren den Verzug denen Frantzosen.
PDF §.XXX. Die Schwedische Gesandten gehen biß Minden, notificiren aber keinen Gesandten zu Oßnabrück ihre Ankunfft, wollen auch ehender nicht nach Oßnabrück gehen, biß erst mehrere Gesandten dahin eingetroffen.
PDF §.XXXI. Die Käyserliche Gesandten doliren über der Schweden Verzug; Excitiren jedoch Chur- und Fürsten des Reichs, den Congress baldigst zu beschicken.
PDF §.XXXII. Schwedischer Gesandten Invitation an die Reichs-Stände auf den Congress zu kommen, mit Ubersendung der Käyserlichen und Schwedischen Passeports. Schreiben an Marggraff Christian zu Brandenburg-Culmbach. Schwedischer Salvus Conductus. Formula des Käyserlichen Salvi Conductus.
PDF §.XXXIII. Antwort-Schreiben einiger Reichs-Fürsten an die Schwedischen Legatos: Von Marggraff Christian zu Brandenburg-Culmbach; Von Marggraff Albrecht zu Onoltzbach; Von Hertzog Eberhard zu Würtenberg.
PDF §.XXXIV. Ursachen, weswegen die Reichs-Stände den Friedens-Congress nicht sofort beschicket; Die von der Käyserlichen Majestät auf den Deputations-Convent geforderte Contribution à 100. Römer Monathe machet denen Statibus viel Nachdencken. Rationes, weswegen Materia Contributionum auf keinem Reichs-Deputations-Tag gehöre.
PDF §. XXXV. Käyserliche Proposition auf dem Deputations-Tag, in puncto Contributionis; die Cräyße correspondiren hierüber mit einander.
PDF §.XXXVI. Von Dännemarck vorgeschlagenes temperament, um die Ankunfft derer Gesandten zu befördern. Die Veränderung des Frantzösischen Ministerii verursacht moras. Käyserlicher Majestät resolution wegen des Haupts ihrer Gesandtschafft.
PDF §.XXXVII. Ceremoniel der Käyserlichen Gesandtschafft gegen Venedig und die Chur-Fürsten.
PDF §.XXXVIII. Vermuthete Defecten an denen Käyserlichen Vollmachten. Käyserliche Majestät verlangen den Congress zu beschleunigen.
PDF §.XXXIX. Man hält vor unnöthig die Ankunfft derer beyden Mediatoren mit einander zu erwarten; Was zu thun sey, wenn die Schweden gar zu keinem Frieden geneigt wären; Ursachen, weswegen die vormahls von Käyserlicher Majestät bewilligte Amnestia Generalis keinen effect gehabt. Der Stadt Bremen prætendirtes Jus sessionis in Comitiis.
PDF §.XL. Dänische postulata vor den Administratorem des Ertz-Stiffts Bremen, in specie den Sessions-Punct betreffend. Erforderter Käyserlicher Consens zu der Mariage zwischen Hollstein und Dännemarck. Administration des Stiffts Verden. Bremischer Sessions-Punct. König in Dännemarck nennet sich des Käysers getreuer Fürst und Vasall.
PDF §.XLI. Dänische Gesandten urgiren die Auffhebung des Effectus suspensivi der Amnestie, und die admissionem Statuum ad Tractatus Pacis.
PDF §. XLII. Auffbruch der Frantzösischen und Spanischen Gesandten nach Münster.
PDF §.XLIII. Ceremoniel bey der Spanischen Gesandten Einzug.
PDF §.XLIV. Savedræ Ankunfft in Münster.
PDF §.XLV. XLVI. XLVII. Communication zwischen denen Käyserlichen und Spanischen Gesandten über ihre Instructiones.
PDF §.XLVIII. Des Pabsts Klage, daß man den Protestanten die Kirchen-Güter in Händen lassen wolle.
PDF §.XLIX. Von Schwedischer Seite wird ein Armistitium denen Käyserlichen angeboten. Käyserlicher Majestät wichtigstes Bedencken dargegen. Endzweck der translation des Franckfurther Deputation-Tags.
PDF §.L. Ungewißheit, ob Schweden es ernstlich mit dem Frieden meyne.
PDF §.LI. Der Frantzosen neue Behinderung den Congress anzugehen.
PDF §. LII. Welches denen Käyserlichen beschwehrlich fällt: des Legati Cranii Schreiben deßwegen.
PDF §.LIII. Ankunfft des Venetianischen Bothschaffters zu Münster: ingleichen des Schwedischen Legati Salvii zu Oßnabrück. Der Käyserlichen Gesandten darüber geschöpffter Argwohn.
PDF §.LIV. Der Käyserlichen Gesandten Visite bey dem Venetianischen Bothschaffter. Des Legati Volmars hiebey gehaltene Rede.
PDF §.LV. Von Auswechselung der Spanischen Ratification über die Præliminarien.
PDF §.LVI. Von dem Ceremoniel gegen die Frantzosen, insonderheit das Entgegenschicken der Gutschen betreffend.
PDF §.LVII. Pohlnischer Abgeordneter auf dem Congress: Dessen Anbringen und Verrichtung.
PDF §.LVIII. Ceremoniel gegen den Päbstlichen Nuncium.
PDF §.LIX. Vorschlag eines General-Armistitii. Derer Käyserlichen und Spanier Meynung darüber.
PDF §.LX. Die Spanier rathen, denen Franzosen nicht so gleich nachzugeben.
PDF §.LXI. Legatus Salvius will keine Tractaten angehen, sondern verschiebt alles biß auf der Frantzosen Ankunfft.
PDF §.LXII. Ceremoniel der Käyserlichen gegen der Cronen Gesandten. Prætension des Venetianischen Gesandten wegen des Ceremoniels.
PDF §.LXIII. Von dem Hessischen Einfall in das Stifft Mauritii bey Münster. Bedencklichkeit wegen Extension der Neutralität ausserhalb derer Congress-Städte; Zoll-Freyheit; Neue Posten; Quartiers-Taxa.
PDF §.LXIV. Von der Jurisdictione Criminali in den Congress-Städten.
PDF §.LXV. Das Dom-Capittel zu Münster sucht ebenfalls die Neutralität. Die Interpretation der Neutralität wird auff das gantze Corpus Conventus verwiesen.
PDF Zweytes Buch.
PDF Summarischer Jnhalt des Zweyten Buches.
PDF §. I. Die Käyserliche und Spanische Gesandten werden über der Frantzosen Aussenbleiben ungedultig; wollen deswegen eine schriftliche Protestation bey dem Mediatore übergeben. Die Protestationes in forma.
PDF §.II. Die Käyserliche Gesandten zu Oßnabrück halten solches vor bedencklich.
PDF §.III. Die Ruptur zwischen Schweden und Dännemarck, wird von einigen vor keine Behinderung der Tractaten gehalten: welches auch Salvius versichert.
PDF §.IV. Die Dänische Gesandten verlangen von Oxenstierna eine Erklärung wegen des Einfalls in Hollstein: Welcher darauf eine seltsame Antwort giebt; Darüber der erste Dänische Gesandte von Oßnabrück weg gehet.
PDF §.V. Dieser verlanget einen Pass von dem Schwedischen General Torstensohn, der ihm aber solchen abschlägt.
PDF §.VI. Die Käyserliche Gesandten befürchten auch den Abzug der übrigen Dänischen Gesandten; Des Käyserlichen Legati Cranii Schreiben an den Spanischen Plenipotentiarium deßwegen.
PDF §.VII. Halten aber doch bedencklich, die Dänen durch den Venetianischen Bottschaffter, wegen ihres Dableibens ersuchen zu lassen; Der Käyserlichen Gesandten Bedencken in forma über diesen punct.
PDF §.VIII. Der Käyser sucht Dännemarck gegen Schweden beyzustehen. Die Schweden wollen den Einfall in Hollstein nur vor Winter-Quartiere ausgeben; Schreiben des Schwedischen Generals an den Dänischen, über solchen punct.
PDF §.IX. Wahre Ursachen solchen Einfalls: Salvii Schreiben darüber an die Frantzösische Gesandten.
PDF §.X. Schwedisches Manifest gegen Dännemarck. Dänisches Gegen-Manifest.
PDF §.XI. In andern Orten aber wird diese Ruptur, der Crone Schweden nicht wohl genommen: Relation aus dem Haag über den Schwedischen Einfall in Hollstein.
PDF §.XII. Der Schwedische Resident Rosenhahn gehet von Oßnabrück hinweg; Dagegen versicheren die Frantzosen ihre baldige Ankunfft zu den Congress; des Frantzösischen Gesandtens Schreiben an den Venetianischen Oratorem, dieses puncts halber.
PDF §.XIII. Ceremoniel, so denen Frantzosen wegen ihres Empfangs zugestanden wird.
PDF §.XIV. Der Käyser will sich, wegen admission der Reichs-Stände zu dem Friedens-Congress, noch nicht determiniren; das Käyserliche Rescript solchen punct betreffend.
PDF §.XV. Die Regulirung der Licenten an den Congress-Orten, wird auf den gantzen Convent außgestellet.
PDF §.XVI. Die Käyserliche Gesandten werden befehliget, den Congress nicht zu verlassen, wenn gleich die Dänen sämtlich fort gingen.
