Acta Pacis Westphalicæ Publica : Oder Westphälische Friedens-Handlungen und Geschichte : Erster Theil. Worinnen enthalten, was vom Jahr 1643. biß in den Monath October Anno 1645. zwischen Jhro Römisch-Käyserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich [...] / in einem mit richtigen Urkunden bestärckten historischen Zusammenhang verfasset und beschrieben von Johann Gottfried von Meiern, Königlich. Groß-Britannischen und Chur-Fürstlich. Braunschweig.-Lüneburgischen Hoff- und Cantzley-Rath zu Hannover. Hannover. 1734
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PDF Worinnen enthalten, was vom Monath October Anno 1645. biß in den Monath Martium Ann. 1646. zwischen Jhro Römisch-Kayserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich und Schweden, ingleichen des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten und Ständen, zu Oßnabrück und Münster gehandelt worden
PDF Worinnen enthalten, was vom Jahr 1643. biß in den Monath October Anno 1645. zwischen Jhro Römisch-Käyserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich [...]
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PDF Endsheet
PDF Schmutztitel
PDF Frontispiz
PDF Title page
PDF Sallustius In Bello Catilinario.
PDF Erklärung des General-Kupffer-Titel-Blats.
PDF Dem Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Georg dem Andern, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützern des Glaubens, Hertzogen von Braunschweig und Lüneburg, ...
PDF [1] Vorrede.
PDF 1 Beylagen zur Vorrede.
PDF [Tafeln]
PDF [1] Erstes Buch.
PDF [1] Summarischer Jnhalt des Ersten Buchs.
PDF 4 §. I. Absicht des gegenwärtigen Wercks.
PDF 4 §.II. Bemerckung derer vornehmsten Sachen, welche vor der Friedens-Handlung sich begeben haben.
PDF 5 §.III. Hierher gehörige Scriptores.
PDF 7 §.IV. Haupt-Materien der gantzen Friedens-Handlung.
PDF 7 §.V. Erste Hinderniß, nach denen geschlossenen Præliminar-Tractaten, entstehet bey Ausfertigung der Geleits-Brieffe.
PDF 8 §.VI. Ultimus Terminus zu dem Congress wird auf den 1-11 Julii Anno 1643. fest gestellet.
PDF 8 §.VII. Præliminar-Tractat zu Hamburg vom 15-25 Dec. Anno 1641. in forma. Frantzösische Accession zu diesem Præliminar-Tractat.
PDF 10 §.VIII. Dancksagung des Schwedischen Legati Salvii an Dännemarck, vor die bey denen Præliminarien angewandte Bemühung.
PDF 11 §.IX. Der Schwedische Legat Salvius invitiret die Reichs-Fürsten ad Congressum. Desselben geheimes Post Scriptum an Marggraff Christian zu Brandenburg-Culmbach, die Unterdrückung der Reichsfürsten betreffend.
PDF 12 §.X. Marggraff Christians zu Brandenburg darauff ertheilte Antwort.
PDF 14 §.XI. Käyserliche Anstalten zum würcklichen Congress, nach geschlossenen Præliminarien. Neutralitæts-Actus in beyden Congress-Städten.
PDF 20 §. XII. Käyserliche Vollmacht vor Dero Gesandten, mit Franckreich zu tractiren.
PDF 21 §.XIII. Käyserliche Vollmacht mit der Crone Schwedens zu tractieren.
PDF 22 §.XIV. Fernere Behinderung zur Zusammenkunfft, wegen der Schwedischen Garnison zu Oßnabrück, und des hessischen Einfalls zu Münster.
PDF 22 §.XV. Erste Käyserliche Instructio vor die Plenipotentiarios zu Münster. Jnnhalt: Sie sollen auf der Käyserlichen Majestät und des Reichs Hoheit, auch des Chrurfürstlichen Collegii Præeminentz Acht haben; Mit dem Päbstlichen Nuntio die Sachen überlegen; die Reciprocirte Inspection der Vollmachten beobachten; Daraus mit denen Churfürstlichen Gesandten communiciren; Locum intermedium zwischen den Congress-Städten ausmachen; Zuförderst der Cron Franckreich Absicht erkundigen; Mit der Proposition den Anfang ...
PDF 28 §.XVI. Erste Käyserliche Instruction vor die Plenipotentiarios zu Oßnabrück. Jnnhalt: Sie sollen von des Käysers, des Reichs und des Churfürstlichen Collegii Præeminentz nichts vergeben; Ihre Credentiales den Dänischen Abgesandten zustellen; Des loci intermedii sich bald Anfangs vergleichen; Der Käyserlichen und Schwedischen Abgesandten reciproque legitimation vor die Dänische Bothschaffter; Bey selbigen zu forschen, was Schweden für Media Pacis vorschlagen möchte; Uber solche Vorschläge mit dem Chur...
PDF 31 §. XVII. Ursachen der Hinderniß an dem fortgang derer Tractaten. Paß-Brief vor Chur-Pfaltz. Chur-Bayern bemühet sich, die Pfältzische Tractaten vom Congress abzuziehen. Zu reassumirung derselben wird am Käyserlichen Hoff ein Terminus angesetzet. Dänische Repræsentation dagegen, in faveur des Pfaltz-Grafens. Der Käyser bleibet bey der ersten Resolution.
PDF 32 §.XVIII. Des Ersten Käyserlichen Gesandtens, Grafens von Nassau Empfang zu Münster. Käyserliche Inclination zu Beschleunigung derer Tractaten.
PDF 33 §.XIX. Veränderung mit denen Personen der Käyserlichen Gesandtschafft. Vollmacht der Käyserlichen Gesandten zu Münster, des Grafens von Auersberg, und des Legati Cranens. Ursachen solcher Veränderung.
PDF 34 §.XX. Die frembden Gesandten verweilen auf den Congress zu kommen. Derer Käyserlichen Gesandten Beschwehrung über der Frantzosen Aussenbleiben.
PDF 35 §.XXI. Die Schweden urgiren derer Frantzosen Ankunfft zu dem Congress. Des Legati Salvii Schreiben an den Cardinal Mazarini.
PDF 36 §.XXII. König von Dännemarck urgiret die Beförderung derer Interpositoren, des Pabsts und Venedig, Gesandten. Dessen Schreiben an den Käyser.
PDF 37 §.XXIII. Erinnert ingleichen die Ankunfft der Frantzösischen Gesandten; Schreiben an den König; und die Königin in Franckreich, als Regentin.
PDF 38 §.XXIV. Derer Dänischen Gesandten Ankunfft zu Oßnabrück, un deren Auffzug.
PDF 38 §.XXV. Des Spannischen Gesandten Verzug auf den Congress zu kommen. Desselben Haß gegen die Protestenten.
PDF 39 §.XXVI. Dännemarck schöpfft ombrage, der Käyser möchte particulariter mit Schweden tractiren.
PDF 39 §.XXVII. Fortgesetzte Käyserliche Beschwehrung über des Spannischen Gesandtens Verzug.
PDF 40 §.XXVIII. Frantzösische Entschuldigung des Verzugs, und Vorwand, die Käyserliche Legation selbst sey noch nicht complet.
PDF 41 §. XXIX. Die Spanische Gesandten hingegen imputiren den Verzug denen Frantzosen.
PDF 41 §.XXX. Die Schwedische Gesandten gehen biß Minden, notificiren aber keinen Gesandten zu Oßnabrück ihre Ankunfft, wollen auch ehender nicht nach Oßnabrück gehen, biß erst mehrere Gesandten dahin eingetroffen.
PDF 43 §.XXXI. Die Käyserliche Gesandten doliren über der Schweden Verzug; Excitiren jedoch Chur- und Fürsten des Reichs, den Congress baldigst zu beschicken.
PDF 43 §.XXXII. Schwedischer Gesandten Invitation an die Reichs-Stände auf den Congress zu kommen, mit Ubersendung der Käyserlichen und Schwedischen Passeports. Schreiben an Marggraff Christian zu Brandenburg-Culmbach. Schwedischer Salvus Conductus. Formula des Käyserlichen Salvi Conductus.
PDF 46 §.XXXIII. Antwort-Schreiben einiger Reichs-Fürsten an die Schwedischen Legatos: Von Marggraff Christian zu Brandenburg-Culmbach; Von Marggraff Albrecht zu Onoltzbach; Von Hertzog Eberhard zu Würtenberg.
PDF 49 §.XXXIV. Ursachen, weswegen die Reichs-Stände den Friedens-Congress nicht sofort beschicket; Die von der Käyserlichen Majestät auf den Deputations-Convent geforderte Contribution à 100. Römer Monathe machet denen Statibus viel Nachdencken. Rationes, weswegen Materia Contributionum auf keinem Reichs-Deputations-Tag gehöre.
PDF 51 §. XXXV. Käyserliche Proposition auf dem Deputations-Tag, in puncto Contributionis; die Cräyße correspondiren hierüber mit einander.
PDF 53 §.XXXVI. Von Dännemarck vorgeschlagenes temperament, um die Ankunfft derer Gesandten zu befördern. Die Veränderung des Frantzösischen Ministerii verursacht moras. Käyserlicher Majestät resolution wegen des Haupts ihrer Gesandtschafft.
PDF 53 §.XXXVII. Ceremoniel der Käyserlichen Gesandtschafft gegen Venedig und die Chur-Fürsten.
PDF 54 §.XXXVIII. Vermuthete Defecten an denen Käyserlichen Vollmachten. Käyserliche Majestät verlangen den Congress zu beschleunigen.
PDF 54 §.XXXIX. Man hält vor unnöthig die Ankunfft derer beyden Mediatoren mit einander zu erwarten; Was zu thun sey, wenn die Schweden gar zu keinem Frieden geneigt wären; Ursachen, weswegen die vormahls von Käyserlicher Majestät bewilligte Amnestia Generalis keinen effect gehabt. Der Stadt Bremen prætendirtes Jus sessionis in Comitiis.
PDF 55 §.XL. Dänische postulata vor den Administratorem des Ertz-Stiffts Bremen, in specie den Sessions-Punct betreffend. Erforderter Käyserlicher Consens zu der Mariage zwischen Hollstein und Dännemarck. Administration des Stiffts Verden. Bremischer Sessions-Punct. König in Dännemarck nennet sich des Käysers getreuer Fürst und Vasall.
PDF 57 §.XLI. Dänische Gesandten urgiren die Auffhebung des Effectus suspensivi der Amnestie, und die admissionem Statuum ad Tractatus Pacis.
