
An die Radherrn || aller stedte deutsch=||es lands: das sie || Christliche schulen || auffrichten || vnd || hallten sollen.||
Wittemberg : [Cranach] : [Döring], 1524


landtfrid || durch Kayser Car||ol den funfften:|| vff dem Reichs=||tag zu Worms.||
Meintz : Schöffer, 1521
Romischer Kayserlicher Maiestat || ordnungen fürsehungen vn[d] erclerungen/ wie allenthalben || im hailigen Reich/ vnd sunderlich Teütscher Nation/ wi-||der die manigfeltigen vergweltiger/ beschediger/ vnd || des hayligen Reichs landtfridens verprecher/ darzu || desselben declarirt Echter. Auch ander ... || mit gepüren-||der straff ... || gehan-||delt wer-||den sol || ...
[Fünfzehenhundert vn[d] im zwayvndzwaintzigst[e]n. ... Jaren][Augsburg] : [Otmar], 1522


Von Kauffshand-||lung vnd wu-||cher.||
Vuittemberg : Lufft, 1524