PDF §.XVII. Die Dänische Gesandten erklären sich gegen die Käyserlichen, daß sie biß auf einem, von dem Congress gehen würden, und wolten sie solches auch denen Schweden eröffnen; Die Käyserliche Gesandten wiederrathen ihnen das letztere.
PDF §. XVIII. Der Frantzösische Resident suchet die Dänen zu persvadiren, da zu bleiben; Die Dänen reisen von Oßnabrück biß auf einem hinweg.
PDF §.XIX. Der König in Dännemarck verlanget die Mediation bey zu behalten, und schreibt deswegen an den Franckfurter Convent; Formalia des Königlichen Dänischen Schreibens.
PDF §.XX. Die Holländer offeriren ihre Mediation zwischen Schweden und Dännemarck; Der General-Staaten Schreiben an die Königin von Schweden.
PDF §.XXI. Imgleichen bietet sich Franckreich dazu an; Des Käyserlichen Legati Cranii Schreiben an den Spanischen Grafen Zappada.
PDF §.XXII. Die Frantzosen wollen nicht kommen, biß der Päbstliche Nuncius zugegen; deswegen dieser excitiret wird; Der Käyserlichen Gesandten Schreiben an den Päbstlichen Nuntium Chisium zu Cöln.
PDF §.XXIII. Die General-Staaten prætendiren das Ceremoniel, gleich denen Cronen; Relation aus dem Haag, selbigen punct betreffend.
PDF §.XXIV. Von Oxenstierna und Salvio prætendirte Titulatur.
PDF §.XXV. Der Käyser leistet Dännemarck würckliche Hülffe; Die Schweden verlangen einen particular-Frieden mit Dännemarck; Der Käyserlichen Beschwehrung über der Schweden Verzug auf dem Congress zu kommen.
PDF §.XXVI. Die Käyserliche Gesandten sollen Schweden in dem ceremoniel, mit Franckreich gleich tractiren.
PDF §.XXVII. Ankunfft des ersten Frantzösischen Gesandten, Comte d'Avaux, zu Münster; Desselben Relation von seinem Einzug in Münster, an die Königin in Franckreich.
PDF §.XXVIII. Händel, welche einige Bedienten des Frantzösischen Ambassadeurs Servien, mit dem Caviller zu Münster gehabt; Des Comte d'Avaux Relation an den Frantzösischen Staats-Secretaire von diesen Händeln.
PDF §.XXX. Ankunfft des Päbstlichen Nuncii zu Münster; Die Spanier suchen die Käyserlichen zu disponiren, dem Nnntio keine Gutschen entgegen zu senden. Ursachen, weswegen die Käyserliche Gesandten den Spaniern ihr Verlangen abgeschlagen; Der Frantzösische Ambassasdeur schickt seine Gutschen gleichfalß entgegen, und giebt Ordre, immediate nach den Käyserlichen, den Rang, auch mit Gewalt zu behaupten; Die Spanier bleiben zurück; Ihre Entschuldigung.
PDF §. XXXI. Die Käyserliche Gesandten geben dem Frantzösischen die Visite; Ceremoniel, so dabey beobachtet worden; Rede des Käyserlichen Gesandten bey selbiger Visite.
PDF §.XXXII. Antwort des Frantzösischen Gesandten auf diese Rede.
PDF §.XXXIII. Visite der Käyserlichen Gesandten an den Päbstlichen Nuncium; Die hiebey gehaltene Rede.
PDF §.XXXIV. Die Antwort des Päbstlichen Nuncii.
PDF §.XXXV. Ceremoniel der Käyserlichen Gesandten gegen den Frantzösischen Residenten.
PDF §.XXXVI. Tod des Spanischen Gesandten Grafens Zappada; Dessen Lob.
PDF §.XXXVII. Ankunfft des Frantzösischen Gesandten Servien mit seiner Gemahlin; Ceremoniel, so bey dessen Einzug observiret worden; Visiten und Revisiten.
PDF §.XXXVIII. Rang-Streitigkeiten, so zwischen denen Gesandtschafften zu Münster bey einer Procession entstanden; sonderlich zwischen denen Frantzosen und Spaniern: die Käyserliche Gesandten führen sonst den Päbstlichen Nuncium bey Processionen in der Mitte; Wird aber diesmal geändert: Die Frantzosen wollen sich den Rang vor denen Spaniern zu legen.
PDF §.XXXIX. Die Frantzosen sehen starck auf das Ceremoniel: Unterscheid zwischen Plenipotentiaires und Ambassadeurs Plenipotentiaires.
PDF §.XL. Schwührigkeiten bey dem Churfürstlichen Ceremoniel; Dabey den Käyserlichen 3. Puncte vorgetragen; und von denselben beantwortet werden; 1) Wegen Einhohlung der Churfürstlichen Gesandten: so noch niemahls von den Käyserlichen geschehen sey: 2) Wegen der Visiten, welche die Käyserlichen zu erst erwarten wolten: 3) Wegen der Churfürstlichen Vollmachten, so denen Käyserlichen Gesandten einzulieffern wären.
PDF §.XLI. Das der Republik Venedig, am Käyserlichen Hoff ertheilte Decret, wegen des Ceremoniels, ist denen Churfürsten beschwehrlich; Warum die Einhohlung anjetzo prætendiret werde; Revisite der Käyserlichen gegen die Churfürstlichen, Die Churfürstlichen wollen ihre Vollmachten den Käyserlichen einhändigen.
PDF §.XLII. Ursachen des Venetianischen Ceremoniels.
PDF §.XLIII. Die Churfürstliche Gesandten beharren auf ihrer Meynung.
PDF §.XLIV. Die Käyserliche Gesandten schlagen ein temperament vor über das Churfürstliche Ceremoniel.
PDF §.XLV. Ob die Venetianische Mediation mit derer Churfürsten Bewilligung geschehen sey? Vorerwehntes temperament wird vom Käyser approbiret.
PDF §.XLVI. Der Käyser billiget nicht, daß dessen Gesandten zu Münster, schon die Vollmacht von Händen gegeben.
PDF §.XLVII. Die Frantzosen zu Münster händigen ihre Vollmacht dem Nuncio ein; Welcher solche denen Käyserlichen communiciret.
PDF §.XLVIII. Formular der ersten Frantzösischen Vollmacht.
PDF §.XLIX. Erinnerung derer Spanier gegen die Frantzösische Vollmacht.
PDF §.L. Anstände, welche die Käyserliche Gesandten bey der Frantzösischen Vollmacht finden; 1) Sey der König in Franckreich noch minorennis: 2) Seynd die Causæ belli auf præjudicirliche Art angeführet: 3) Sey die conjuncta Tractatio cum Fœderatis, præjudicirlich: Des Legati Volmars hiebey gehaltene Rede.
PDF §. LI. Des Päbstlichen Nuncii Meynung von denen Käyserlichen dubiis über die Frantzösische Vollmacht.
PDF §.LII. Die Frantzosen finden an der Käyserlichen Vollmacht nichts, wohl aber an der Spanischen verschiedenes zu erinnern; Extract Schreibens der Frantzösischen Gesandten an den Staats-Secretaire Comte de Brienne.
PDF §.LIII. Halten der Käyserlichen Gesandten wieder ihre Vollmacht gemachte dubia vor unbegründet; Extract der Frantzösischen Gesandten Relation an die Königin Regentin.
PDF §.LIV. Die zu Oßnabrück geweigerte Auslieferung der Käyserlichen Vollmachten, erwecket zu Münster grosse Beschwehrung.
PDF §.LV. Des Käysers unmittelbare Ausstellungen bey der Frantzösischen Vollmacht; Extract der Käyserlichen Instruction hierüber.
PDF §.LVI. Vorstellung der Käyserlichen Gesandten an den Venetianischen Mediatorem, daß die Schuld, weswegen zu Oßnabrück die Vollmachten nicht ausgewechselt werden könten, alleine den Schweden beyzumessen sey.
PDF §.LVII. Des Mediatoris Vorschlag, die Vollmachten ohne die Dänische Mediation auszulieffern.
PDF §.LVIII. Die Käyserliche Gesandten beharren darauff, daß sie ohne neue Instruction, in puncto extraditionis der Vollmachten, nichts thun könnten.
PDF §.LIX. Die Frantzosen erklären sich, biß auf Einlangung der Käyserlichen Instruction, in puncto der Vollmachten sich zu gedulden; Halten jedoch die Dänische Mediation nicht vor nöthig.
PDF §.LX. Die Käyserliche behaupten, daß dem Könige in Dännemarck, die Mediation des gantzen Friedens aufgetragen worden.
PDF §.LXI. Oxenstierna setzet denen Käyserlichen Gesandten einen Termin zu ihrer legitimation.
PDF §.LXII. Die Schweden geben vor, sie hätten neue Vollmachten erhalten, auch ohne Dänische Mediation zu handeln; Welches ihnen aber nicht geglaubet werden will.
PDF §.LXIII. Neue Irrungen entspinnen sich wegen eines, von denen Frantzosen an die Deutsche Reichs-Stände erlassenen Circular-Schreibens; Die Frantzösische Übersetzung von gedachtem Schreiben wird confisciret: Formalia des Frantzösischen Circular-Schreibens an die Deutschen Reichs-Stände: Frantzösisches Schreiben an den Deputations-Convent zu Franckfurt, Frantzösisches Schreiben an die Stadt Nürnberg.