PDF 57 §. XLII. Auffbruch der Frantzösischen und Spanischen Gesandten nach Münster.
PDF 57 §.XLIII. Ceremoniel bey der Spanischen Gesandten Einzug.
PDF 58 §.XLIV. Savedræ Ankunfft in Münster.
PDF 58 §.XLV. XLVI. XLVII. Communication zwischen denen Käyserlichen und Spanischen Gesandten über ihre Instructiones.
PDF 60 §.XLVIII. Des Pabsts Klage, daß man den Protestanten die Kirchen-Güter in Händen lassen wolle.
PDF 61 §.XLIX. Von Schwedischer Seite wird ein Armistitium denen Käyserlichen angeboten. Käyserlicher Majestät wichtigstes Bedencken dargegen. Endzweck der translation des Franckfurther Deputation-Tags.
PDF 62 §.L. Ungewißheit, ob Schweden es ernstlich mit dem Frieden meyne.
PDF 62 §.LI. Der Frantzosen neue Behinderung den Congress anzugehen.
PDF 63 §. LII. Welches denen Käyserlichen beschwehrlich fällt: des Legati Cranii Schreiben deßwegen.
PDF 63 §.LIII. Ankunfft des Venetianischen Bothschaffters zu Münster: ingleichen des Schwedischen Legati Salvii zu Oßnabrück. Der Käyserlichen Gesandten darüber geschöpffter Argwohn.
PDF 64 §.LIV. Der Käyserlichen Gesandten Visite bey dem Venetianischen Bothschaffter. Des Legati Volmars hiebey gehaltene Rede.
PDF 65 §.LV. Von Auswechselung der Spanischen Ratification über die Præliminarien.
PDF 66 §.LVI. Von dem Ceremoniel gegen die Frantzosen, insonderheit das Entgegenschicken der Gutschen betreffend.
PDF 66 §.LVII. Pohlnischer Abgeordneter auf dem Congress: Dessen Anbringen und Verrichtung.
PDF 67 §.LVIII. Ceremoniel gegen den Päbstlichen Nuncium.
PDF 68 §.LIX. Vorschlag eines General-Armistitii. Derer Käyserlichen und Spanier Meynung darüber.
PDF 69 §.LX. Die Spanier rathen, denen Franzosen nicht so gleich nachzugeben.
PDF 70 §.LXI. Legatus Salvius will keine Tractaten angehen, sondern verschiebt alles biß auf der Frantzosen Ankunfft.
PDF 71 §.LXII. Ceremoniel der Käyserlichen gegen der Cronen Gesandten. Prætension des Venetianischen Gesandten wegen des Ceremoniels.
PDF 71 §.LXIII. Von dem Hessischen Einfall in das Stifft Mauritii bey Münster. Bedencklichkeit wegen Extension der Neutralität ausserhalb derer Congress-Städte; Zoll-Freyheit; Neue Posten; Quartiers-Taxa.
PDF 72 §.LXIV. Von der Jurisdictione Criminali in den Congress-Städten.
PDF 73 §.LXV. Das Dom-Capittel zu Münster sucht ebenfalls die Neutralität. Die Interpretation der Neutralität wird auff das gantze Corpus Conventus verwiesen.
PDF 74 Zweytes Buch.
PDF 74 Summarischer Jnhalt des Zweyten Buches.
PDF 76 §. I. Die Käyserliche und Spanische Gesandten werden über der Frantzosen Aussenbleiben ungedultig; wollen deswegen eine schriftliche Protestation bey dem Mediatore übergeben. Die Protestationes in forma.
PDF 80 §.II. Die Käyserliche Gesandten zu Oßnabrück halten solches vor bedencklich.
PDF 81 §.III. Die Ruptur zwischen Schweden und Dännemarck, wird von einigen vor keine Behinderung der Tractaten gehalten: welches auch Salvius versichert.
PDF 81 §.IV. Die Dänische Gesandten verlangen von Oxenstierna eine Erklärung wegen des Einfalls in Hollstein: Welcher darauf eine seltsame Antwort giebt; Darüber der erste Dänische Gesandte von Oßnabrück weg gehet.
PDF 81 §.V. Dieser verlanget einen Pass von dem Schwedischen General Torstensohn, der ihm aber solchen abschlägt.
PDF 82 §.VI. Die Käyserliche Gesandten befürchten auch den Abzug der übrigen Dänischen Gesandten; Des Käyserlichen Legati Cranii Schreiben an den Spanischen Plenipotentiarium deßwegen.
PDF 83 §.VII. Halten aber doch bedencklich, die Dänen durch den Venetianischen Bottschaffter, wegen ihres Dableibens ersuchen zu lassen; Der Käyserlichen Gesandten Bedencken in forma über diesen punct.
PDF 84 §.VIII. Der Käyser sucht Dännemarck gegen Schweden beyzustehen. Die Schweden wollen den Einfall in Hollstein nur vor Winter-Quartiere ausgeben; Schreiben des Schwedischen Generals an den Dänischen, über solchen punct.
PDF 84 §.IX. Wahre Ursachen solchen Einfalls: Salvii Schreiben darüber an die Frantzösische Gesandten.
PDF 86 §.X. Schwedisches Manifest gegen Dännemarck. Dänisches Gegen-Manifest.
PDF 175 §.XI. In andern Orten aber wird diese Ruptur, der Crone Schweden nicht wohl genommen: Relation aus dem Haag über den Schwedischen Einfall in Hollstein.
PDF 176 §.XII. Der Schwedische Resident Rosenhahn gehet von Oßnabrück hinweg; Dagegen versicheren die Frantzosen ihre baldige Ankunfft zu den Congress; des Frantzösischen Gesandtens Schreiben an den Venetianischen Oratorem, dieses puncts halber.
PDF 177 §.XIII. Ceremoniel, so denen Frantzosen wegen ihres Empfangs zugestanden wird.
PDF 178 §.XIV. Der Käyser will sich, wegen admission der Reichs-Stände zu dem Friedens-Congress, noch nicht determiniren; das Käyserliche Rescript solchen punct betreffend.
PDF 179 §.XV. Die Regulirung der Licenten an den Congress-Orten, wird auf den gantzen Convent außgestellet.
PDF 179 §.XVI. Die Käyserliche Gesandten werden befehliget, den Congress nicht zu verlassen, wenn gleich die Dänen sämtlich fort gingen.
PDF 179 §.XVII. Die Dänische Gesandten erklären sich gegen die Käyserlichen, daß sie biß auf einem, von dem Congress gehen würden, und wolten sie solches auch denen Schweden eröffnen; Die Käyserliche Gesandten wiederrathen ihnen das letztere.
PDF 180 §. XVIII. Der Frantzösische Resident suchet die Dänen zu persvadiren, da zu bleiben; Die Dänen reisen von Oßnabrück biß auf einem hinweg.
PDF 180 §.XIX. Der König in Dännemarck verlanget die Mediation bey zu behalten, und schreibt deswegen an den Franckfurter Convent; Formalia des Königlichen Dänischen Schreibens.
PDF 182 §.XX. Die Holländer offeriren ihre Mediation zwischen Schweden und Dännemarck; Der General-Staaten Schreiben an die Königin von Schweden.
PDF 183 §.XXI. Imgleichen bietet sich Franckreich dazu an; Des Käyserlichen Legati Cranii Schreiben an den Spanischen Grafen Zappada.
PDF 184 §.XXII. Die Frantzosen wollen nicht kommen, biß der Päbstliche Nuncius zugegen; deswegen dieser excitiret wird; Der Käyserlichen Gesandten Schreiben an den Päbstlichen Nuntium Chisium zu Cöln.
PDF 184 §.XXIII. Die General-Staaten prætendiren das Ceremoniel, gleich denen Cronen; Relation aus dem Haag, selbigen punct betreffend.
PDF 185 §.XXIV. Von Oxenstierna und Salvio prætendirte Titulatur.
PDF 185 §.XXV. Der Käyser leistet Dännemarck würckliche Hülffe; Die Schweden verlangen einen particular-Frieden mit Dännemarck; Der Käyserlichen Beschwehrung über der Schweden Verzug auf dem Congress zu kommen.
PDF 186 §.XXVI. Die Käyserliche Gesandten sollen Schweden in dem ceremoniel, mit Franckreich gleich tractiren.
PDF 186 §.XXVII. Ankunfft des ersten Frantzösischen Gesandten, Comte d'Avaux, zu Münster; Desselben Relation von seinem Einzug in Münster, an die Königin in Franckreich.
PDF 189 §.XXVIII. Händel, welche einige Bedienten des Frantzösischen Ambassadeurs Servien, mit dem Caviller zu Münster gehabt; Des Comte d'Avaux Relation an den Frantzösischen Staats-Secretaire von diesen Händeln.
PDF 191 §.XXX. Ankunfft des Päbstlichen Nuncii zu Münster; Die Spanier suchen die Käyserlichen zu disponiren, dem Nnntio keine Gutschen entgegen zu senden. Ursachen, weswegen die Käyserliche Gesandten den Spaniern ihr Verlangen abgeschlagen; Der Frantzösische Ambassasdeur schickt seine Gutschen gleichfalß entgegen, und giebt Ordre, immediate nach den Käyserlichen, den Rang, auch mit Gewalt zu behaupten; Die Spanier bleiben zurück; Ihre Entschuldigung.
PDF 191 §. XXXI. Die Käyserliche Gesandten geben dem Frantzösischen die Visite; Ceremoniel, so dabey beobachtet worden; Rede des Käyserlichen Gesandten bey selbiger Visite.
PDF 192 §.XXXII. Antwort des Frantzösischen Gesandten auf diese Rede.
PDF 193 §.XXXIII. Visite der Käyserlichen Gesandten an den Päbstlichen Nuncium; Die hiebey gehaltene Rede.
PDF 194 §.XXXIV. Die Antwort des Päbstlichen Nuncii.
PDF 194 §.XXXV. Ceremoniel der Käyserlichen Gesandten gegen den Frantzösischen Residenten.
PDF 195 §.XXXVI. Tod des Spanischen Gesandten Grafens Zappada; Dessen Lob.
PDF 195 §.XXXVII. Ankunfft des Frantzösischen Gesandten Servien mit seiner Gemahlin; Ceremoniel, so bey dessen Einzug observiret worden; Visiten und Revisiten.
