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Untersuchungen zur altsächsischen Standesgliederung
Dritte Untersuchung. Das Handgemal und seine ständische Bedeutung.
Vierter Abschnitt. Die Worterklärung
B. Die Entstehung der Gerichtsbezeichnung.
a) Eine neue Worterklärung. § 33
1. Verbindungsfeindschaft von hand (manus) und mahal (concio)
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Untersuchungen zur altsächsischen Standesgliederung : insbesondere über die ständische Bedeutung des Handgemals / von Philipp Heck
Place and Date of Creation
Stuttgart
1936
Page
176
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