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Untersuchungen zur altsächsischen Standesgliederung
Dritte Untersuchung. Das Handgemal und seine ständische Bedeutung.
Erster Abschnitt. Die sächsischen Fundstellen
e) Die Glosse Johann von Buchs. § 28
2. Kein Zeugnis für Sprachgebrauch
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Buch
Untersuchungen zur altsächsischen Standesgliederung : insbesondere über die ständische Bedeutung des Handgemals / von Philipp Heck
Entstehung
Stuttgart
1936
Seite
150
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verfügbare Breiten
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