PDF 195 §.XXXVIII. Rang-Streitigkeiten, so zwischen denen Gesandtschafften zu Münster bey einer Procession entstanden; sonderlich zwischen denen Frantzosen und Spaniern: die Käyserliche Gesandten führen sonst den Päbstlichen Nuncium bey Processionen in der Mitte; Wird aber diesmal geändert: Die Frantzosen wollen sich den Rang vor denen Spaniern zu legen.
PDF 197 §.XXXIX. Die Frantzosen sehen starck auf das Ceremoniel: Unterscheid zwischen Plenipotentiaires und Ambassadeurs Plenipotentiaires.
PDF 198 §.XL. Schwührigkeiten bey dem Churfürstlichen Ceremoniel; Dabey den Käyserlichen 3. Puncte vorgetragen; und von denselben beantwortet werden; 1) Wegen Einhohlung der Churfürstlichen Gesandten: so noch niemahls von den Käyserlichen geschehen sey: 2) Wegen der Visiten, welche die Käyserlichen zu erst erwarten wolten: 3) Wegen der Churfürstlichen Vollmachten, so denen Käyserlichen Gesandten einzulieffern wären.
PDF 199 §.XLI. Das der Republik Venedig, am Käyserlichen Hoff ertheilte Decret, wegen des Ceremoniels, ist denen Churfürsten beschwehrlich; Warum die Einhohlung anjetzo prætendiret werde; Revisite der Käyserlichen gegen die Churfürstlichen, Die Churfürstlichen wollen ihre Vollmachten den Käyserlichen einhändigen.
PDF 199 §.XLII. Ursachen des Venetianischen Ceremoniels.
PDF 200 §.XLIII. Die Churfürstliche Gesandten beharren auf ihrer Meynung.
PDF 200 §.XLIV. Die Käyserliche Gesandten schlagen ein temperament vor über das Churfürstliche Ceremoniel.
PDF 201 §.XLV. Ob die Venetianische Mediation mit derer Churfürsten Bewilligung geschehen sey? Vorerwehntes temperament wird vom Käyser approbiret.
PDF 201 §.XLVI. Der Käyser billiget nicht, daß dessen Gesandten zu Münster, schon die Vollmacht von Händen gegeben.
PDF 202 §.XLVII. Die Frantzosen zu Münster händigen ihre Vollmacht dem Nuncio ein; Welcher solche denen Käyserlichen communiciret.
PDF 202 §.XLVIII. Formular der ersten Frantzösischen Vollmacht.
PDF 204 §.XLIX. Erinnerung derer Spanier gegen die Frantzösische Vollmacht.
PDF 204 §.L. Anstände, welche die Käyserliche Gesandten bey der Frantzösischen Vollmacht finden; 1) Sey der König in Franckreich noch minorennis: 2) Seynd die Causæ belli auf præjudicirliche Art angeführet: 3) Sey die conjuncta Tractatio cum Fœderatis, præjudicirlich: Des Legati Volmars hiebey gehaltene Rede.
PDF 207 §. LI. Des Päbstlichen Nuncii Meynung von denen Käyserlichen dubiis über die Frantzösische Vollmacht.
PDF 208 §.LII. Die Frantzosen finden an der Käyserlichen Vollmacht nichts, wohl aber an der Spanischen verschiedenes zu erinnern; Extract Schreibens der Frantzösischen Gesandten an den Staats-Secretaire Comte de Brienne.
PDF 209 §.LIII. Halten der Käyserlichen Gesandten wieder ihre Vollmacht gemachte dubia vor unbegründet; Extract der Frantzösischen Gesandten Relation an die Königin Regentin.
PDF 211 §.LIV. Die zu Oßnabrück geweigerte Auslieferung der Käyserlichen Vollmachten, erwecket zu Münster grosse Beschwehrung.
PDF 212 §.LV. Des Käysers unmittelbare Ausstellungen bey der Frantzösischen Vollmacht; Extract der Käyserlichen Instruction hierüber.
PDF 215 §.LVI. Vorstellung der Käyserlichen Gesandten an den Venetianischen Mediatorem, daß die Schuld, weswegen zu Oßnabrück die Vollmachten nicht ausgewechselt werden könten, alleine den Schweden beyzumessen sey.
PDF 216 §.LVII. Des Mediatoris Vorschlag, die Vollmachten ohne die Dänische Mediation auszulieffern.
PDF 216 §.LVIII. Die Käyserliche Gesandten beharren darauff, daß sie ohne neue Instruction, in puncto extraditionis der Vollmachten, nichts thun könnten.
PDF 217 §.LIX. Die Frantzosen erklären sich, biß auf Einlangung der Käyserlichen Instruction, in puncto der Vollmachten sich zu gedulden; Halten jedoch die Dänische Mediation nicht vor nöthig.
PDF 218 §.LX. Die Käyserliche behaupten, daß dem Könige in Dännemarck, die Mediation des gantzen Friedens aufgetragen worden.
PDF 218 §.LXI. Oxenstierna setzet denen Käyserlichen Gesandten einen Termin zu ihrer legitimation.
PDF 218 §.LXII. Die Schweden geben vor, sie hätten neue Vollmachten erhalten, auch ohne Dänische Mediation zu handeln; Welches ihnen aber nicht geglaubet werden will.
PDF 219 §.LXIII. Neue Irrungen entspinnen sich wegen eines, von denen Frantzosen an die Deutsche Reichs-Stände erlassenen Circular-Schreibens; Die Frantzösische Übersetzung von gedachtem Schreiben wird confisciret: Formalia des Frantzösischen Circular-Schreibens an die Deutschen Reichs-Stände: Frantzösisches Schreiben an den Deputations-Convent zu Franckfurt, Frantzösisches Schreiben an die Stadt Nürnberg.
PDF 223 §.LXIV. Von Käyserlicher Seite wird das Frantzösische Schreiben vor eine famose Schrifft declariret: Wie die Käyserliche Gesandten zu Münster sich dabey aufführen sollen. Der Käyser läßt ein Gegen-Circulare ab, und verlangt ein Gutachten hierüber, von dem Franckfurter Convent.
PDF 228 §.LXV. Das Frantzösische Circular- und Neben-Schreiben an den Deputations-Convent zu Franckfurt wird refutiret: Holländische Ubersetzung solcher Refutation in formalibus.
PDF 253 Drittes Buch.
PDF 253 Summarischer Jnhalt des Dritten Buches.
PDF 256 §. I. Der Kayserlichen Gesandten Verwahrung gegen die Frantzösische Behinderungen in puncto der Vollmacht; Kayserliche neue und verbesserte Vollmacht; Der Päbstliche Nuncius vertröstet die Kayserliche Gesandten, auf eine andere Frantzösische Vollmacht: Der Venetianische Orator will die vidimirte Frantzösische Vollmacht nicht wieder zurück nehmen.
PDF 256 §.II. Die Kayserliche Gesandten zu Oßnabrück halten mit ihrer Vollmacht, gegen die Schweden, aus erheblichen Ursachen, zurück: Der König von Dännemarck will von der Mediation nicht abstehen.
PDF 257 §.III. Die Kayserliche Gesandten schlagen dem Casselschen die Audienz ab; Dieser wendet sich darauf an den Venetianischen Orator; Die Kayserlichen empfinden solches übel; Ursachen der, von den Kayserlichen Gesandten den Heßischen denegirten Audienz.
PDF 258 §.IV. Die Frantzosen erhalten neue Vollmacht die Plenipotenzien zu reguliren: Extract Instructionis, wegen der neu einzurichtenden Frantzösischen Plenipotenz.
PDF 259 §.V. Die Frantzosen erklären sich zur Verbesserung ihrer Vollmacht, auch zur Admission des Königes in Dännemarck; Der Venetianische Orator verlanget von den Kayserlichen Gesandten eine Declaration: Der Kayserlichen Gesandten Antwort darauf: Ursachen, weswegen die Dänische Sache auch auf diesem Congress zu tractiren sey.
PDF 260 §.VI. Die Schweden und die Frantzosen wollen den Kayserlichen die Schuld beymessen, warum die Vollmachten nicht extradiret würden; Drohen, daß sonst die mehreren von ihnen, davon reisen würden; Der Mediatorum Meynung über solche Imputation: Schweden beklaget sich, daß den Præliminarien nicht nachgelebet würde; Daß auch ein Courrier angehalten, und ihm die Briefe abgenommen worden.
PDF 261 §.VII. Die Mediatores schlagen vor, ein gantz neues Formular einer gemeinsamen Vollmacht zu entwerffen.
PDF 261 §.VIII. Die Kayserliche Gesandten communiciren daraus mit ihren Collegen.
PDF 262 §.IX. Selbige consentiren in die projectirung eines neuen Formulars; Legati Volmars dabey gehaltene Rede.
PDF 263 §.X. Der Casselsche Gesandte erlanget endlich Audienz bey den Kayserlichen; dabey vorgegangenes Ceremoniel: Hessen suchet bey Holland einige Trouppen.
PDF 263 §.XI. Die Schweden bemühen sich die Schuld von sich abzulehnen, daß sie an der Verzögerung nicht Ursach wären; Formalia selbiges Schreibens an die Kayserliche Gesandten.
PDF 265 §.XII. Der Kayser consensiret in ein neues Formular der Vollmacht, jedoch auf gewisse Maasse; Will die Venetianische Mediation gegen Schweden nicht zu lassen.
PDF 266 §.XIII. Die Frantzosen difficultiren von neuen, ihre Vollmacht zu ändern, bis die Auswechselung zu Oßnabrück geschehen sey.
PDF 266 §. XIV. Der König in Dännemarck consensiret in die Auswechselung der Vollmachten zu Oßnabrück, auch ohne seine Zuziehung; Die Kayserliche und Schwedische Vollmachten zu Oßnabrück, werden einander vorgezeiget.
PDF 267 §.XV. Die Schweden verlangen zu wissen, ob die Kayserlichen etwas an ihrer Vollmacht auszustellen hätten; Warum die Kayserliche Gesandten bedencklich halten, sich hierüber zu declariren; Ertheilen endlich eine dilatorische Antwort.
PDF 267 §.XVI. Der Frantzosen Erklärung wegen Verbesserung ihrer Vollmacht; Anstand, wegen solennisirung und Unterschrifft der Frantzösischen Vollmacht.
PDF 268 §.XVII. Den Kayserlichen Gesandten kommt bedencklich vor, daß die Frantzosen erst den modum tractandi zu Oßnabrück, wissen wollen: Die Verbesserungs puncten der Vollmachten sollen schrifftlich angezeiget werden; Jedoch wird hernach eine mündliche Unterredung vor besser gehalten.