PDF §.LXIV. Von Käyserlicher Seite wird das Frantzösische Schreiben vor eine famose Schrifft declariret: Wie die Käyserliche Gesandten zu Münster sich dabey aufführen sollen. Der Käyser läßt ein Gegen-Circulare ab, und verlangt ein Gutachten hierüber, von dem Franckfurter Convent.
PDF §.LXV. Das Frantzösische Circular- und Neben-Schreiben an den Deputations-Convent zu Franckfurt wird refutiret: Holländische Ubersetzung solcher Refutation in formalibus.
PDF Drittes Buch.
PDF Summarischer Jnhalt des Dritten Buches.
PDF §. I. Der Kayserlichen Gesandten Verwahrung gegen die Frantzösische Behinderungen in puncto der Vollmacht; Kayserliche neue und verbesserte Vollmacht; Der Päbstliche Nuncius vertröstet die Kayserliche Gesandten, auf eine andere Frantzösische Vollmacht: Der Venetianische Orator will die vidimirte Frantzösische Vollmacht nicht wieder zurück nehmen.
PDF §.II. Die Kayserliche Gesandten zu Oßnabrück halten mit ihrer Vollmacht, gegen die Schweden, aus erheblichen Ursachen, zurück: Der König von Dännemarck will von der Mediation nicht abstehen.
PDF §.III. Die Kayserliche Gesandten schlagen dem Casselschen die Audienz ab; Dieser wendet sich darauf an den Venetianischen Orator; Die Kayserlichen empfinden solches übel; Ursachen der, von den Kayserlichen Gesandten den Heßischen denegirten Audienz.
PDF §.IV. Die Frantzosen erhalten neue Vollmacht die Plenipotenzien zu reguliren: Extract Instructionis, wegen der neu einzurichtenden Frantzösischen Plenipotenz.
PDF §.V. Die Frantzosen erklären sich zur Verbesserung ihrer Vollmacht, auch zur Admission des Königes in Dännemarck; Der Venetianische Orator verlanget von den Kayserlichen Gesandten eine Declaration: Der Kayserlichen Gesandten Antwort darauf: Ursachen, weswegen die Dänische Sache auch auf diesem Congress zu tractiren sey.
PDF §.VI. Die Schweden und die Frantzosen wollen den Kayserlichen die Schuld beymessen, warum die Vollmachten nicht extradiret würden; Drohen, daß sonst die mehreren von ihnen, davon reisen würden; Der Mediatorum Meynung über solche Imputation: Schweden beklaget sich, daß den Præliminarien nicht nachgelebet würde; Daß auch ein Courrier angehalten, und ihm die Briefe abgenommen worden.
PDF §.VII. Die Mediatores schlagen vor, ein gantz neues Formular einer gemeinsamen Vollmacht zu entwerffen.
PDF §.VIII. Die Kayserliche Gesandten communiciren daraus mit ihren Collegen.
PDF §.IX. Selbige consentiren in die projectirung eines neuen Formulars; Legati Volmars dabey gehaltene Rede.
PDF §.X. Der Casselsche Gesandte erlanget endlich Audienz bey den Kayserlichen; dabey vorgegangenes Ceremoniel: Hessen suchet bey Holland einige Trouppen.
PDF §.XI. Die Schweden bemühen sich die Schuld von sich abzulehnen, daß sie an der Verzögerung nicht Ursach wären; Formalia selbiges Schreibens an die Kayserliche Gesandten.
PDF §.XII. Der Kayser consensiret in ein neues Formular der Vollmacht, jedoch auf gewisse Maasse; Will die Venetianische Mediation gegen Schweden nicht zu lassen.
PDF §.XIII. Die Frantzosen difficultiren von neuen, ihre Vollmacht zu ändern, bis die Auswechselung zu Oßnabrück geschehen sey.
PDF §. XIV. Der König in Dännemarck consensiret in die Auswechselung der Vollmachten zu Oßnabrück, auch ohne seine Zuziehung; Die Kayserliche und Schwedische Vollmachten zu Oßnabrück, werden einander vorgezeiget.
PDF §.XV. Die Schweden verlangen zu wissen, ob die Kayserlichen etwas an ihrer Vollmacht auszustellen hätten; Warum die Kayserliche Gesandten bedencklich halten, sich hierüber zu declariren; Ertheilen endlich eine dilatorische Antwort.
PDF §.XVI. Der Frantzosen Erklärung wegen Verbesserung ihrer Vollmacht; Anstand, wegen solennisirung und Unterschrifft der Frantzösischen Vollmacht.
PDF §.XVII. Den Kayserlichen Gesandten kommt bedencklich vor, daß die Frantzosen erst den modum tractandi zu Oßnabrück, wissen wollen: Die Verbesserungs puncten der Vollmachten sollen schrifftlich angezeiget werden; Jedoch wird hernach eine mündliche Unterredung vor besser gehalten.
PDF §.XVIII. Der neue Kayserliche Gesandte zu Oßnabrück, legitimiret sich gegen die Schweden.
PDF §.XIX. Die Frantzosen bleiben bey einem actu festivo zurück.
PDF §.XX. Die Frantzosen lassen von neuen ein empfindliches Circulare an die Reichs-Stände abgehen; N. I. Der Frantzösischen Gesandten Schreiben an Marggraff Christian zu Brandenburg-Culmbach; N. II. Des Königes in Franckreich Schreiben an Hertzog Friederich zu Braunschweig-Lüneburg; N. III. Ej. Schreiben an den Bischoff zu Bamberg.
PDF §.XXI. Die Mediatores wollen ein gemeinsames Formular in Lateinischer Sprache entwerffen; Die Frantzosen und Spanier aber behaupten ihre eigene Sprache; Es wird beliebet, daß jeder Theil seine Vollmacht mit Erinnerungen auslieffern solte: Das Project der Kayserlichen Vollmacht wird den Mediatoribus zugestellet; des Legati Volmars Rede, als das Exemplar der Kayserlichen Vollmacht den Mediatoribus eingehändiget ward.
PDF §.XXII. In der Kayserlichen Vollmacht ist die Wiederhohlung der Confœderatorum & Adhærentium ausgelassen; Solche Wiederhohlung wird Kayserlicher Seits theils vor überflüßig, theils vor bedencklich gehalten.
PDF §.XXIII. Der Kayserlichen Gesandten Erklärung auf die bey der Frantzosen Vollmacht ausgestelte Puncten; In puncto simultaneæ Transactionis cum Confœderatis; Die Solennisirung der Frantzösischen Vollmacht.
PDF §.XXIV. Der Mediatorum Meynung in puncto conjunctæ Tractationis cum Fœderatis; Was eigentlich unter der conjuncta cum Fœderatis Tractatione zu verstehen sey; Es stehe in der Fœderatorum Belieben, ob sie selbst, oder unter der Cronen assistenz tractiren wollen.
PDF §. XXV. Die Schweden verlangen einige Aenderung in der Kayserlichen Vollmacht; Stehen aber selbst von ihren Postulatis ab.
PDF §.XXVI. Der Frantzosen Einwendungen gegen die Kayserliche Vollmacht; Derselben Erinnerung bey der Spanischen Vollmacht.
PDF §.XXVII. Die Kayserliche Gesandten declariren sich zur Aenderung ihrer Vollmacht; Derselben Erinnerungen über die Frantzösische Vollmacht.
PDF §.XXVIII. Die Spanier wollen den passum noch anders abgefasset haben; Der Kayserlichen dabey gefundener Anstand: Wie das Wort: Legitimement ausgedeutet werden könnte: Die Spanier bleiben bey ihrer Meynung wegen der Portugiesen.
PDF §.XXIX. Die Frantzosen erklähren sich weiter über die conjunctam cum Fœderatis Taractationem, Die Mediatores projectiren darüber eine Formulam: in der Kayserlichen; und in der Frantzösischen Vollmacht.
PDF §.XXX. Die Kayserliche nehmen solche Formulam an: Endliche Einrichtung der Kayserlichen und Spanischen Vollmacht; imgleichen der Frantzösischen.
PDF §.XXXI. Neuer Streit wegen subscription der verglichenen Vollmachten; Die erste Formula subscriptionis, wie solche von den Mediatoribus entworffen worden.
PDF §.XXXII. Die Frantzosen wollen solche Formulam nicht annehmen.
PDF §.XXXIII. Die Kayserliche Gesandten hingegen widersprechen den Frantzosen.
PDF §.XXXIV. Vorgeschlagenens temperament der Mediatorum.
PDF §.XXXV. Die Frantzosen schlagen solches aus, und halten endlich gar die Subscription der Gesandten unnöthig.
PDF §.XXXVI. Salvius mißbilliget der Frantzosen Verfahren; und giebt Particular-Tractaten mit dem Kayser zu verstehen. Die Schweden verlangen die ihnen entwandte Documenta Ecclesiastica, von Rom wieder zurück.
PDF §.XXXVII. Endliche Erklährung der Frantzosen, die Original Vollmacht herbey zuschaffen.
PDF §.XXXVIII. Eine anderweite Formula subscriptionis wird entworffen; welche endlich die Frantzosen annehmen: die andre Formula subscriptionis, so beliebet worden, in terminis.
PDF §.XXXIX. Das Churfürstliche Ceremoniel wird vom Kayser reguliret; die Churfürstliche Vorstellung an den Kayser wegen des Ceremoniels. Kayserliches Rescript wegen diese Præcedenz- und Ceremoniel-Streits.
PDF §.XL. Ankunfft des Bischoffes von Oßnabrück, als Churfürstlichen Gesandtens, zu Münster; die Kayserliche Gesandten geben ihm die Visite; dabey kommen diese Puncte vor: 1) wegen der, mit Franckreich zugleich, zu übergebenden Proposition: 2) wie ordo & modus tractandi zu halten seyn würde: 3) Wegen seiner, des Churfürstlichen Gesandten Legitimation, welche vors erste bey den Kayserlichen Gesandten allein, hinlänglich sey: 4) Warum die Tractaten zu Oßnabrück, nicht nach Münster zu verlegen seyen, welches...
PDF §. XLI. Der Fränckische Crayß resolviret endlich unter allen zu erst, die Beschickung des Friedens-Congressus; des Fränckischen Crayses Schreiben an Kayserliche Majestät, wegen Beschickung des Friedens-Congressus.
PDF §.XLII. Der Fränckicsche Crayß notificiret solche Beschickung, an den König in Franckreich, imgleichen an der Cronen Gesandten; N. I. Schreiben des Fränckischen Crayß-Convents an den König in Franckreich; N. II. Ej. Schreiben an die Frantzösische Gesandten; N. III. Ej. Schreiben an die Schwedische Gesandten.
PDF §.XLIII. Der Fränckiche Crayß läst vor dessen Gesandte auf den Friedens-Congress, eine instruction entwerffen: Erstes Concept solcher Instruction: Inhalt: 1) Wie sie sich in puncto juris Suffragii exspectoriren solten: dabey sie zu allegiren a) die Natur der Sachen selbst und das Völcker-Recht; b) die Exempel anderer Reiche; c) die Freyheit der Deutschen Reichs-Stände; d) die mit gleicher Beschwehrung erdultete Krieges-Last; e) Im Pragischen Frieden sey des Juris Suffragii halben, caution geschehen; ...
PDF §.XLIV. Erinnerungen über diese Crayß-Instruction: Innhalt: 1) daß nicht nur die ausschreibende Fürsten, sondern auch andre Crayß-Stände die ihrigen abschicken möchten, und zwar baldigst; 2) was in puncto der Vollmachten zu observiren sey; 3) die nochmahlige Absendung an den Kayser, sey vors erste zu suspendiren; 4) Ausser den Gründen des Juris Suffragii, sey die Instruction gar zu general abgefasset; 5) die rechte Instruction könne gemacht werden, auch in Abwesenheit des Bischoffs zu Bamberg; ...
PDF §. XLV. Verschiedene Chur- und Fürsten antworten aud die Frantzösischen Excitatoria, den Congress zu beschicken: N. I. Marggraf Christians zu Brandenburg Antwort-Schreiben an die Frantzösische Gesandten; II. Ejusdem, Antwort-Schreiben an den König in Franckreich; III. Des Churfürsten zu Sachsen Antwort an die Frantzösischen Legatos; IV. Ejusdem Antwort-Schreiben an den König in Franckreich; V. Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg Antwort-Schreiben an die Frantzösischen Gesandten; ...
PDF §.XLVI. Die Kayserliche und Schwedische Vollmachten werden endlich auch zu Oßnabrück ausgewechselt.
PDF §.XLVII. Neuer Streit über den modum tractandi; dazu vier Wege vorgeschlagen werden.
PDF §.XLVIII. Worinn der Kayserlichen Gesandten zu Oßnabrück, erste Friedens-Proposition bestanden: I. Des Grafen von Brandenstein unvorgreifliche Puncten, zum Frieden mit Schweden, an den Churfürsten von Sachsen übergegeben; II. Des Schwedischen Reichs-Cantzlers Oxenstiern Erklährung auf die Chur-Sächsische Friedens-Puncte.
PDF §.XLIX. Der Schweden erste Friedens-Proposition in einem Schreiben an die Kayserliche Abgesandte; Formalia desselben.
PDF §.L. Die Schweden communiciren ihre Proposition an den Reichs-Deputatations-Convent, und exciti[ren] die Status nochmahls zum Congress; I. Der Schwedischen Gesandten zweytes Schreiben an den Reichs-Deputations-Convent zu Franckfurt; II. Der Schwedischen Gesandten ersteres Schreiben an den Reichs-Deputations-Convent zu Franckfurt.
PDF §.LI. Titulatur, welche der Bischoff von Oßnabrück von den Spaniern prætendiret.
PDF §.LII. Der Kayserlichen Gesandten zu Münster, erstere Friedens-Proposition an die Frantzosen; Formalia derselben Proposition.
PDF §.LIII. Bey der Spanier ersten Proposition wird eine Præcaution, bey deren Auswechselung, gebrauchet; I. Die erste Spanische Friedens-Proposition in terminis; II. Die lateinische Version derselben.
PDF §. LIV. Die Frantzosen übergeben gleichfalls ihre erste Proposition: Formalia derselben.
PDF §.LV. Die Kayserliche Gesandten beschwehren sich über die Unvollkommenheit der Frantzösischen Proposition.
PDF §.LVI. Die Frantzosen urgiren die darinn enthaltene Befreyung des Churfürstens zu Trier.
PDF §.LVII. Dieselben behaupten, daß ihre gethane Proposition nach jetzigen Umständen sufficient sey; Bringen auch Gründe vor, warum 1) Die Reichs-Stände herbey kommen; und 2) der Churfürst von Trier auf freyem Fuß gestellet werden müssen.
PDF §.LVIII. Der Kayserlichen Gesandten ausführliche Antwort darauf; Inhalt: Die Frantzösische Legaten hätten ihre Versprechen circa Propositionem pacis nicht erfüllet. 1) Die Status Imperii wären bey dem Friedens-Congress nicht so hoch nöthig; a) Weil solches in den Præliminarien nicht ausgedrücket; b) Weil dieser Friedens-Congress von einem Reichs-Convent zu unterscheiden; c) Der Regenspurgische Reichs-Abschied vermelde nichts von einer nothwendigen Gegenwart der Stände; d) Dem Kayser stehe das Arbitrium ...
PDF §.LIX. Einwürffe des Venetianischen Oratoris gegen diesen Discours.
PDF §.LX. Aus was Ursachen einige Deputati aus dem Churfürstlichen Collegio, dem Kayser bey dem Frieden assistiren: Ob das Jus Fœderum den Statibus Imperii nach Gefallen frey stehe.
PDF §.LXI. Temperament wegen Entledigung des Churfürstens zu Trier: so zur Uberlegung von den Kayserlichen angenommen; und an den Kayser berichtet wird.
PDF §.LXII. Lampadii gewechselte Schreiben die Befreyung des Churfürstens von Trier, und die Admissionen Statutum ad Congressum betreffend; Päbstliche Facti Species in der Chur-Trierschen Liberations-Sache.
PDF §.LXIII. Die Schweden verlangen einen Paß vor die Stadt Stralsund: Frage: Ob Salvi Conductus pro Statibus Mediatis zu ertheilen seyen? Die Schweden bejahen solches aus verschiedenen Gründen; Gründe der negativæ, ab Seiten der Kayserlichen Gesandten.
PDF Vierdtes Buch.
PDF Summarischer Jnhalt der Vierdten Buchs.
PDF §. 1. Die Stände des Reichs wollen noch immer von dem Congress ausgeschlossen werden.
PDF §.II. Die Schweden verlangen der Reich-Stände Beihülffe zur Verfassung der Friedens-Proposition. Schreiben des alten Oxenstierna, an seinen Sohn, woraus erhellet, daß die Religion von den Schweden nur zum prætext genommen worden, ihre Haupt-Absicht aber auf Pommern gegangen sey.
PDF §.III. Die Reichs-Stände sind wegen Beschickung des Congressus, zweiffelhafft; Frantzösisches Invitations-Schreiben an den Deputations-Convent zu Franckfurth.
PDF §.IV. Glossa über das Frantzösische Schreiben.
PDF §.V. Die Friedens-Tractaten wollen gäntzlich nach Münster gezogen werden.
PDF §.VI. Die Frantzosen wollen mit ihrer Proposition nicht länger auf die Reichs-Stände warten; Werden von den Schweden auf andere Gedancken gebracht; Fernere der Frantzosen Invitation an die Reichs-Stände.
PDF §. VII. Der Stände Furcht vor dem Kayser, den Friedens-Congress zu beschicken. Kayserlich Rescript an den Fränckischen Crayß, daß die Status nur als Consiliari bey dem Frieden zu consideriren wären.
PDF §.VIII. Eine gleiche Resolution wird auf dem Deputations-Tag proponiret.
PDF §.XI. [i.e. IX.] Antwort-Schreiben des Schwäbischen Crayses an die Frantzosen und Schweden; N. I. An den König von Franckreich; N.II. An die Frantzösische Gesandten; N. III. Ingleichen an die Schwedische Gesandten.