PDF 268 §.XVIII. Der neue Kayserliche Gesandte zu Oßnabrück, legitimiret sich gegen die Schweden.
PDF 269 §.XIX. Die Frantzosen bleiben bey einem actu festivo zurück.
PDF 269 §.XX. Die Frantzosen lassen von neuen ein empfindliches Circulare an die Reichs-Stände abgehen; N. I. Der Frantzösischen Gesandten Schreiben an Marggraff Christian zu Brandenburg-Culmbach; N. II. Des Königes in Franckreich Schreiben an Hertzog Friederich zu Braunschweig-Lüneburg; N. III. Ej. Schreiben an den Bischoff zu Bamberg.
PDF 274 §.XXI. Die Mediatores wollen ein gemeinsames Formular in Lateinischer Sprache entwerffen; Die Frantzosen und Spanier aber behaupten ihre eigene Sprache; Es wird beliebet, daß jeder Theil seine Vollmacht mit Erinnerungen auslieffern solte: Das Project der Kayserlichen Vollmacht wird den Mediatoribus zugestellet; des Legati Volmars Rede, als das Exemplar der Kayserlichen Vollmacht den Mediatoribus eingehändiget ward.
PDF 275 §.XXII. In der Kayserlichen Vollmacht ist die Wiederhohlung der Confœderatorum & Adhærentium ausgelassen; Solche Wiederhohlung wird Kayserlicher Seits theils vor überflüßig, theils vor bedencklich gehalten.
PDF 276 §.XXIII. Der Kayserlichen Gesandten Erklärung auf die bey der Frantzosen Vollmacht ausgestelte Puncten; In puncto simultaneæ Transactionis cum Confœderatis; Die Solennisirung der Frantzösischen Vollmacht.
PDF 277 §.XXIV. Der Mediatorum Meynung in puncto conjunctæ Tractationis cum Fœderatis; Was eigentlich unter der conjuncta cum Fœderatis Tractatione zu verstehen sey; Es stehe in der Fœderatorum Belieben, ob sie selbst, oder unter der Cronen assistenz tractiren wollen.
PDF 277 §. XXV. Die Schweden verlangen einige Aenderung in der Kayserlichen Vollmacht; Stehen aber selbst von ihren Postulatis ab.
PDF 278 §.XXVI. Der Frantzosen Einwendungen gegen die Kayserliche Vollmacht; Derselben Erinnerung bey der Spanischen Vollmacht.
PDF 278 §.XXVII. Die Kayserliche Gesandten declariren sich zur Aenderung ihrer Vollmacht; Derselben Erinnerungen über die Frantzösische Vollmacht.
PDF 279 §.XXVIII. Die Spanier wollen den passum noch anders abgefasset haben; Der Kayserlichen dabey gefundener Anstand: Wie das Wort: Legitimement ausgedeutet werden könnte: Die Spanier bleiben bey ihrer Meynung wegen der Portugiesen.
PDF 279 §.XXIX. Die Frantzosen erklähren sich weiter über die conjunctam cum Fœderatis Taractationem, Die Mediatores projectiren darüber eine Formulam: in der Kayserlichen; und in der Frantzösischen Vollmacht.
PDF 280 §.XXX. Die Kayserliche nehmen solche Formulam an: Endliche Einrichtung der Kayserlichen und Spanischen Vollmacht; imgleichen der Frantzösischen.
PDF 280 §.XXXI. Neuer Streit wegen subscription der verglichenen Vollmachten; Die erste Formula subscriptionis, wie solche von den Mediatoribus entworffen worden.
PDF 281 §.XXXII. Die Frantzosen wollen solche Formulam nicht annehmen.
PDF 281 §.XXXIII. Die Kayserliche Gesandten hingegen widersprechen den Frantzosen.
PDF 282 §.XXXIV. Vorgeschlagenens temperament der Mediatorum.
PDF 282 §.XXXV. Die Frantzosen schlagen solches aus, und halten endlich gar die Subscription der Gesandten unnöthig.
PDF 282 §.XXXVI. Salvius mißbilliget der Frantzosen Verfahren; und giebt Particular-Tractaten mit dem Kayser zu verstehen. Die Schweden verlangen die ihnen entwandte Documenta Ecclesiastica, von Rom wieder zurück.
PDF 283 §.XXXVII. Endliche Erklährung der Frantzosen, die Original Vollmacht herbey zuschaffen.
PDF 283 §.XXXVIII. Eine anderweite Formula subscriptionis wird entworffen; welche endlich die Frantzosen annehmen: die andre Formula subscriptionis, so beliebet worden, in terminis.
PDF 284 §.XXXIX. Das Churfürstliche Ceremoniel wird vom Kayser reguliret; die Churfürstliche Vorstellung an den Kayser wegen des Ceremoniels. Kayserliches Rescript wegen diese Præcedenz- und Ceremoniel-Streits.
PDF 287 §.XL. Ankunfft des Bischoffes von Oßnabrück, als Churfürstlichen Gesandtens, zu Münster; die Kayserliche Gesandten geben ihm die Visite; dabey kommen diese Puncte vor: 1) wegen der, mit Franckreich zugleich, zu übergebenden Proposition: 2) wie ordo & modus tractandi zu halten seyn würde: 3) Wegen seiner, des Churfürstlichen Gesandten Legitimation, welche vors erste bey den Kayserlichen Gesandten allein, hinlänglich sey: 4) Warum die Tractaten zu Oßnabrück, nicht nach Münster zu verlegen seyen, welches...
PDF 288 §. XLI. Der Fränckische Crayß resolviret endlich unter allen zu erst, die Beschickung des Friedens-Congressus; des Fränckischen Crayses Schreiben an Kayserliche Majestät, wegen Beschickung des Friedens-Congressus.
PDF 290 §.XLII. Der Fränckicsche Crayß notificiret solche Beschickung, an den König in Franckreich, imgleichen an der Cronen Gesandten; N. I. Schreiben des Fränckischen Crayß-Convents an den König in Franckreich; N. II. Ej. Schreiben an die Frantzösische Gesandten; N. III. Ej. Schreiben an die Schwedische Gesandten.
PDF 294 §.XLIII. Der Fränckiche Crayß läst vor dessen Gesandte auf den Friedens-Congress, eine instruction entwerffen: Erstes Concept solcher Instruction: Inhalt: 1) Wie sie sich in puncto juris Suffragii exspectoriren solten: dabey sie zu allegiren a) die Natur der Sachen selbst und das Völcker-Recht; b) die Exempel anderer Reiche; c) die Freyheit der Deutschen Reichs-Stände; d) die mit gleicher Beschwehrung erdultete Krieges-Last; e) Im Pragischen Frieden sey des Juris Suffragii halben, caution geschehen; ...
PDF 300 §.XLIV. Erinnerungen über diese Crayß-Instruction: Innhalt: 1) daß nicht nur die ausschreibende Fürsten, sondern auch andre Crayß-Stände die ihrigen abschicken möchten, und zwar baldigst; 2) was in puncto der Vollmachten zu observiren sey; 3) die nochmahlige Absendung an den Kayser, sey vors erste zu suspendiren; 4) Ausser den Gründen des Juris Suffragii, sey die Instruction gar zu general abgefasset; 5) die rechte Instruction könne gemacht werden, auch in Abwesenheit des Bischoffs zu Bamberg; ...
PDF 304 §. XLV. Verschiedene Chur- und Fürsten antworten aud die Frantzösischen Excitatoria, den Congress zu beschicken: N. I. Marggraf Christians zu Brandenburg Antwort-Schreiben an die Frantzösische Gesandten; II. Ejusdem, Antwort-Schreiben an den König in Franckreich; III. Des Churfürsten zu Sachsen Antwort an die Frantzösischen Legatos; IV. Ejusdem Antwort-Schreiben an den König in Franckreich; V. Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg Antwort-Schreiben an die Frantzösischen Gesandten; ...
PDF 308 §.XLVI. Die Kayserliche und Schwedische Vollmachten werden endlich auch zu Oßnabrück ausgewechselt.
PDF 309 §.XLVII. Neuer Streit über den modum tractandi; dazu vier Wege vorgeschlagen werden.
PDF 309 §.XLVIII. Worinn der Kayserlichen Gesandten zu Oßnabrück, erste Friedens-Proposition bestanden: I. Des Grafen von Brandenstein unvorgreifliche Puncten, zum Frieden mit Schweden, an den Churfürsten von Sachsen übergegeben; II. Des Schwedischen Reichs-Cantzlers Oxenstiern Erklährung auf die Chur-Sächsische Friedens-Puncte.
PDF 313 §.XLIX. Der Schweden erste Friedens-Proposition in einem Schreiben an die Kayserliche Abgesandte; Formalia desselben.
PDF 314 §.L. Die Schweden communiciren ihre Proposition an den Reichs-Deputatations-Convent, und exciti[ren] die Status nochmahls zum Congress; I. Der Schwedischen Gesandten zweytes Schreiben an den Reichs-Deputations-Convent zu Franckfurt; II. Der Schwedischen Gesandten ersteres Schreiben an den Reichs-Deputations-Convent zu Franckfurt.
PDF 317 §.LI. Titulatur, welche der Bischoff von Oßnabrück von den Spaniern prætendiret.
PDF 317 §.LII. Der Kayserlichen Gesandten zu Münster, erstere Friedens-Proposition an die Frantzosen; Formalia derselben Proposition.
PDF 318 §.LIII. Bey der Spanier ersten Proposition wird eine Præcaution, bey deren Auswechselung, gebrauchet; I. Die erste Spanische Friedens-Proposition in terminis; II. Die lateinische Version derselben.
PDF 320 §. LIV. Die Frantzosen übergeben gleichfalls ihre erste Proposition: Formalia derselben.
PDF 321 §.LV. Die Kayserliche Gesandten beschwehren sich über die Unvollkommenheit der Frantzösischen Proposition.
PDF 321 §.LVI. Die Frantzosen urgiren die darinn enthaltene Befreyung des Churfürstens zu Trier.
PDF 322 §.LVII. Dieselben behaupten, daß ihre gethane Proposition nach jetzigen Umständen sufficient sey; Bringen auch Gründe vor, warum 1) Die Reichs-Stände herbey kommen; und 2) der Churfürst von Trier auf freyem Fuß gestellet werden müssen.