PDF §.X. Lampadii gehaltene Anrede an den Frantzösischen Ambassadeur Comte d'Avaux.
PDF §.XI. Was wegen Auswechselung der Original-Vollmachten vorgegangen; Entschuldigungen der Spanier wegen Aussenbleibens ihrer Vollmacht.
PDF §.XII. Mängel bey der Spanischen Vollmacht. Die Auswechselung der Vollmachten bleibt in suspenso.
PDF §.XIII. Bedencklichkeiten wider die Translation des Franckfurtischen Deputations-Convents auf den Friedens-Congress.
PDF §.XIV. Die Schweden difficultiren, ihre Haupt-Proposition zu exhibiren; Der Frantzosen Unwillen darüber.
PDF §.XV. Die Mediatoren urgire[n] bey den Frantzosen die Ausstellung der Haupt-Proposition: Der Kayserlichen Gesandten Einwilligung in die Auswechselung der Vollmachten; Die Auswechßlung geschicht, aber nur ad statum collationis, und verbleiben die Originalien in der Mediatorum Händen.
PDF §.XVI. Formula der Kayserlichen Vollmacht.
PDF §.XVII. Der Frantzösischen Vollmacht.
PDF §.XVIII. Der Spanischen Vollmacht.
PDF §.XIX. Ceremoniel, so bey einer Procession in Münster, unter den Gesandten observiret worden.
PDF §.XX. Der Chur-Bayrischen Gesandten Ankunfft zu Münster, und deren reception.
PDF §.XXI. Der Frantzosen neue und zweyte Proposition.
PDF §.XXII. Beschwehrung der Kayserl. Gesandten über solche Frantzösische Proposition.
PDF §.XXIII. Der Schweden darüber geführte Beschwehrden, und der Frantzosen gemachte Entschuldigung. Mistrauen der Schweden gegen die Frantzosen. Die beyden Frantzösische Gesandten zerfallen selbst deswegen unter einander. N. I. Des Comte d'Avaux Entschuldigungs-Schreiben an die Schweden, wegen der ausgeliefferten Proposition. N. II. Der Schweden Antwort darauf.
PDF §.XXIV. Differenzien zwischen dem Frantzösischen Gesandten Servien, und den 3. Hansee-Städtischen Deputirten wegen des Ceremoniels. Der Deputirten der Hansee-Städte Bericht von dem, was zwischen dem Frantzösischen Legato Servien und ihnen, in puncto des Ceremoniels vorgegangen.
PDF §.XXV. Der Kayserlichen schrifftlich-verfaste Antwort auf die Frantzösische Proposition; Der Spanier dabey gemachte Erinnerungen; Rede, so bey exhibirung der Kayserlichen Antwort, an die Mediatores geschehen.
PDF §.XXVI. Die Mediatores halten solche Schrifft zu weitläufftig; Die Kayserlichen fassen selbige kürtzer; Kayserliche Replica, auf der Frantzosen Proposition. 1) Die nothwendige Gegenwart der Reichs-Stände betreffend. 2) Wegen Befreyung des Churfürstens von Trier. 3) Die special-prætension des Königes in Franckreich sey zu melden: it. 4) Wer eigentlich unter dessen Confœderirte und Adhærenten zu zehlen. 5) Die Italiänische Händel und Untersuchung der justitiæ belli gehöre nicht auf den Congress. 6) ...
PDF §.XVII. Deliberation der Kayserlichen und Churfürstlichen Gesandten, ob man die Crayß-Gesandten ad deliberationes admittiren wolle.
PDF §.XXVIII. Mit was vor Ceremoniel die Fränckische Crayß-Gesandten bey denen Kayserlichen, Frantzösischen und Spanischen Gesandten die Visiten abgeleget. N. I. Anrede der Fränckischen Crayß-Gesandten an die Frantzösischen Legatos. N. II. Antwort der Frantzösischen Gesandten. N. III. Eorundem Rede an die Spanische Abgesandten. N. IV. Contenta des Spanischen Gesandten darauf ertheilter Antwort.
PDF §. XXIX. Die unglückliche Schlacht bey Tabor, giebt den Frantzosen und Schweden neuen Muth. Die Frantzosen bestehen auf des Churfüstens zu Trier, Befreyung.
PDF §.XXX. Consultation zwischen den Kayserlichen und Churfürstlichen Gesandten über die Conjuncturen nach der Schlacht bey Tabor.
PDF §.XXXI. Der Frantzosen mündliche Antwort auf die Kayserliche Replic; 1) Der Schrifft-Wechsel sey zu vermeiden. 2) Denen Ständen gebühre der freye Zutritt und Suffragium; 3) Der Churfürst von Trier müsse liberiret werden; 4) Die Confœderirten könnten wegen des noch anhaltenden Krieges, nicht nahmhafft gemacht werden. 5) Den Punctum Assecurationis Pacis betreffend.
PDF §.XXXII. Antwort der Mediatorum hierauf.
PDF §.XXXIII. Der Kayserlichen Gesandten ertheilte Gegenantwort auf die Frantzösische. Ad 1) Wegen des Schrifft-Wechsels. Ad 2) Wegen der Reichs-Stände. Wie der Modus consultandi de rebus Imperii, nach der Observanz beschaffen sey? Ad 3) Wegen des Churfürsten von Trier. Ad 4) Wegen Benennung der Confœderirten. Ad 5) Die Haupt-Sache der Friedens-Handlung nicht länger aufzuhalten.
PDF §.XXXIV. Der Churfürstlichen Gesandten darüber geäuserte Meynung.
PDF §.XXXV. Der beyden Frantzösischen Gesandten Uneinigkeit verhindert die Haupt-Friedens-Proposition.
PDF §.XXXVI. Oxenstierna weigert sich den Churfürstlichen Gesandten gleiches Ceremoniel, wie die Frantzosen, wiederfahren zu lassen.
PDF §.XXXVII. Die Schweden zu Oßnabrück consultiren immittelst, über die Verfassung einer Haupt-Proposition; Wollen die Reichs-Gravamina auf den Congress gebracht wissen; Die Kayserliche setzen sich dargegen; Welche Stände des Reichs vor sich selbst, und welche durch beyde Cronen tractiren sollen; Von den Mediis Pacis und dem Geistlichen Vorbehalt, soll in der Schwedischen Proposition noch keine Meldung geschehen.
PDF §.XXXVIII. Reception der Chur-Mayntzischen Gesandten zu Oßnabrück.
PDF §.XXXIX. Differenzien mit den Chur-Brandenburgischen Gesandten, wegen des Ceremoniels. Titul-Streit zwischen den Schwedischen und Chur-Brandenburgischen Abgesandten. Die Schweden geben den Chur-Brandenburgischen die Visite zu erst; Worüber die Chur-Mayntzische sich sehr beschwehren; Von der alten Deutschen Manier im fahren.
PDF §.XL. Abschickung des Schwäbischen Crayses auf den Convent: Formula des an die Frantzosen gestellten Creditivs.
PDF §.XLI. Der Kayserlichen Gesandten mündliche Antwort auf der Frantzosen Replic: die sie in schrifftliche puncten verfassen.
PDF §.XLII. Die Kayserliche Gesandten widersprechen solchen puncten.
PDF §.XLIII. Der Frantzosen mündliche Gegen-Erklärung auf die Kayserliche Replic.
PDF §. XLIV. Der Kayserlichen mündliche Antwort, auf die Frantzösische Gegen-Erklärung, den punctum der Reichs-Stände Jus Suffragii betreffend. Der Fränckischen Gesandten Protestation gegen die transferirung des Deputations-Tages.
PDF §.XLV. Der Frantzosen Meynung wegen assistenz der Protestanten, in puncto Gravaminum.
PDF §.XLVI. Der Kayser stellet den Chur-Fürsten von Trier auf freyen Fuß. N. I. Päbstliches Breve an den Nuncium zu Wien, wegen Loßlassung des Churfürstens von Trier; N. II. Des Päbstlichen Nuncii Sententia absolutoria vor den Churfürsten. N. III. Tractat zwischen den Frantzosen und Chur-Brandenburgischen.
PDF §.XLVII. Ankunfft der Chur-Brandenburgischen Gesandten zu Münster, und was in puncto Ceremoniel dabey vorgegangen; Der Kayserlichen Visite bey den Chur-Brandenburgischen. Ceremoniel-differentien zwischen den Frantzosen und Chur-Brandenburgischen.
PDF §.XLVIII. Kayserliche Inclination zu einem Armistitio; der Spanier Meynung darüber.
PDF §.XLIX. Deliberation zwischen den Kayserlichen und Chur-Fürstlichen Gesandten über die von den Frantzosen verlangte Puncte und das Armistitium, in specie, 1) Die Qualität der Reichs-Deputation, 2) den Churfürsten von Trier, und 3) die Gültigkeit des letzten Regenspurgischen Reichs-Abschiedes betreffend.
PDF §.L. Des Bischoffs von Oßnabrück als Churfürstlichen Gesandten, darüber geführtes Votum; dem Churfürsten ist die Befreyung des von Trier, vorher nicht bekannt gewesen; worinn mit Chur-Brandenburg nicht libere zu consultiren sey?
PDF §.LI. Der Kayserlichen Gesandten Entschuldigung wegen der geschwinden Liberation des Churfürstens zu Trier; Vorschlag wegen Chur-Brandenburg; Fragen an die Churfürstliche Gesandten in puncto Armistitii.
PDF §.LII. Der Churfürstlichen Gesandten Eröffnung, daß in puncto Armistitii nichts zu thun sey. Antwort des Legati Volmars hierauf.
PDF §.LIII. Streit zwischen den Chur- und Fürstlichen Abgesandten, wegen des Tituls: Excellenz. N. I. & II. Ursachen, warum die Fürstliche den Churfürstlichen wohl den Titul Excellenz geben könnten. N. III. der Kayserlichen Gesandten darüber erstattete Relation.
PDF §.LIV. Streit, ob die Mediati auf den Friedens-Congress erscheinen dürfften? Unterscheid, ob sie ein Suffragium dabey haben, oder nur ihre Noth klagen sollen? N. I. Der Kayserlichen Abgesandten Erklärung wegen Vergleitung der Mediat-Städte. N. II. Kayserliches Protocoll hierüber von Cranio geführet.
PDF §.LV. Die Schweden behaupten die admission der Mediatorum; verlangen Pässe vor Stralsund und Erfurth; vorgeschlagenes temperament, wie die Pässe auszufertigen; N. I. Protocoll über die Consultation der Kayserlichen mit den Churfürstlichen Gesandten, wegen Vergleitung der Mediat-Stände. N. II. Der Kayserlichen Gesandten Resolution, über die Vergleitung der Mediat-Stände.
PDF §. LVI. Intention der Reichs-Stände über die admission der Mediatorum; ingleichen über die translation des Franckfurther Deputations-Tages; Beschaffenheit der Deputations-Tage; das Jus Suffragium dependiret nicht a convocatione ad Comitia; sondern diese von jenem; auf was Art die Status Imperii die translation des Deputations-Tages gewilliget haben?
PDF §.LVII. Evangelici tragen Bedencken, den Deputatis solche Gewalt einzuräumen; Eines Anonymi Bedencken über die transferirung des Reichs-Deputations-Tages an die Friedens-Congress-Oerter.
PDF §.LVIII. Was zu Münster vor Consilia über den punctum admissionis Statuum Mediatorum gepflogen worden. Chur-Cöllnisches Votum darüber. 1) In genere, wegen der admission der Mediat-Stände, welche Chur-Cölln wol geschehen lassen wollte; desgleichen auch Chur-Brandenburg. 2) Was für Cautelen und Conditiones dabey zu observiren; 3) Mit den Reichs-Städten auch übrigen Ständen sey darüber nicht zu communiciren.
PDF §.LIX. Chur-Bayrisches Votum für Stralsund; der Spanier Meynung davon. Die Kayserlichen communiciren daraus mit den Churfürstlichen zu Oßnabrück; das Fürstliche und Städliche Collegium wollen ihr Votum darüber, durch Lampadium ablegen; so aber die Kayserlichen nicht admittiren wollen: N. I. Kayserliches Protocoll darüber.
PDF §.LX. Irrthum des Chur-Brandenburgischen Gesandten, wegen des Juris Suffragii Statuum, wird von ihm vergeblich revociret.
PDF §.LXI. Die Schweden wollen ihre Proposition ehender nicht ausstellen, biß vorhero noch 2. Puncte erörtert wären. I) Die Translation des Deputations-Convents. Argumenta. weßwegen die Schweden solche translation nicht zulassen wollen. Schweden prætendiret den Rang vor allen Potentaten der Welt, ausser dem Römischne Kayser.
PDF §.LXII. Der Kayserlichen Meynung I) von dem puncto Translationis.
PDF §.LXIII. Vorgeschlagenes temperament wegen der Reichs-Deputation. Schwürigkeiten bey solchem temperament.
PDF §.LXIV. II.) Die Erörterung derer Reichs- und Religions-Gravaminum.
PDF §.LXV. Die Schweden erklären sich endlich in puncto der Vergleitung ziemlich gut; Verändern sich aber nach ihrer Reise auf Münster; und difficultiren die Friedens-Propositiones auszustellen; wozu sie sich aber endlich entschliessen. N. I. Das hierüber gehaltene Protocoll.
PDF §.LXVI. Chur-Bayern sucht bey Franckreich ein Armistitium.
PDF §.LXVII. Die Wetterauische und Westerwäldische Grafen wollen auch den Congress beschicken. N. I. Abschied des Grafen-Tages zu Herborn, die Deputation auf den Friedens-Congress betreffend. N. II. Die Vollmacht von selbigen Grafen ausgestellt.
PDF §. LXVIII. Zu Beylegung des Rang-Streits zwischen den Churfürstlichen Gesandten und dem Venetianischen Oratore, wird ein temperament vorgeschlagen; des Päbstlichen Nuncii Antwort darauf, daß der Venetianer nicht weichen werde.
PDF §.LXIX. Neuer Competenz-Streit unter den Churfürstlichen Gesandten selbst.
PDF §.LXX. Die Churfürstliche Gesandten bleiben dabey, dem Venetianischen Oratori nicht zu weichen.
PDF §.LXXI. Vor den neuen Frantzösischen Ambassadeur Duc de Longueville, wird der Titul Altesse prætendiret; die Kayserlichen verweigern solchen zu geben.
PDF §.LXXII. Fortsetzung des Præcedenz-Streits zwischen den Churfürstlichen und der Republic Venedig; Die Churfürstliche wollen nicht weichen; derselben Vorschlag wird von den Kayserlichen nicht angenommen.
PDF §.LXXIII. Des Venetianischen Botschaffters Protestation gegen die Churfürstliche Præcedenz; Argumenta, wodurch die Republic Venedig Rang vor den Churfürsten zu behaupten vermeynet.
PDF §. LXXIV. Der Kayserlichen Gesandten Antwort darauf, und vorgeschlagenes temperament.
PDF §.LXXV. Der Churfürstlichen Gesandten Antwort auf des Venetianers Protestation.
PDF §.LXXVI. Dem Venetianer geschicht von dem, Churfürstlicher Seits vorgeschlagenen temperament, Eröffnung.
PDF §.LXXVII. Der Venetianische Orator beharret auf seiner Meynung, den Rang vor den Churfürstlichen zu haben.
PDF §.LXXVIII. Von des Frantzösischen Residenten, Baron Rorté, prætendirten Visite; Vom Ceremoniel gegen die Churfürstliche Legatos Secundarios in absentia Legati Principalis.
PDF §.LXXIX. Was sch zwischen dem Kayserlichen und Frantzösischen Gesandten am heiligen Pfingst-Fest, bey der Communion, ungefehr zugetragen.
PDF Fünfftes Buch.
PDF Summarischer Jnhalt des Fünfften Buchs.
PDF §. I. Exhibirung der Haupt-Friedens-Proposition, den 1-11 Junii von beyden Cronen geschehen: Schwürigkeiten über den modum Exhibitionis: Dreyerley Vorschläge darüber: 1) Solche in Beysein aller Deutschen Gesandten; oder 2) per Deputatos Statuum: oder 3) per Secretarium Legationis zu thun.
PDF §.II. Ceremoniel bey exhibirung der Schwedischen Proposition: Formalia derselben in beyden Sprachen. Entwurff der Proposition in einer Tabelle.
PDF §.III. Frantzösische Proposition zu Münster ausgeliefert, in Frantzösischer und Lateinischer Sprache.
PDF §.IV. Ceremoniel, so bey exhibition der frantzösischen Proposition gebrauchet worden: Differenz zwischen beyder Cronen Propositionen: Der Schweden Unmuth darüber.
PDF §.V. Ubergehung einiger Reichs-Stände bey der Kayserlichen Dictatur: Anfechtung der von Magdeburg geschehenen Dictatur.
PDF §.VI. Anhang zur Frantzösischen Propositon den Fürsten von Siebenbürgen betreffend.
PDF §.VII. Deliberationes über den Modum consultandi an Seiten der Reichs-Stände; dreyerley deßwegen geschenene Vorschläge.
PDF §.VIII. Der Kayserlichen Gesandten zu Münster Meynung über den Modum consultandi.
PDF §. IX. Der Churfürstlichen Gesandten darauf ertheilte Antwort.
PDF §.X. Der Kayserlichen Gesandten zu Oßnabrück verfaßte Puncten, worüber wegen des Modi consultandi zu conferiren.
PDF §.XI. Fernere Kayserliche Erklärung über den Modum consultandi.
PDF §.XII. Der Reichs-Stände verschiedene Meynungen über diesen Punct: Bedencken, warum auch die Status Non Deputati zu dem Friedens-Congress cum Voto zu admittiren.
PDF §.XIII. Ausführliche Bedencken einiger Reichs-Stände über das Jus Suffragii und den Modum Consultationis N. I. Lampadii Project hierüber. II. Des Costnitizschen Gesandten Project in eadem causa. III. Würtenbergisches Project super jure Suffragii & Modo Consultandi. IV. Oelhafens Bedencken über diese Materien. V. Der Stände zu Oßnabrück concludirtes Bedencken super Jure Suffragii & Modo Consultandi.