PDF 322 §.LVIII. Der Kayserlichen Gesandten ausführliche Antwort darauf; Inhalt: Die Frantzösische Legaten hätten ihre Versprechen circa Propositionem pacis nicht erfüllet. 1) Die Status Imperii wären bey dem Friedens-Congress nicht so hoch nöthig; a) Weil solches in den Præliminarien nicht ausgedrücket; b) Weil dieser Friedens-Congress von einem Reichs-Convent zu unterscheiden; c) Der Regenspurgische Reichs-Abschied vermelde nichts von einer nothwendigen Gegenwart der Stände; d) Dem Kayser stehe das Arbitrium ...
PDF 325 §.LIX. Einwürffe des Venetianischen Oratoris gegen diesen Discours.
PDF 326 §.LX. Aus was Ursachen einige Deputati aus dem Churfürstlichen Collegio, dem Kayser bey dem Frieden assistiren: Ob das Jus Fœderum den Statibus Imperii nach Gefallen frey stehe.
PDF 326 §.LXI. Temperament wegen Entledigung des Churfürstens zu Trier: so zur Uberlegung von den Kayserlichen angenommen; und an den Kayser berichtet wird.
PDF 327 §.LXII. Lampadii gewechselte Schreiben die Befreyung des Churfürstens von Trier, und die Admissionen Statutum ad Congressum betreffend; Päbstliche Facti Species in der Chur-Trierschen Liberations-Sache.
PDF 335 §.LXIII. Die Schweden verlangen einen Paß vor die Stadt Stralsund: Frage: Ob Salvi Conductus pro Statibus Mediatis zu ertheilen seyen? Die Schweden bejahen solches aus verschiedenen Gründen; Gründe der negativæ, ab Seiten der Kayserlichen Gesandten.
PDF 336 Vierdtes Buch.
PDF 336 Summarischer Jnhalt der Vierdten Buchs.
PDF 339 §. 1. Die Stände des Reichs wollen noch immer von dem Congress ausgeschlossen werden.
PDF 339 §.II. Die Schweden verlangen der Reich-Stände Beihülffe zur Verfassung der Friedens-Proposition. Schreiben des alten Oxenstierna, an seinen Sohn, woraus erhellet, daß die Religion von den Schweden nur zum prætext genommen worden, ihre Haupt-Absicht aber auf Pommern gegangen sey.
PDF 341 §.III. Die Reichs-Stände sind wegen Beschickung des Congressus, zweiffelhafft; Frantzösisches Invitations-Schreiben an den Deputations-Convent zu Franckfurth.
PDF 342 §.IV. Glossa über das Frantzösische Schreiben.
PDF 343 §.V. Die Friedens-Tractaten wollen gäntzlich nach Münster gezogen werden.
PDF 343 §.VI. Die Frantzosen wollen mit ihrer Proposition nicht länger auf die Reichs-Stände warten; Werden von den Schweden auf andere Gedancken gebracht; Fernere der Frantzosen Invitation an die Reichs-Stände.
PDF 344 §. VII. Der Stände Furcht vor dem Kayser, den Friedens-Congress zu beschicken. Kayserlich Rescript an den Fränckischen Crayß, daß die Status nur als Consiliari bey dem Frieden zu consideriren wären.
PDF 347 §.VIII. Eine gleiche Resolution wird auf dem Deputations-Tag proponiret.
PDF 348 §.XI. [i.e. IX.] Antwort-Schreiben des Schwäbischen Crayses an die Frantzosen und Schweden; N. I. An den König von Franckreich; N.II. An die Frantzösische Gesandten; N. III. Ingleichen an die Schwedische Gesandten.
PDF 349 §.X. Lampadii gehaltene Anrede an den Frantzösischen Ambassadeur Comte d'Avaux.
PDF 350 §.XI. Was wegen Auswechselung der Original-Vollmachten vorgegangen; Entschuldigungen der Spanier wegen Aussenbleibens ihrer Vollmacht.
PDF 351 §.XII. Mängel bey der Spanischen Vollmacht. Die Auswechselung der Vollmachten bleibt in suspenso.
PDF 351 §.XIII. Bedencklichkeiten wider die Translation des Franckfurtischen Deputations-Convents auf den Friedens-Congress.
PDF 352 §.XIV. Die Schweden difficultiren, ihre Haupt-Proposition zu exhibiren; Der Frantzosen Unwillen darüber.
PDF 352 §.XV. Die Mediatoren urgire[n] bey den Frantzosen die Ausstellung der Haupt-Proposition: Der Kayserlichen Gesandten Einwilligung in die Auswechselung der Vollmachten; Die Auswechßlung geschicht, aber nur ad statum collationis, und verbleiben die Originalien in der Mediatorum Händen.
PDF 353 §.XVI. Formula der Kayserlichen Vollmacht.
PDF 354 §.XVII. Der Frantzösischen Vollmacht.
PDF 355 §.XVIII. Der Spanischen Vollmacht.
PDF 357 §.XIX. Ceremoniel, so bey einer Procession in Münster, unter den Gesandten observiret worden.
PDF 358 §.XX. Der Chur-Bayrischen Gesandten Ankunfft zu Münster, und deren reception.
PDF 358 §.XXI. Der Frantzosen neue und zweyte Proposition.
PDF 360 §.XXII. Beschwehrung der Kayserl. Gesandten über solche Frantzösische Proposition.
PDF 360 §.XXIII. Der Schweden darüber geführte Beschwehrden, und der Frantzosen gemachte Entschuldigung. Mistrauen der Schweden gegen die Frantzosen. Die beyden Frantzösische Gesandten zerfallen selbst deswegen unter einander. N. I. Des Comte d'Avaux Entschuldigungs-Schreiben an die Schweden, wegen der ausgeliefferten Proposition. N. II. Der Schweden Antwort darauf.
PDF 363 §.XXIV. Differenzien zwischen dem Frantzösischen Gesandten Servien, und den 3. Hansee-Städtischen Deputirten wegen des Ceremoniels. Der Deputirten der Hansee-Städte Bericht von dem, was zwischen dem Frantzösischen Legato Servien und ihnen, in puncto des Ceremoniels vorgegangen.
PDF 368 §.XXV. Der Kayserlichen schrifftlich-verfaste Antwort auf die Frantzösische Proposition; Der Spanier dabey gemachte Erinnerungen; Rede, so bey exhibirung der Kayserlichen Antwort, an die Mediatores geschehen.
PDF 368 §.XXVI. Die Mediatores halten solche Schrifft zu weitläufftig; Die Kayserlichen fassen selbige kürtzer; Kayserliche Replica, auf der Frantzosen Proposition. 1) Die nothwendige Gegenwart der Reichs-Stände betreffend. 2) Wegen Befreyung des Churfürstens von Trier. 3) Die special-prætension des Königes in Franckreich sey zu melden: it. 4) Wer eigentlich unter dessen Confœderirte und Adhærenten zu zehlen. 5) Die Italiänische Händel und Untersuchung der justitiæ belli gehöre nicht auf den Congress. 6) ...
PDF 371 §.XVII. Deliberation der Kayserlichen und Churfürstlichen Gesandten, ob man die Crayß-Gesandten ad deliberationes admittiren wolle.
PDF 372 §.XXVIII. Mit was vor Ceremoniel die Fränckische Crayß-Gesandten bey denen Kayserlichen, Frantzösischen und Spanischen Gesandten die Visiten abgeleget. N. I. Anrede der Fränckischen Crayß-Gesandten an die Frantzösischen Legatos. N. II. Antwort der Frantzösischen Gesandten. N. III. Eorundem Rede an die Spanische Abgesandten. N. IV. Contenta des Spanischen Gesandten darauf ertheilter Antwort.
PDF 376 §. XXIX. Die unglückliche Schlacht bey Tabor, giebt den Frantzosen und Schweden neuen Muth. Die Frantzosen bestehen auf des Churfüstens zu Trier, Befreyung.
PDF 377 §.XXX. Consultation zwischen den Kayserlichen und Churfürstlichen Gesandten über die Conjuncturen nach der Schlacht bey Tabor.
PDF 377 §.XXXI. Der Frantzosen mündliche Antwort auf die Kayserliche Replic; 1) Der Schrifft-Wechsel sey zu vermeiden. 2) Denen Ständen gebühre der freye Zutritt und Suffragium; 3) Der Churfürst von Trier müsse liberiret werden; 4) Die Confœderirten könnten wegen des noch anhaltenden Krieges, nicht nahmhafft gemacht werden. 5) Den Punctum Assecurationis Pacis betreffend.
PDF 378 §.XXXII. Antwort der Mediatorum hierauf.
PDF 379 §.XXXIII. Der Kayserlichen Gesandten ertheilte Gegenantwort auf die Frantzösische. Ad 1) Wegen des Schrifft-Wechsels. Ad 2) Wegen der Reichs-Stände. Wie der Modus consultandi de rebus Imperii, nach der Observanz beschaffen sey? Ad 3) Wegen des Churfürsten von Trier. Ad 4) Wegen Benennung der Confœderirten. Ad 5) Die Haupt-Sache der Friedens-Handlung nicht länger aufzuhalten.
PDF 381 §.XXXIV. Der Churfürstlichen Gesandten darüber geäuserte Meynung.
PDF 382 §.XXXV. Der beyden Frantzösischen Gesandten Uneinigkeit verhindert die Haupt-Friedens-Proposition.
PDF 382 §.XXXVI. Oxenstierna weigert sich den Churfürstlichen Gesandten gleiches Ceremoniel, wie die Frantzosen, wiederfahren zu lassen.
PDF 382 §.XXXVII. Die Schweden zu Oßnabrück consultiren immittelst, über die Verfassung einer Haupt-Proposition; Wollen die Reichs-Gravamina auf den Congress gebracht wissen; Die Kayserliche setzen sich dargegen; Welche Stände des Reichs vor sich selbst, und welche durch beyde Cronen tractiren sollen; Von den Mediis Pacis und dem Geistlichen Vorbehalt, soll in der Schwedischen Proposition noch keine Meldung geschehen.
PDF 383 §.XXXVIII. Reception der Chur-Mayntzischen Gesandten zu Oßnabrück.
PDF 383 §.XXXIX. Differenzien mit den Chur-Brandenburgischen Gesandten, wegen des Ceremoniels. Titul-Streit zwischen den Schwedischen und Chur-Brandenburgischen Abgesandten. Die Schweden geben den Chur-Brandenburgischen die Visite zu erst; Worüber die Chur-Mayntzische sich sehr beschwehren; Von der alten Deutschen Manier im fahren.