PDF §.XIV. Umständliche Relation über die in materia Juris Suffragii bißher gepflogene Deliberationes.
PDF §.XV. Evangelicorum endlicher Schluß in puncto Juris Suffragii & Modi Consultationis.
PDF §.XVI. Chur-Mayntzische Proposition an die Churfürstliche Legaten über den punctum Juris Suffragii Statuum.
PDF §. XVII. Chur-Brandenburgisches Votum, den punctum admissionis Statuum ad Suffragia betreffend.
PDF §.XVIII. Der Culmbachischen Räthe Gutachten über der Cronen Propositiones, sonderlich in puncto liberi Suffragii.
PDF §.XIX. Ob denen Reichs-Städten das Jus Suffragii ferendi bey allgemeinen Reichs-Conventen, pari Jure & effectu als denen höhern Reichs-Collegiis zustehe? und ob ihr dissentirendes Votum dem gemeinsamen Reichs-Gutachten zu inferiren.
PDF §.XX. Ankunfft des Französischen Ambassadeurs, Duc de Longueville, zu Münster und dessen Empfang.
PDF §.XXI. Trennung zwischen den Kayserlichen und Churfürstlichen Gesandten über den Titul: Altesse, welchen der Duc de Longueville prætendirte.
PDF §.XXII. Des Päbstlichen Nuncii Bezeigen gegen des Frantzösischen Gesandten Abgeordneten.
PDF §.XXIII. Ingleichen der Kayserlichen Abgesandten Bezeigen.
PDF §.XXIV. Ertz-Hertzogliche Oesterreichische Gesandten auf dem Friedens-Congress, erscheinen als Deputati Imperii.
PDF §.XXV. Des Sachsen-Weymarschen Gesandten Visite bey den Frantzösischen Ambassadeurs N. I. Desselben Creditiv an die Frantzösische Legaten. N. II. Ejusdem Rede an selbige.
PDF §.XXVI. Der Frantzosen Argumenta, weßwegen dem Duc de Longueville der Titul Altesse zu geben sey.
PDF §.XXVII. Weigerung des Kayserlichen Gesandten, die Altesse dem Duc zu geben: ingleichen der Spanischen.
PDF §.XXVIII. Des Spanischen Gesandten, Conte Pinoranda Ankunfft zu Münster: derselbe will den Churfürstlichen Gesandten die Excellenz nicht geben.
PDF §.XXIX. Der Frantzosen Bemühung, die Visite von den Kayserlichen Gesandten ehender, als der Spanische zu erhalten.
PDF §.XXX. Der Churfürstlichen Gesandten Conferenz zu Längerich über den Modum consultandi & Jus Suffragii.
PDF §.XXXI. Unzufriedenheit der Schweden über den zu Längerich gemachten Schluß.
PDF §. XXXII. Der Schweden Mißtrauen gegen den Brandenburgischen Legaten; wollen aus allen 3. Reichs-Collegiis Internuncios haben.
PDF §.XXXIII. Antrag des Chur-Brandenburgischen Gesandten zu Münster, eine neue Conferenz nach Längerich anzusetzen.
PDF §.XXXIV. Der Kayserlichen Gesandten dissensus in diesem punct.
PDF §.XXXV. Kurtzer Begriff über den zu Längerich gemachten Schluß, den Ständen zugestellet: N. I. Formalia desselben N. II. III. Extractus darüber gehaltenen Protocolli und N. IV. der Kayserlichen Gesandten Bericht.
PDF §.XXXVI. Fürsten-Raths zu Oßnabrück Protocoll über solches Conclusum.
PDF §.XXXVII. Der Fürstlichen Gesandten zu Oßnabrück auf solchen Schluß gefaste Resolution.
PDF §.XXXVIII. Der Reichs-Stände weitere Berathschlagung über diesen punct: Inhalt des dabey geführten Protocolli.
PDF §.XXXIX. Communication des rechten Churfürstlichen zu Längerich gemachten Schlusses, an die Stände.
PDF §.XL. Neuer Streit wegen der Entgegenschickung der Gutschen, bey Ankunfft der Chur-Mayntzischen Gesandten zu Münster; Des Bischoffs von Oßnabrück Antwort an die Frantzosen, diesen punct betreffend.
PDF §.XLI. Derselbe bemühet sich deßhalben bey dem Conte d'Avaux vergebens: Die Frantzosen schicken ihre Wagen entgegen.
PDF §.XLII. Die Kayserliche Gesandten schicken die Gutschen den Chur-Mayntzischen Gesandten gleichfalls entgegen.
PDF §.XLIII. Ankunfft der Chur-Mayntzischen Gesandten zu Münster.
PDF §.XLIV. Chur-Bayern sucht sich an Franckreich zu hangen, um bey der Pfaltz und Chur sich zu manuteniren.
PDF §.XLV. Legitimation und Vollmacht der Sachsen-Altenburgischen Gesandten.
PDF §.XLVI. Revisite des Comte Pinoranda an die Kayserliche Gesandten.
PDF Sechstes Buch.
PDF Summarischer Jnhalt des Sechsten Buchs.
PDF §. I. Der Reichs-Stände Bewegung über den zu Längerich gemachten Schluß: derselben Urtheil darüber. Vom Anfang der Deputations-Täge, und deren Beschaffenheit.
PDF §.II. Deliberation zu Münster über den Locum & Modum Consultandi. N. I. Darüber gehaltenes Protocoll. N. II. Schreiben an die Oßnabrückische Fürstliche Gesandten, Modum & Locum Consultandi, betreffend.
PDF §.III. Relation des Fränckischen Crayß-Gesandten, von seiner zu Münster gehabten Verrichtung, Modum & Locum Consultandi betreffend.
PDF §.IV. Der Kayserlichen Gesandten Intention, den Convent nach Münster zu verlegen, oder einen Congress in loco tertio zu veranstalten; dabey geführte geheime Absichten. Die Schweden wollen nicht zugeben, daß die Gesandten von Oßnabrück gehen. N. I. Der Kayserlichen Gesandten Proposition, eine gemeinsame Conferenz der Stände, betreffend. N. II. Protocollum im Fürsten-Rath zu Oßnabrück, die gemeinsame Zusammenkunfft mit den Münsterischen Fürstlichen Gesandten betreffend. N. III. Der Fürstlichen zu Oßnabrück ..
PDF §. V. Der Kayserlichen Gesandten zu Münster proponirte Puncte, den Modum Consultandi betreffend.
PDF §.VI. Vorschlag eines loci tertii zur Conferenz: Protocoll hierüber.
PDF §.VII. Des Culmbachischen Gesandten deßwegen zu Münster erstattete Relation.
PDF §.VIII. Chur-Pfältzische Sache wird recommendiret.
PDF §.IX. Der Münsterischen Gesandten Berathschlagung über den Modum Consultandi. N. I. & N. II. Protocolla.
PDF §.X. Der Chur-Fürstlichen Gesandten Antwort auf die, von den Kayserlichen proponirte Puncta circa Modum Deliberandi. N. I. Formalia Conclusi Electoralis. N. II. Protocollum darüber im Fürsten-Rath zu Münster.
PDF §.XI. Der Oßnabrückischen Gesandten Bedencken bey der vorgekommenen Frage, die besorgliche Exclusion von Magdeburg betreffend. N. I. Rationes, weßwegen Magdeburg bey den Friedens-Tractaten zu admittiren. N. II. Rationes contra Admissionem Magdeburgs.
PDF §.XII. N. I. Rationes, warum Hessen-Cassel bey den Friedens-Tractaten zu admittiren. N. II. Fundamenta dagegen.
PDF §.XIII. Der Oßnabrückischen Gesandten Endliches Conclusum über den Modum Consultandi. N. I. & II. Protocolla. N. III. Schreiben nach Münster den Modum Consultandi betreffend. N. IV. Notæ bey den Münsterischen Conclusis.
PDF §. XIV. Der Reichs-Städtischen Deputirten zu Oßnabrück Erinnerung über die Münsterische Conclusa.
PDF §.XV. Berathschlagung, ob das Schreiben nach Münster, vorhero den Kayserlichen Legatis zu communiciren sey: Protocollum hierüber.
PDF §.XVI. Conclusum zu Münster über die übrigen Puncte der Kayserlichen Proposition.
PDF §.XVII. Anfang des Streits über die Admission einiger Reichs-Stände, in specie Magdeburgs, Hessen-Cassel, Baden-Durlach und Nassau-Saarbrück: Unterscheid zwischen der Kayserlichen Proposition und der Stände Consultation.
PDF §. XVIII. Ceremoniel bey Eröffnung der Kayserlichen Resolution an die Reichs-Stände zu Oßnabrück: Kayserliche Vollmacht hiezu.
PDF §.XIX. Inhalt der Kayserlichen Resolution auf der Cronen Friedens-Propositionen.
PDF §.XX. N. I. Kayserliche Responsion auf die Schwedische Friedens-Proposition, im Lateinischen. N. II. Dieselbe im Deutschen.
PDF §.XXI. Kayserliche Responsion auf die Frantzösische Friedens-Proposition.
PDF §.XXII. Friedens-Schluß zwischen Schweden und Dännemarck.
PDF Siebendes Buch.
PDF Summarischer Jnhalt des Siebenden Buchs.
PDF §. I. Conferenz der Evangelischen Gesandten zu Oßnabrück, die Exclusion einiger Stände betreffend. N. I. & II. Protocolla darüber. N. III. zu Münster regulirte Puncten, die Aufhohlung der Kayserlichen Gesandten betreffend.
PDF §.II. Von der Exclusion einiger Stände bey der communication der Kayserlichen Resolution. N. I. der Fürstlichen Oßnabrückischen Gesandten Schreiben nach Münster, die Admissionem Exclusorum betreffend. N. II. Eorundem Schreiben an die Culmbach- und Würtenbergische Gesandten, in eadem Materia. N. III. Deren Antwort.
PDF §.III. Reichs-Städtisches Bedencken in puncto Admissionis Statuum Exclusorum.
PDF §.IV. Der Churfürstlichen Gesandten zu Oßnabrück Schreiben nach Münster, den Punctum Admissionis Exclusorum betreffend.
PDF §.V. Osnabrückische Deliberationes wegen des nach Münster verfaßten Schreibens, it. wegen Zulassung des Oesterreichischen Directorii, ingleichen wegen des Methodi, in Beantwortung der Kayserlichen Proposition: Dabey gehaltenes Protocoll.
PDF §.VI. Formalitäten bey Communication der Kayserlichen Responsion an die Reichs-Stände zu Münster: Chur-Mayntz behauptet die Ansage zur Proposition gegen das Reichs-Marschall-Amt. Aufhohlung der Kayserlichen Gesandten.
PDF §. VII. Ceremoniel bey Ablegung der Kayserlichen Proposition zu Münster.
PDF §.VIII. Der Chur- und Fürstlichen Gesandten zu Münster Antwort auf die Kayserliche Proposition.
PDF §.IX. Protestation der Frantzösischen Gesandten wegen Exclusion der Hessen-Casselschen Deputirten: Des Bischoffs von Oßnabrück darauf ertheilte Antwort.
PDF §.X. Des Kayserlichen Legati Volmars Meynung hierüber.
PDF §.XI. Der Frantzosen Protestation bey den Mediatoren und Churfürstlichen Gesandten, wider die Exclusion von Hessen-Cassel und anderer ihrer Confœderirten.
PDF §.XII. Mediatores conferiren daraus mit den Kayserlichen Gesandten: von dem Venetianischen Oratore deßwegen vorgeschlagenes Temperament: des Päbstlichen Nuncii Entgegensetzung wider die Admissionem Statuum exclusorum.
PDF §. XIII. Kayserliche Gesandten beharren auf der Exclusion.
PDF §.XIV. Ingleichen die Reichs-Ständische Gesandten zu Münster. N. I. II. darüber gehaltene Protocolla. N. III. der Stände zu Münster Schreiben an die zu Oßnabrück. N. IV. Münsterische Gegen-Argumenta auf das Oßnabrückische Schreiben.
PDF §.XV. Der Evangelischen Oßnabrückischen Gesandten dagegen geschehene repræsentation per Deputatos. N. I. II. & III. dabey gehaltene Protocolla. N. IV. der Fürstlichen Gesandten zu Oßnabrück Schreiben an die Fürstlichen zu Münster, die Exclusion Magdeburgs &c. betreffend. N. V. Schreiben ad eosdem die Communication der Kayserlichen Resolution, an die Königliche Gesandten betreffend.
PDF §.XVI. Der Münsterischen Gesandten Deliberation über den Modum die Kayserliche Replicas den Cronen zu communiciren: Hessen-Cassel wird von solcher Consultation excludiret und protestiret dagegen vergebens. Dabey gehaltenes Protocoll.
PDF §.XVII. Die Churfürstliche Gesandten beharren auf dem Titul: Excellenz. Der fürstlichen Gesandten Rationes, quare non.
PDF §.XVIII. Præcedenz-Streit unter einigen Fürstlichen Häusern in Deutschland; Entworffene Schemata zur Vergleichung.
PDF §.XIX. Unterschiedene Meynungen der Stände über solche Schemata; Heßische Fundamenta, die Præcedenz vor Würtenberg zu behaupten.
PDF §.XX. Der Kayserlichen Gesandten Communication der Kayserlichen Responsionum, auf der Cronen Propositiones, an die Mediatores.
PDF §. XXI. Mediatores geben den Frantzosen vorläuffige Nachricht von der Kayserlichen Responsion.
PDF §.XXII. Der Frantzosen instanz vor die Hessen-Casselsche Admission: Nachdrückliche Antwort der Kayserlichen Gesandten darauf.
PDF §.XXIII. Deliberation zu Münster über den Punctum Excludendorum. N. I. &. II. darüber gehaltene Protocolla.
PDF §.XXIV. Beschwehrung der Gräflichen Gesandten wegen verlangter Aenderung der Vollmacht.
PDF §.XXV. Bedencken der Catholischen Geistlichen Fürsten, gegen das, über die Magdeburgische Admission in Vorschlag gebrachte Temperament: Relation der Oßnabrückischen Deputirten von ihrer gehabten Verrichtung zu Münster, in hac materia.
PDF §.XXVI. Der Reichs-Ständischen Gesandten Ansuchen, die Kayserliche Responsion an die Cronen auszulieffern: Der Kayserlichen Gesandten Erklärung darauf.
PDF §.XXVII. Behändigung solcher Responsionen an die Mediatores: Der Kayserlichen Verlangen, daß die Frantzosen sich in ihren Declarationen der Lateinischen Sprache bedienen sollen.
PDF §.XXXVIII. [i.e. XXVIII.] Mediatores extradiren die Kayserliche Responsiones den Frantzosen.
PDF §.XXIX. Schwührigkeiten, so sich circa Modum Exhibitionis der Kayserlichen Responsion, zu Oßnabrück geäussert, welche endlich per Secretarium geschieht.
PDF Achtes Buch.
PDF Summarischer Jnhalt des Achten Buchs.
PDF §. I. Ursachen, weßwegen die Reichs-Stände befugt seyn, über die Kayserliche Replicas auf der Cronen Friedens-Propositiones, der an die Cronen geschehenen exhibition ungeachtet, annoch zu deliberiren: Wer eigentlich die Contrahirende Partheyen bey gegenwärtigem Friedens-Negotio ausmachen?
PDF §.II. Der Evangelischen Stände zu Oßnabrück Gutachten über die in den Kayserlichen Responsionen enthaltene Materien.
PDF §.III. Der Evangelischen Stände Consultation über solches Project: N. I. II. III. IV. V. & VI. hierüber geführte Protocolla.
PDF §. IV. Derselben Deliberation in puncto Gravaminum Ecclesiasticorum: dabey geführtes protocollum.
PDF §.V. Fortsetzung der Deliberationen inter Evangelicos. N. I. II. & III. darbey geführte Protocolla.
PDF §.VI. Des Oesterreichischen Gesandten Ankunfft in Oßnabrück, und daselbst prætendirtes Directorium: der Evangelicorum Deliberation, ob mit dem concertirten Aufsatz hervor zu gehen, oder damit annoch zu warten sey?
PDF §. VII. Der Evangelischen Stände Deliberation über den, wegen der Magdeburgischen Admission verlangten Revers, und andere Puncta. N. I. & II. Protocolla hierüber.
PDF §.VIII. Schluß von der Evangelischen Stände Deliberation. N. I. II. &. III. dabey gehaltene Protocolla.
PDF §.IX. Vollständiges Gutachten der Evangelischen Stände zu Oßnabrück, auf der Cronen Propositionen und die Kayserliche Resolutiones, aus den seitherigen Deliberationen abgefasset.
PDF §.X. Hessen-Darmstädtische Protestation gegen der Wetterauischen Grafen Memorial.
PDF §.XI. Des Weymarischen Gesandten zu Oßnabrück privat-Bedencken über der Cronen Propositiones und die Kayserliche Responsiones.
PDF §.XII. Item des Brandenburg-Culmbachischen Gesandten zu Münster Bedencken.
PDF §.XIII. Nahmen und Tituln derer Wetterauischen Grafen, so nomine Collegii Gesandten abgeschicket.
PDF Endsheet
PDF Back cover
PDF Rücken
PDF Worinnen enthalten, was vom Anfang des Jahrs 1647. biß gegen Ende desselben zwischen Jhro Römisch-Kayserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich und Schweden, ingleichen des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten und Ständen, zu Oßnabrück und Münster gehandelt worden
PDF Worinnen enthalten, was vom Monath April, biß zu Ende des Jahrs 1646. zwischen Jhro Römisch-Kayserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich und Schweden, ingleichen des Heiligen Römischen Reichs Chur Fürsten, Fürsten und Ständen, zu Oßnabrück und Münster gehandelt worden
PDF Worinnen enthalten, was vom Schluß des Jahrs 1647. biß in den Monath Junium des Jahrs 1648. zwischen Jhro Römisch-Kayserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich und Schweden, ingleichen des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten und Ständen, zu Oßnabrück und Münster gehandelt worden
PDF Worinnen enthalten ist, was vom Monath Junio des Jahrs 1648. biß zu dem, im Jahr 1649. völlig erfolgten Schluß und Ende des Universal-Friedens-Congressus zu Oßnabrück und Münster, gehandelt und geschlossen worden