PDF 385 §.XL. Abschickung des Schwäbischen Crayses auf den Convent: Formula des an die Frantzosen gestellten Creditivs.
PDF 386 §.XLI. Der Kayserlichen Gesandten mündliche Antwort auf der Frantzosen Replic: die sie in schrifftliche puncten verfassen.
PDF 387 §.XLII. Die Kayserliche Gesandten widersprechen solchen puncten.
PDF 388 §.XLIII. Der Frantzosen mündliche Gegen-Erklärung auf die Kayserliche Replic.
PDF 388 §. XLIV. Der Kayserlichen mündliche Antwort, auf die Frantzösische Gegen-Erklärung, den punctum der Reichs-Stände Jus Suffragii betreffend. Der Fränckischen Gesandten Protestation gegen die transferirung des Deputations-Tages.
PDF 389 §.XLV. Der Frantzosen Meynung wegen assistenz der Protestanten, in puncto Gravaminum.
PDF 389 §.XLVI. Der Kayser stellet den Chur-Fürsten von Trier auf freyen Fuß. N. I. Päbstliches Breve an den Nuncium zu Wien, wegen Loßlassung des Churfürstens von Trier; N. II. Des Päbstlichen Nuncii Sententia absolutoria vor den Churfürsten. N. III. Tractat zwischen den Frantzosen und Chur-Brandenburgischen.
PDF 393 §.XLVII. Ankunfft der Chur-Brandenburgischen Gesandten zu Münster, und was in puncto Ceremoniel dabey vorgegangen; Der Kayserlichen Visite bey den Chur-Brandenburgischen. Ceremoniel-differentien zwischen den Frantzosen und Chur-Brandenburgischen.
PDF 393 §.XLVIII. Kayserliche Inclination zu einem Armistitio; der Spanier Meynung darüber.
PDF 394 §.XLIX. Deliberation zwischen den Kayserlichen und Chur-Fürstlichen Gesandten über die von den Frantzosen verlangte Puncte und das Armistitium, in specie, 1) Die Qualität der Reichs-Deputation, 2) den Churfürsten von Trier, und 3) die Gültigkeit des letzten Regenspurgischen Reichs-Abschiedes betreffend.
PDF 394 §.L. Des Bischoffs von Oßnabrück als Churfürstlichen Gesandten, darüber geführtes Votum; dem Churfürsten ist die Befreyung des von Trier, vorher nicht bekannt gewesen; worinn mit Chur-Brandenburg nicht libere zu consultiren sey?
PDF 395 §.LI. Der Kayserlichen Gesandten Entschuldigung wegen der geschwinden Liberation des Churfürstens zu Trier; Vorschlag wegen Chur-Brandenburg; Fragen an die Churfürstliche Gesandten in puncto Armistitii.
PDF 396 §.LII. Der Churfürstlichen Gesandten Eröffnung, daß in puncto Armistitii nichts zu thun sey. Antwort des Legati Volmars hierauf.
PDF 396 §.LIII. Streit zwischen den Chur- und Fürstlichen Abgesandten, wegen des Tituls: Excellenz. N. I. & II. Ursachen, warum die Fürstliche den Churfürstlichen wohl den Titul Excellenz geben könnten. N. III. der Kayserlichen Gesandten darüber erstattete Relation.
PDF 399 §.LIV. Streit, ob die Mediati auf den Friedens-Congress erscheinen dürfften? Unterscheid, ob sie ein Suffragium dabey haben, oder nur ihre Noth klagen sollen? N. I. Der Kayserlichen Abgesandten Erklärung wegen Vergleitung der Mediat-Städte. N. II. Kayserliches Protocoll hierüber von Cranio geführet.
PDF 401 §.LV. Die Schweden behaupten die admission der Mediatorum; verlangen Pässe vor Stralsund und Erfurth; vorgeschlagenes temperament, wie die Pässe auszufertigen; N. I. Protocoll über die Consultation der Kayserlichen mit den Churfürstlichen Gesandten, wegen Vergleitung der Mediat-Stände. N. II. Der Kayserlichen Gesandten Resolution, über die Vergleitung der Mediat-Stände.
PDF 404 §. LVI. Intention der Reichs-Stände über die admission der Mediatorum; ingleichen über die translation des Franckfurther Deputations-Tages; Beschaffenheit der Deputations-Tage; das Jus Suffragium dependiret nicht a convocatione ad Comitia; sondern diese von jenem; auf was Art die Status Imperii die translation des Deputations-Tages gewilliget haben?
PDF 405 §.LVII. Evangelici tragen Bedencken, den Deputatis solche Gewalt einzuräumen; Eines Anonymi Bedencken über die transferirung des Reichs-Deputations-Tages an die Friedens-Congress-Oerter.
PDF 407 §.LVIII. Was zu Münster vor Consilia über den punctum admissionis Statuum Mediatorum gepflogen worden. Chur-Cöllnisches Votum darüber. 1) In genere, wegen der admission der Mediat-Stände, welche Chur-Cölln wol geschehen lassen wollte; desgleichen auch Chur-Brandenburg. 2) Was für Cautelen und Conditiones dabey zu observiren; 3) Mit den Reichs-Städten auch übrigen Ständen sey darüber nicht zu communiciren.
PDF 409 §.LIX. Chur-Bayrisches Votum für Stralsund; der Spanier Meynung davon. Die Kayserlichen communiciren daraus mit den Churfürstlichen zu Oßnabrück; das Fürstliche und Städliche Collegium wollen ihr Votum darüber, durch Lampadium ablegen; so aber die Kayserlichen nicht admittiren wollen: N. I. Kayserliches Protocoll darüber.
PDF 411 §.LX. Irrthum des Chur-Brandenburgischen Gesandten, wegen des Juris Suffragii Statuum, wird von ihm vergeblich revociret.
PDF 412 §.LXI. Die Schweden wollen ihre Proposition ehender nicht ausstellen, biß vorhero noch 2. Puncte erörtert wären. I) Die Translation des Deputations-Convents. Argumenta. weßwegen die Schweden solche translation nicht zulassen wollen. Schweden prætendiret den Rang vor allen Potentaten der Welt, ausser dem Römischne Kayser.
PDF 413 §.LXII. Der Kayserlichen Meynung I) von dem puncto Translationis.
PDF 413 §.LXIII. Vorgeschlagenes temperament wegen der Reichs-Deputation. Schwürigkeiten bey solchem temperament.
PDF 414 §.LXIV. II.) Die Erörterung derer Reichs- und Religions-Gravaminum.
PDF 414 §.LXV. Die Schweden erklären sich endlich in puncto der Vergleitung ziemlich gut; Verändern sich aber nach ihrer Reise auf Münster; und difficultiren die Friedens-Propositiones auszustellen; wozu sie sich aber endlich entschliessen. N. I. Das hierüber gehaltene Protocoll.
PDF 416 §.LXVI. Chur-Bayern sucht bey Franckreich ein Armistitium.
PDF 417 §.LXVII. Die Wetterauische und Westerwäldische Grafen wollen auch den Congress beschicken. N. I. Abschied des Grafen-Tages zu Herborn, die Deputation auf den Friedens-Congress betreffend. N. II. Die Vollmacht von selbigen Grafen ausgestellt.
PDF 423 §. LXVIII. Zu Beylegung des Rang-Streits zwischen den Churfürstlichen Gesandten und dem Venetianischen Oratore, wird ein temperament vorgeschlagen; des Päbstlichen Nuncii Antwort darauf, daß der Venetianer nicht weichen werde.
PDF 423 §.LXIX. Neuer Competenz-Streit unter den Churfürstlichen Gesandten selbst.
PDF 424 §.LXX. Die Churfürstliche Gesandten bleiben dabey, dem Venetianischen Oratori nicht zu weichen.
PDF 424 §.LXXI. Vor den neuen Frantzösischen Ambassadeur Duc de Longueville, wird der Titul Altesse prætendiret; die Kayserlichen verweigern solchen zu geben.
PDF 424 §.LXXII. Fortsetzung des Præcedenz-Streits zwischen den Churfürstlichen und der Republic Venedig; Die Churfürstliche wollen nicht weichen; derselben Vorschlag wird von den Kayserlichen nicht angenommen.
PDF 425 §.LXXIII. Des Venetianischen Botschaffters Protestation gegen die Churfürstliche Præcedenz; Argumenta, wodurch die Republic Venedig Rang vor den Churfürsten zu behaupten vermeynet.
PDF 426 §. LXXIV. Der Kayserlichen Gesandten Antwort darauf, und vorgeschlagenes temperament.
PDF 426 §.LXXV. Der Churfürstlichen Gesandten Antwort auf des Venetianers Protestation.
PDF 427 §.LXXVI. Dem Venetianer geschicht von dem, Churfürstlicher Seits vorgeschlagenen temperament, Eröffnung.
PDF 427 §.LXXVII. Der Venetianische Orator beharret auf seiner Meynung, den Rang vor den Churfürstlichen zu haben.
PDF 429 §.LXXVIII. Von des Frantzösischen Residenten, Baron Rorté, prætendirten Visite; Vom Ceremoniel gegen die Churfürstliche Legatos Secundarios in absentia Legati Principalis.
PDF 430 §.LXXIX. Was sch zwischen dem Kayserlichen und Frantzösischen Gesandten am heiligen Pfingst-Fest, bey der Communion, ungefehr zugetragen.
PDF 431 Fünfftes Buch.
PDF 431 Summarischer Jnhalt des Fünfften Buchs.
PDF 432 §. I. Exhibirung der Haupt-Friedens-Proposition, den 1-11 Junii von beyden Cronen geschehen: Schwürigkeiten über den modum Exhibitionis: Dreyerley Vorschläge darüber: 1) Solche in Beysein aller Deutschen Gesandten; oder 2) per Deputatos Statuum: oder 3) per Secretarium Legationis zu thun.
PDF 433 §.II. Ceremoniel bey exhibirung der Schwedischen Proposition: Formalia derselben in beyden Sprachen. Entwurff der Proposition in einer Tabelle.
PDF 443 §.III. Frantzösische Proposition zu Münster ausgeliefert, in Frantzösischer und Lateinischer Sprache.
PDF 448 §.IV. Ceremoniel, so bey exhibition der frantzösischen Proposition gebrauchet worden: Differenz zwischen beyder Cronen Propositionen: Der Schweden Unmuth darüber.
PDF 448 §.V. Ubergehung einiger Reichs-Stände bey der Kayserlichen Dictatur: Anfechtung der von Magdeburg geschehenen Dictatur.
PDF 449 §.VI. Anhang zur Frantzösischen Propositon den Fürsten von Siebenbürgen betreffend.
PDF 451 §.VII. Deliberationes über den Modum consultandi an Seiten der Reichs-Stände; dreyerley deßwegen geschenene Vorschläge.
PDF 451 §.VIII. Der Kayserlichen Gesandten zu Münster Meynung über den Modum consultandi.
PDF 452 §. IX. Der Churfürstlichen Gesandten darauf ertheilte Antwort.
PDF 453 §.X. Der Kayserlichen Gesandten zu Oßnabrück verfaßte Puncten, worüber wegen des Modi consultandi zu conferiren.
PDF 454 §.XI. Fernere Kayserliche Erklärung über den Modum consultandi.
PDF 455 §.XII. Der Reichs-Stände verschiedene Meynungen über diesen Punct: Bedencken, warum auch die Status Non Deputati zu dem Friedens-Congress cum Voto zu admittiren.
PDF 456 §.XIII. Ausführliche Bedencken einiger Reichs-Stände über das Jus Suffragii und den Modum Consultationis N. I. Lampadii Project hierüber. II. Des Costnitizschen Gesandten Project in eadem causa. III. Würtenbergisches Project super jure Suffragii & Modo Consultandi. IV. Oelhafens Bedencken über diese Materien. V. Der Stände zu Oßnabrück concludirtes Bedencken super Jure Suffragii & Modo Consultandi.
PDF 468 §.XIV. Umständliche Relation über die in materia Juris Suffragii bißher gepflogene Deliberationes.
PDF 471 §.XV. Evangelicorum endlicher Schluß in puncto Juris Suffragii & Modi Consultationis.
PDF 472 §.XVI. Chur-Mayntzische Proposition an die Churfürstliche Legaten über den punctum Juris Suffragii Statuum.
PDF 473 §. XVII. Chur-Brandenburgisches Votum, den punctum admissionis Statuum ad Suffragia betreffend.
PDF 477 §.XVIII. Der Culmbachischen Räthe Gutachten über der Cronen Propositiones, sonderlich in puncto liberi Suffragii.
PDF 478 §.XIX. Ob denen Reichs-Städten das Jus Suffragii ferendi bey allgemeinen Reichs-Conventen, pari Jure & effectu als denen höhern Reichs-Collegiis zustehe? und ob ihr dissentirendes Votum dem gemeinsamen Reichs-Gutachten zu inferiren.
PDF 495 §.XX. Ankunfft des Französischen Ambassadeurs, Duc de Longueville, zu Münster und dessen Empfang.
PDF 495 §.XXI. Trennung zwischen den Kayserlichen und Churfürstlichen Gesandten über den Titul: Altesse, welchen der Duc de Longueville prætendirte.
PDF 496 §.XXII. Des Päbstlichen Nuncii Bezeigen gegen des Frantzösischen Gesandten Abgeordneten.
PDF 496 §.XXIII. Ingleichen der Kayserlichen Abgesandten Bezeigen.
PDF 497 §.XXIV. Ertz-Hertzogliche Oesterreichische Gesandten auf dem Friedens-Congress, erscheinen als Deputati Imperii.
PDF 498 §.XXV. Des Sachsen-Weymarschen Gesandten Visite bey den Frantzösischen Ambassadeurs N. I. Desselben Creditiv an die Frantzösische Legaten. N. II. Ejusdem Rede an selbige.
PDF 500 §.XXVI. Der Frantzosen Argumenta, weßwegen dem Duc de Longueville der Titul Altesse zu geben sey.
PDF 501 §.XXVII. Weigerung des Kayserlichen Gesandten, die Altesse dem Duc zu geben: ingleichen der Spanischen.
PDF 501 §.XXVIII. Des Spanischen Gesandten, Conte Pinoranda Ankunfft zu Münster: derselbe will den Churfürstlichen Gesandten die Excellenz nicht geben.
PDF 502 §.XXIX. Der Frantzosen Bemühung, die Visite von den Kayserlichen Gesandten ehender, als der Spanische zu erhalten.
PDF 503 §.XXX. Der Churfürstlichen Gesandten Conferenz zu Längerich über den Modum consultandi & Jus Suffragii.
PDF 505 §.XXXI. Unzufriedenheit der Schweden über den zu Längerich gemachten Schluß.
PDF 505 §. XXXII. Der Schweden Mißtrauen gegen den Brandenburgischen Legaten; wollen aus allen 3. Reichs-Collegiis Internuncios haben.
PDF 506 §.XXXIII. Antrag des Chur-Brandenburgischen Gesandten zu Münster, eine neue Conferenz nach Längerich anzusetzen.
PDF 506 §.XXXIV. Der Kayserlichen Gesandten dissensus in diesem punct.
PDF 508 §.XXXV. Kurtzer Begriff über den zu Längerich gemachten Schluß, den Ständen zugestellet: N. I. Formalia desselben N. II. III. Extractus darüber gehaltenen Protocolli und N. IV. der Kayserlichen Gesandten Bericht.
PDF 511 §.XXXVI. Fürsten-Raths zu Oßnabrück Protocoll über solches Conclusum.
PDF 521 §.XXXVII. Der Fürstlichen Gesandten zu Oßnabrück auf solchen Schluß gefaste Resolution.
PDF 523 §.XXXVIII. Der Reichs-Stände weitere Berathschlagung über diesen punct: Inhalt des dabey geführten Protocolli.
PDF 528 §.XXXIX. Communication des rechten Churfürstlichen zu Längerich gemachten Schlusses, an die Stände.
PDF 535 §.XL. Neuer Streit wegen der Entgegenschickung der Gutschen, bey Ankunfft der Chur-Mayntzischen Gesandten zu Münster; Des Bischoffs von Oßnabrück Antwort an die Frantzosen, diesen punct betreffend.
PDF 536 §.XLI. Derselbe bemühet sich deßhalben bey dem Conte d'Avaux vergebens: Die Frantzosen schicken ihre Wagen entgegen.
PDF 537 §.XLII. Die Kayserliche Gesandten schicken die Gutschen den Chur-Mayntzischen Gesandten gleichfalls entgegen.
PDF 537 §.XLIII. Ankunfft der Chur-Mayntzischen Gesandten zu Münster.
PDF 537 §.XLIV. Chur-Bayern sucht sich an Franckreich zu hangen, um bey der Pfaltz und Chur sich zu manuteniren.
PDF 538 §.XLV. Legitimation und Vollmacht der Sachsen-Altenburgischen Gesandten.
PDF 539 §.XLVI. Revisite des Comte Pinoranda an die Kayserliche Gesandten.
PDF 539 Sechstes Buch.
PDF 539 Summarischer Jnhalt des Sechsten Buchs.
PDF 540 §. I. Der Reichs-Stände Bewegung über den zu Längerich gemachten Schluß: derselben Urtheil darüber. Vom Anfang der Deputations-Täge, und deren Beschaffenheit.
PDF 541 §.II. Deliberation zu Münster über den Locum & Modum Consultandi. N. I. Darüber gehaltenes Protocoll. N. II. Schreiben an die Oßnabrückische Fürstliche Gesandten, Modum & Locum Consultandi, betreffend.
PDF 547 §.III. Relation des Fränckischen Crayß-Gesandten, von seiner zu Münster gehabten Verrichtung, Modum & Locum Consultandi betreffend.
PDF 551 §.IV. Der Kayserlichen Gesandten Intention, den Convent nach Münster zu verlegen, oder einen Congress in loco tertio zu veranstalten; dabey geführte geheime Absichten. Die Schweden wollen nicht zugeben, daß die Gesandten von Oßnabrück gehen. N. I. Der Kayserlichen Gesandten Proposition, eine gemeinsame Conferenz der Stände, betreffend. N. II. Protocollum im Fürsten-Rath zu Oßnabrück, die gemeinsame Zusammenkunfft mit den Münsterischen Fürstlichen Gesandten betreffend. N. III. Der Fürstlichen zu Oßnabrück ..
PDF 560 §. V. Der Kayserlichen Gesandten zu Münster proponirte Puncte, den Modum Consultandi betreffend.
PDF 562 §.VI. Vorschlag eines loci tertii zur Conferenz: Protocoll hierüber.
PDF 565 §.VII. Des Culmbachischen Gesandten deßwegen zu Münster erstattete Relation.
PDF 568 §.VIII. Chur-Pfältzische Sache wird recommendiret.
PDF 571 §.IX. Der Münsterischen Gesandten Berathschlagung über den Modum Consultandi. N. I. & N. II. Protocolla.
PDF 589 §.X. Der Chur-Fürstlichen Gesandten Antwort auf die, von den Kayserlichen proponirte Puncta circa Modum Deliberandi. N. I. Formalia Conclusi Electoralis. N. II. Protocollum darüber im Fürsten-Rath zu Münster.
PDF 592 §.XI. Der Oßnabrückischen Gesandten Bedencken bey der vorgekommenen Frage, die besorgliche Exclusion von Magdeburg betreffend. N. I. Rationes, weßwegen Magdeburg bey den Friedens-Tractaten zu admittiren. N. II. Rationes contra Admissionem Magdeburgs.
PDF 595 §.XII. N. I. Rationes, warum Hessen-Cassel bey den Friedens-Tractaten zu admittiren. N. II. Fundamenta dagegen.
PDF 597 §.XIII. Der Oßnabrückischen Gesandten Endliches Conclusum über den Modum Consultandi. N. I. & II. Protocolla. N. III. Schreiben nach Münster den Modum Consultandi betreffend. N. IV. Notæ bey den Münsterischen Conclusis.
PDF 607 §. XIV. Der Reichs-Städtischen Deputirten zu Oßnabrück Erinnerung über die Münsterische Conclusa.
PDF 608 §.XV. Berathschlagung, ob das Schreiben nach Münster, vorhero den Kayserlichen Legatis zu communiciren sey: Protocollum hierüber.
PDF 610 §.XVI. Conclusum zu Münster über die übrigen Puncte der Kayserlichen Proposition.
PDF 613 §.XVII. Anfang des Streits über die Admission einiger Reichs-Stände, in specie Magdeburgs, Hessen-Cassel, Baden-Durlach und Nassau-Saarbrück: Unterscheid zwischen der Kayserlichen Proposition und der Stände Consultation.
PDF 614 §. XVIII. Ceremoniel bey Eröffnung der Kayserlichen Resolution an die Reichs-Stände zu Oßnabrück: Kayserliche Vollmacht hiezu.
PDF 615 §.XIX. Inhalt der Kayserlichen Resolution auf der Cronen Friedens-Propositionen.
PDF 617 §.XX. N. I. Kayserliche Responsion auf die Schwedische Friedens-Proposition, im Lateinischen. N. II. Dieselbe im Deutschen.
PDF 628 §.XXI. Kayserliche Responsion auf die Frantzösische Friedens-Proposition.
PDF 632 §.XXII. Friedens-Schluß zwischen Schweden und Dännemarck.
PDF 649 Siebendes Buch.
PDF 649 Summarischer Jnhalt des Siebenden Buchs.
PDF 650 §. I. Conferenz der Evangelischen Gesandten zu Oßnabrück, die Exclusion einiger Stände betreffend. N. I. & II. Protocolla darüber. N. III. zu Münster regulirte Puncten, die Aufhohlung der Kayserlichen Gesandten betreffend.
PDF 657 §.II. Von der Exclusion einiger Stände bey der communication der Kayserlichen Resolution. N. I. der Fürstlichen Oßnabrückischen Gesandten Schreiben nach Münster, die Admissionem Exclusorum betreffend. N. II. Eorundem Schreiben an die Culmbach- und Würtenbergische Gesandten, in eadem Materia. N. III. Deren Antwort.
PDF 661 §.III. Reichs-Städtisches Bedencken in puncto Admissionis Statuum Exclusorum.
PDF 662 §.IV. Der Churfürstlichen Gesandten zu Oßnabrück Schreiben nach Münster, den Punctum Admissionis Exclusorum betreffend.
PDF 664 §.V. Osnabrückische Deliberationes wegen des nach Münster verfaßten Schreibens, it. wegen Zulassung des Oesterreichischen Directorii, ingleichen wegen des Methodi, in Beantwortung der Kayserlichen Proposition: Dabey gehaltenes Protocoll.
PDF 670 §.VI. Formalitäten bey Communication der Kayserlichen Responsion an die Reichs-Stände zu Münster: Chur-Mayntz behauptet die Ansage zur Proposition gegen das Reichs-Marschall-Amt. Aufhohlung der Kayserlichen Gesandten.
PDF 670 §. VII. Ceremoniel bey Ablegung der Kayserlichen Proposition zu Münster.
PDF 671 §.VIII. Der Chur- und Fürstlichen Gesandten zu Münster Antwort auf die Kayserliche Proposition.
PDF 672 §.IX. Protestation der Frantzösischen Gesandten wegen Exclusion der Hessen-Casselschen Deputirten: Des Bischoffs von Oßnabrück darauf ertheilte Antwort.
PDF 672 §.X. Des Kayserlichen Legati Volmars Meynung hierüber.
PDF 673 §.XI. Der Frantzosen Protestation bey den Mediatoren und Churfürstlichen Gesandten, wider die Exclusion von Hessen-Cassel und anderer ihrer Confœderirten.
PDF 673 §.XII. Mediatores conferiren daraus mit den Kayserlichen Gesandten: von dem Venetianischen Oratore deßwegen vorgeschlagenes Temperament: des Päbstlichen Nuncii Entgegensetzung wider die Admissionem Statuum exclusorum.
PDF 674 §. XIII. Kayserliche Gesandten beharren auf der Exclusion.
PDF 674 §.XIV. Ingleichen die Reichs-Ständische Gesandten zu Münster. N. I. II. darüber gehaltene Protocolla. N. III. der Stände zu Münster Schreiben an die zu Oßnabrück. N. IV. Münsterische Gegen-Argumenta auf das Oßnabrückische Schreiben.
PDF 694 §.XV. Der Evangelischen Oßnabrückischen Gesandten dagegen geschehene repræsentation per Deputatos. N. I. II. & III. dabey gehaltene Protocolla. N. IV. der Fürstlichen Gesandten zu Oßnabrück Schreiben an die Fürstlichen zu Münster, die Exclusion Magdeburgs &c. betreffend. N. V. Schreiben ad eosdem die Communication der Kayserlichen Resolution, an die Königliche Gesandten betreffend.
PDF 707 §.XVI. Der Münsterischen Gesandten Deliberation über den Modum die Kayserliche Replicas den Cronen zu communiciren: Hessen-Cassel wird von solcher Consultation excludiret und protestiret dagegen vergebens. Dabey gehaltenes Protocoll.
PDF 712 §.XVII. Die Churfürstliche Gesandten beharren auf dem Titul: Excellenz. Der fürstlichen Gesandten Rationes, quare non.
PDF 713 §.XVIII. Præcedenz-Streit unter einigen Fürstlichen Häusern in Deutschland; Entworffene Schemata zur Vergleichung.
PDF 714 §.XIX. Unterschiedene Meynungen der Stände über solche Schemata; Heßische Fundamenta, die Præcedenz vor Würtenberg zu behaupten.
PDF 716 §.XX. Der Kayserlichen Gesandten Communication der Kayserlichen Responsionum, auf der Cronen Propositiones, an die Mediatores.
PDF 717 §. XXI. Mediatores geben den Frantzosen vorläuffige Nachricht von der Kayserlichen Responsion.
PDF 717 §.XXII. Der Frantzosen instanz vor die Hessen-Casselsche Admission: Nachdrückliche Antwort der Kayserlichen Gesandten darauf.
PDF 718 §.XXIII. Deliberation zu Münster über den Punctum Excludendorum. N. I. &. II. darüber gehaltene Protocolla.
PDF 730 §.XXIV. Beschwehrung der Gräflichen Gesandten wegen verlangter Aenderung der Vollmacht.
PDF 731 §.XXV. Bedencken der Catholischen Geistlichen Fürsten, gegen das, über die Magdeburgische Admission in Vorschlag gebrachte Temperament: Relation der Oßnabrückischen Deputirten von ihrer gehabten Verrichtung zu Münster, in hac materia.
PDF 736 §.XXVI. Der Reichs-Ständischen Gesandten Ansuchen, die Kayserliche Responsion an die Cronen auszulieffern: Der Kayserlichen Gesandten Erklärung darauf.
PDF 737 §.XXVII. Behändigung solcher Responsionen an die Mediatores: Der Kayserlichen Verlangen, daß die Frantzosen sich in ihren Declarationen der Lateinischen Sprache bedienen sollen.
PDF 737 §.XXXVIII. [i.e. XXVIII.] Mediatores extradiren die Kayserliche Responsiones den Frantzosen.
PDF 738 §.XXIX. Schwührigkeiten, so sich circa Modum Exhibitionis der Kayserlichen Responsion, zu Oßnabrück geäussert, welche endlich per Secretarium geschieht.
PDF 738 Achtes Buch.
PDF 738 Summarischer Jnhalt des Achten Buchs.
PDF 739 §. I. Ursachen, weßwegen die Reichs-Stände befugt seyn, über die Kayserliche Replicas auf der Cronen Friedens-Propositiones, der an die Cronen geschehenen exhibition ungeachtet, annoch zu deliberiren: Wer eigentlich die Contrahirende Partheyen bey gegenwärtigem Friedens-Negotio ausmachen?
PDF 739 §.II. Der Evangelischen Stände zu Oßnabrück Gutachten über die in den Kayserlichen Responsionen enthaltene Materien.
PDF 765 §.III. Der Evangelischen Stände Consultation über solches Project: N. I. II. III. IV. V. & VI. hierüber geführte Protocolla.
PDF 779 §. IV. Derselben Deliberation in puncto Gravaminum Ecclesiasticorum: dabey geführtes protocollum.
PDF 782 §.V. Fortsetzung der Deliberationen inter Evangelicos. N. I. II. & III. darbey geführte Protocolla.
PDF 787 §.VI. Des Oesterreichischen Gesandten Ankunfft in Oßnabrück, und daselbst prætendirtes Directorium: der Evangelicorum Deliberation, ob mit dem concertirten Aufsatz hervor zu gehen, oder damit annoch zu warten sey?
PDF 791 §. VII. Der Evangelischen Stände Deliberation über den, wegen der Magdeburgischen Admission verlangten Revers, und andere Puncta. N. I. & II. Protocolla hierüber.
PDF 796 §.VIII. Schluß von der Evangelischen Stände Deliberation. N. I. II. &. III. dabey gehaltene Protocolla.
PDF 801 §.IX. Vollständiges Gutachten der Evangelischen Stände zu Oßnabrück, auf der Cronen Propositionen und die Kayserliche Resolutiones, aus den seitherigen Deliberationen abgefasset.
PDF 841 §.X. Hessen-Darmstädtische Protestation gegen der Wetterauischen Grafen Memorial.
PDF 842 §.XI. Des Weymarischen Gesandten zu Oßnabrück privat-Bedencken über der Cronen Propositiones und die Kayserliche Responsiones.
PDF 851 §.XII. Item des Brandenburg-Culmbachischen Gesandten zu Münster Bedencken.
PDF 871 §.XIII. Nahmen und Tituln derer Wetterauischen Grafen, so nomine Collegii Gesandten abgeschicket.
PDF Endsheet
PDF Back cover
PDF Rücken
PDF Worinnen enthalten, was vom Anfang des Jahrs 1647. biß gegen Ende desselben zwischen Jhro Römisch-Kayserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich und Schweden, ingleichen des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten und Ständen, zu Oßnabrück und Münster gehandelt worden
PDF Worinnen enthalten, was vom Monath April, biß zu Ende des Jahrs 1646. zwischen Jhro Römisch-Kayserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich und Schweden, ingleichen des Heiligen Römischen Reichs Chur Fürsten, Fürsten und Ständen, zu Oßnabrück und Münster gehandelt worden
PDF Worinnen enthalten, was vom Schluß des Jahrs 1647. biß in den Monath Junium des Jahrs 1648. zwischen Jhro Römisch-Kayserlichen Majestät, dann den Beyden Cronen Franckreich und Schweden, ingleichen des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten und Ständen, zu Oßnabrück und Münster gehandelt worden
PDF Worinnen enthalten ist, was vom Monath Junio des Jahrs 1648. biß zu dem, im Jahr 1649. völlig erfolgten Schluß und Ende des Universal-Friedens-Congressus zu Oßnabrück und Münster, gehandelt und geschlossen worden